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Die Bischöfe sind in einer Zwickmühle20. April 2020 in Kommentar, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Freiwillig haben die katholischen Bischöfe neben staatlichen Anordnungen der Länder auch noch eigene Vorschriften mit Gottesdienstverboten erlassen. Nun fordern sie Lockerungen der staatlichen Verordnungen. Gastkommentar von Michael F. Feldkamp
Bonn (kath.net) Das Mitte März 2020 angeordnete und zunächst bis zum 19. April einschließlich befristete Gottesdienstverbot geht nach dem Willen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der meisten Ministerpräsidenten der Länder in die erste Verlängerung.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von Karfreitag, den 10. April 2020, wegen dieses überaus schwerwiegenden Eingriffs in das grundgesetzliche Recht zur freien Religionsausübung bereits deutliche Warnsignale gesendet. Es erklärte die Sicht, das Gottesdienstverbot für verfassungswidrig zu halten für nicht unbegründet, vielmehr als offen. In einer anderen Entscheidung vom 10. April mahnte das Bundesverfassungsgericht bei einer Fortschreibung des Gottesdienstverbots eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit an. Insbesondere sei zu prüfen, ob das Gottesdienstverbot unter gegebenenfalls strengen Auflagen und möglicherweise auch regional gelockert werden könne.
Drückten noch kurz vor Fristablauf einige Bischöfe medienwirksam ihre Hoffnung auf eine Lockerung aus, setzte nach erfolgter Verlängerung bis zum 30. April großes Klagen ein, was der frühere EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber als wehleidigen Ton auf katholischer Seite kommentierte. So hat zum Beispiel der Bischof von Limburg, Georg Bätzing, in seiner Eigenschaft als Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert: Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Gefügt haben sich die katholischen Bischöfe trotzdem wieder.
Schon Mitte März 2020 hatten sie eilfertig die staatlichen Gottesdienstverbote durch unnötige bischöfliche Gottesdienstverbote flankiert. Vor Ostern prangerten sie sogar öffentlich jene Katholiken an, die sich mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewendet hatten, das Gottesdienstverbot sofort aufzuheben. Das Quasi-Staatskirchentum erweist sich in der so genannten Coronakrise als Falle, die sich die Bischöfe aber selbst gestellt haben.
Jetzt sitzen die Bischöfe auf ihren eigenen Gottesdienstverboten, von denen sie aber nun annehmen, dass diese seit dem 19. April nicht mehr verfassungsgemäß sind. Lautete bislang lediglich die Haltungsnote eingeknickt, geht es jetzt ans Eingemachte.
Aus diesem Grunde sollten m.E. die Bischöfe deswegen nun ihre eigenen Gottesdienstverbote umgehend aufheben. Das könnte zumindest eine starke symbolpolitische Aktion werden, denn die Gottesdienstverbote der Länder bestünden ja ohnehin fort. Mit einer wichtigen Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen gibt es kein explizites landesrechtliches Gottesdienstverbot. Hier gilt nur das kirchliche Verbot. Die Bischöfe in NRW müssten deswegen differenzierter vorgehen. Sie sollten Gottesdienstverbote nicht aufheben, sondern nur angemessen einschränken. Kurzerhand könnten die Bischöfe die sächsische Regelung kopieren: In Sachsen sind seit dem 18. April öffentliche Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern zugelassen. Was in Sachsen Recht ist, kann in Nordrhein-Westfalen kaum Unrecht sein.
Es bliebe abzuwarten, ob das Land Nordrhein-Westfalen, dessen Ministerpräsident Armin Laschet sich auch hinter verschlossenen Türen in den Gesprächsrunden mit der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten entschieden für eine Lockerung des Gottesdienstverbotes stark gemacht hat, diese bereits in Sachsen geltende Regelung durch ein umfassendes staatliches Verbot unterlaufen würde. Vermutlich nicht.
So könnte die Kirche wieder das Heft des Handelns in die Hand nehmen, statt trotz des Urteils des Verfassungsgerichts vom 10. April 2020 untätig zu bleiben. Längst hätte nach dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts das abgearbeitet werden müssen, was der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, selbst am Freitag, den 17. April 2020 in Aussicht stellte: Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will.
Der betulich wirkende Umgang mit einer existenziellen Frage des Katholischseins (nämlich des Gottesdienstbesuches) und der Verfassung mag vielleicht daran liegen, dass den verantwortlichen Würdenträgern die hl. Eucharistie nicht, wie oft betont, so schmerzlich fehlt, wie dem einfachen Gottesvolk. Wenn man die Gottesdienstübertragungen im Internet mitverfolgte, gewinnt man leicht den Eindruck, dass es außer an der umständehalber etwas kleineren Staffage an wirklich nichts gemangelt hat. Die Gläubigen jedoch mussten sich mit Fernsehübertragungen und Internetangeboten ins heimische Wohnzimmer begnügen. Die Bischöfe wurden zwar nicht müde, diese ebenso wie andere Surrogate der persönlichen Teilnahme an der Heiligen Messe schmackhaft zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu jedoch in dankenswerter Klarheit angemerkt, dass das Fehlen der Heiligen Messe für einen Katholiken nicht durch alternative Formen der Glaubensbetätigung
kompensiert werden kann.
So bleibt der fade Geschmack im Mund: Die von kirchlicher Seite verspielte zweite Monatshälfte im April 2020 nimmt den Gläubigen für diese Zeitspanne ihr verfassungsmäßiges Recht auf Teilnahme an Gottesdiensten.
Michael F. Feldkamp (Berlin) studierte in Rom (Gregoriana) und in Bonn. Er ist promovierter Historiker und Autor zahlreicher Bücher zur Verfassungsgeschichte, Zeitgeschichte und kirchlichen Rechtsgeschichte.
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Lesermeinungen | lesa 20. April 2020 | | | Ihr müsst von oben geboren werden (Joh 3) Werter@SalvatoreMio: Ja, die Situation der Kirche ist sichtbar geworden. J.H. Newman schrieb aber einmal, die Kirche habe sich eigentlich immer wie im Todeskampf befunden. Permanente Geburtswehen. Heute hieß es im Evangelium: "Ihr müsst von oben geboren werden." (Joh 3)
Kardinal Sarah schreibt: "Die Beter sind die gewaltigste Kraft der Evangelisierung und Mission, das wichtigste Organ, das Leben weitergibt, dem ganzen Körper mit der notwendigen Energie versorgen." Und es gibt sie, die treuen Beter, und die Missionare unserer Tage, die sich um die um beides mühen: Um Gebet und die rechte Lehre. Jegliche Bemühung ist eine Aussaat, die aufgehen wird, sie wächst aber in der Stille. "Tragt auch ihr die Not der Zeit Gott zu lieb, und er wird alles gut machen. Gott weiß alles und er wird Recht schaffen. (Sel.Carl Lampert)
Werter@Stephan Fleischer: "Die Apostel verharrten in der Lehre der Apostel, sie hielten an der Gemeinschaft fest, am Brotbrechen und an den Gebeten. (Apg 42, 2) | 2
| | | Salvian 20. April 2020 | | | Bischöfliche Vorentscheidungen Der Bischof von Münster hat sich bereits Anfang April darauf festgelegt, die Gläubigen bis zum Monatsende weiterhin von allen Gottesdiensten auszusperren. Da galt noch die staatliche Frist nur bis zum Weißen Sonntag. Die Bekanntmachung dieser Entscheidung hat der Bischof seinem Generalvikar überlassen.
Obwohl es mir als katholischer Christ schon lange schwer fällt, angesichts der Servilität der Kirche gegenüber den Erwartungen von Staat und Gesellschaft nicht in Resignation zu verfallen: So etwas hätte ich mir noch vor zwei Monaten nicht mal in meinen dunkelsten Stunden vorstellen können. | 4
| | | Stefan Fleischer 20. April 2020 | | | @ SalvatoreMio Ihre Bedenken sind mehr als nur berechtigt. Es braucht ein gewaltiges Stück Gottvertrauen um noch auf eine Besserung zu hoffen. Und doch:
Einerseits ist das Gebet unabdingbar, und zwar das inständige und vertrauensvolle Gebet. Vergessen wir nicht: «Sorgt euch um nichts, sondern bringt in jeder Lage betend und flehend eure Bitten MIT DANK vor Gott!». Vergessen wir nicht allzu oft Gott zu danken, sogar schon bevor er uns erhört, wie Pauls schreibt? (Phil 4,5) Daran misst sich u.a. unser Gottvertrauen.
Andererseits scheint mir aber auch wichtig, dass wir einfachen Laien endlich auf die Hinterbeine stehen und nachdrücklich auf unser Recht pochen, die ganze Lehre, die ganze Wahrheit vorgelegt zu bekommen. Nicht zuletzt auch dafür bezahlen wir Kirchensteuern. | 4
| | | SalvatoreMio 20. April 2020 | | | Evangelisierung - doch wie??? @ Herr Fleischer - @ lesa! Sie sprechen mir voll aus dem Herzen! Doch: wie soll Neuevangelisierung zum Zuge kommen, wenn selbst die, die den Glauben derzeit lehren, Nachhilfeunterricht benötigen? Nie wurde mir deutlicher, wie tief wir gesunken sind als in den letzten Monaten! Mir scheint nichts wichtiger als die Anrufung des Heiligen Geistes: "Schenke uns Sehnsucht nach Gott; hilf uns glauben; bekehre uns!" | 4
| | | Wynfried 20. April 2020 | | | Warum hat das Frau Merkel zu entscheiden? Via Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten?
Wo bleibt hier die Legislative? Eigentlich müssten hier doch die Länderparlamente gefragt werden.
Außerdem sind Pfarreien kirchenrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Eigentlich sollte man da unter Beachtung der allgemeinen Schutzvorschriften mit den kommunalen Behörden vor Ort zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, ohne dass hier pauschal "von oben" entschieden werden müsste. | 3
| | | lesa 20. April 2020 | | | Vollzug von christlichem Leben anstatt Künstlichkeit Werter@Stefan Fleischer: Volle Zustimmung! Die Unterstützung durch das allgemeine Priestertum würde dem Amtspriestertum helfen, seine Aufgabe kraftvoll wahrzunehmen: Gebet, Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche, Opfer. Christsein ist ein Vollzug von Christus her durch den Heiligen Geist lebendig wird und vom Beten kommt, nicht vom vielen Reden, Mitbestimmenwollen und im Altarraum herumspazieren. (Womit natürlich nicht notwendige Dienste gemeint sind.)
Gott Gott und Offenbarung Offenbarung SEIN lassen. Der neuzeitliche Mensch meint, die Dinge existieren nur, insofern er sie packt und am Rädchen dreht. Auch in die Kirche ist diese Haltung - und damit eine Künstlichkeit und Gespaltenheit - eingedrungen bis hin zu völlig verdrehten Vorhaben (und zersetzenden Sprachgepflogenheiten)und Auflösungsgefahr. Es wird einen längeren Prozess brauchen und viel Gebet und Opfer, bis wieder viele Reben gereinigt und empfänglich sind für das, was vom Weinstock her durch sie fließen möchte. | 2
| | | Dirk 20. April 2020 | | | Kommunen Auch wenn NRW kein direktes Verbot von Gottesdiensten ausgesprochen hat, die Kommunen haben es oftmals. Wenn dagegen verstoßen wird, kommt das Ordnungsamt vorbei. | 3
| | | Robensl 20. April 2020 | | | @hape: mir nach, ich folge euch Scheint mir eine treffende Analyse.
Die auch für die Politiker gilt (vielleicht insgesamt für unsere angeblich so selbstbestimmte Gesellschaft). Es ist für mich kein Argument für die Richigkeit des Lock-Downs, dass beinahe alle Staaten diesen vornehmen; sobald sich in Italien gezeigt hat, dass die Bevölkerung das mit grosser Mehrheit mitmacht, war selbstständiges alternatives Vorgehen für Regierungen mit mehr Risiken für das eigene politische Überleben verbunden. | 4
| | | Stefan Fleischer 20. April 2020 | | | @ hape Ja, ja, Synodalität ist genau das, was wir damals unter uns Organisatoren in Bezug auf die TEAM-Arbeit sagten:
"organiserte Veranwortungslosigkeit"
PS: TEAM bezeichneten wir auch als Abkürzung für: Toll Ein Anderer MACHT'S! | 4
| | | elmar69 20. April 2020 | | | Hinterhältige Formulierung In der NRW-Verordnung steht
"(4) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben."
Das klingt zwar erstmal nach einer freiwilligen Vereinbarung, es klingt aber auch danach, dass bei Beendigung der Kooperation ein Verbot angedroht wird.
Ob die Vorgehensweise der Landesregierung klug ist, wird man sehen, wenn sich die ersten Gemeinschaften nicht an die Abmachungen gebunden fühlen. | 1
| | | Stefan Fleischer 20. April 2020 | | | Ceterum censeo Meines Erachtens sind die Bischöfe nicht allein schuld an der Misere. Wäre der Gottesdienstbesuch vor dem Virus markant besser und die Austrittszahlen wesentlich geringer gewesen, so könnten Poliliker wie Kirchenmännen / -frauen heute nicht so mit uns umspringen.
Es muss jetzt also dringend darum gehen, das kirchliche Leben nach dem Virus neu zu beleben. Und das geht nur mit einer energischen Neuevangelisation, und zwar einer Neuevangelisation welche auf dem Glaubensgehorsam aller Beteiligten beruht und deshalb die ganze, umfassende, ungeschönte/unverfälschte Lehre der Kirche verkündet. Das wiederum bedingt, dass einerseits Disziplin und Gehorsam in der Kirche wieder gross geschrieben und Eigenmächtigkeiten unterbunden werden, und zuerst natürlich dass wieder Gott ins Zentrum von allem gestellt wird, jenen Gott, zu dem wir mit Thomas sagen: «Mein Herr und mein Gott!» Übrigens, seine Liebe zu uns wird uns so nur noch viel wertvoller! | 7
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