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Frankreich: Gottesdienstbeschränkung auf 30 Personen selbst in der allergrößten Kathedrale

27. November 2020 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Bischofskonferenz protestiert entschieden und fordert Regierung auf, Teilnehmerzahl proportional an Gebäudegrößen anzupassen - Erzbischof von Straßburg, Ravel, zeigt sich "sprachlos, bestürzt und zutiefst enttäuscht". Von Petra Lorleberg - UPDATE


Paris (kath.net/pl) Die französische katholische Bischofskonferenz „wundert sich über die faktischen Kriterien, nach denen die Regierung die Bedingungen für diese Beschränkung festlegt“. Das schreibt die CEF in einer Presseaussendung nach Bekanntgabe der Regierungsentscheidung, dass Gottesdienste aktuell inmitten der Corona-Pandemie – unabhängig von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumangebotes – nicht mit mehr als 30 Personen gefeiert werden dürfen. „Natürlich“ seien Gottesdienste „keine Geschäfte, aber Religionen auf diese Weise zu behandeln, bedeutet, den Glauben von Millionen von Gläubigen als [unnötiges] Zubehör zu betrachten. Dies ist ein großer Fehler für unsere gesamte Gesellschaft“, so die französische Bischofskonferenz.

In der Presseaussendung informierte die Bischofskonferenz weiter darüber, dass Premierminister Emanuel Macron versprochen habe, unverzüglich mit der Diskussion darüber zu beginnen, dass die Gottesdienst-Teilnehmerzahl proportional zur Größe des jeweiligen Gebäudes festgelegt werde. „Die französische Bischofskonferenz fordert eine echte und effektivere Beratung, um eine Einigung zu erzielen. In diesem Zusammenhang behält sie sich immer das Recht vor, die entsprechenden rechtlichen Mittel einzusetzen.“


Diese Äußerung kann als sehr entschiedener Protest der französischen Bischöfe gewertet werden. Die französischen Katholiken sind empört über diese Regelung. Voraussichtlich werden sich auch am kommenden Sonntag Katholiken zum öffentlichen Protest mittels Gebet, Gesang und Andachten vor Kirchen versammeln werden beziehungsweise die 30-er-Regel bewusst überschreiten werden und versuchen, in größeren Kirchen an Messen teilzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bischöfe und Priester dieses Verhalten als sinnvoll und hilfreich beurteilen.

Beispielsweise reagiert der Erzbischof von Straßburg, Luc Ravel, deutlich. Er stufe es als „ärgerlich“ ein, dass nur 30 Gläubige an einer Messe teilnehmen dürften. Inzwischen hat er beim Staatsrat Berufung eingelegt. „Die Ankündigungen des Präsidenten und des Premierministers bezüglich der Wiederaufnahme des Gottesdienstes hinterlässt mich sprachlos, bestürzt und zutiefst enttäuscht.“ Das berichtete die französische Tageszeitung „Le Figaro“.

UPDATE:

kath.net dokumentiert die Pressemitteilung „Bezüglich der Regierungsmaßnahmen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste“ der Erzdiözese Paris vom 27. November 2020 in voller Länge in eigener Übersetzung –  © für die Übersetzung: kath.net/Juliane Bauer

Die Entscheidung der Regierung über die Wiederaufnahme des Gottesdienstes wurde an diesem Donnerstag, dem 26. November, von allen Katholiken mit großer Hoffnung erwartet. Die französische Bischofskonferenz hatte den verschiedenen Gremien ein strenges Protokoll vorgeschlagen. Die Wiederaufnahme der öffentlichen Messe hätte dies leicht für alle ermöglichen und gleichzeitig unter Anwendung eines strengen Gesundheitsprotokolls den Schutz und die Gesundheit aller gewährleisten können.

Das Auferlegen eines absoluten Messwerts (30 Personen) ist eine absurde Entscheidung. Für eine Stadt wie Paris mit einer dichten Bevölkerung und Pfarreien, in denen jedes Wochenende mehrere hundert Menschen willkommen geheißen werden, würde uns diese Entscheidung zwingen, die Zahl der Messen um ein Vielfaches zu erhöhen, was für jedes Pastoralteam eine unerträgliche Schnelligkeit mit sich brächte, unabhängig von seiner Größe, seinen Kräften, jedenfalls dann, wenn ich letztlich alle willkommen heiße.

In Ermangelung einer ausreichenden Erhöhung der Anzahl von Hl. Messen würde diese Maßnahme erfordern, dass jeder Pfarrer Kriterien für die "Auswahl" der geeigneten Personen festlegt, die an der Messe teilnehmen dürften. Schließlich handelt es sich hier um eine Entscheidung, die umso schwieriger zu verstehen ist, als der einfache gesunde Menschenverstand es möglich gemacht hätte, dem Kultus das anzubieten, was auch den Kaufleuten angeboten wurde: nämlich eine Personenzahl, die der Größe des betreffenden Ortes angemessen ist.

Wenn die Kirche den Dienst an den Ärmsten wahrnimmt, wird sie nicht aussortieren; sie wird keine Auswahl unter den Gläubigen treffen.

Aufgrund des schwerwiegenden Anlasses beschloss Erzbischof Aupetit, sobald das entsprechende, von der Regierung angekündigte Dekret veröffentlicht wird, eine Klage auf einstweilige Verfügung an den Staatsrat zu richten.

Monseigneur Michel Aupetit lädt die Pfarrer aller Pariser Kirchen ein, den Gottesdienst unter strikter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zu zelebrieren, so, wie sie es immer taten. Jeder soll darauf achten, die Menschenanzahl in seiner Kirche zu begrenzen, ohne jedoch auch nur jemanden an der Tür zurückzulassen.

 


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