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Schönborn: 'Gott' in der Verfassung ist kein 'Dekorationselement'

26. November 2003 in Österreich, keine Lesermeinung
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Es genüge nicht, den Namen Gottes nur in der Präambel zu nennen, im Verfassungstext aber den Begriffen Verantwortung und Menschenwürde zu wenig Bedeutung zu geben.


Wien (www.kath.net / PEW) Im Hinblick auf die Diskussionen um einen "Gottesbezug" in der Verfassung auf österreichischer wie auf europäischer Ebene hat der Erzbischof von Wien, Kardinal Christoph Schönborn, in einem Beitrag für die neueste Ausgabe der österreichischen Kirchenzeitungen "notwendige Klarstellungen" durchgeführt. Schönborn schreibt: "Wenn von einem Gottesbezug in der Verfassung die Rede ist, dann geht es um den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs. Der Schöpfer des Himmels und der Erde ist kein Dekorationselement, er fordert - wie uns die heiligen Schriften der abrahamitischen Religionen deutlich sagen - die Verantwortung der Menschen ein, vor allem die Verantwortung für den Nächsten. Gott hat den Menschen 'nach seinem Bild' geschaffen; das ist die tiefste Begründung der unverlierbaren Würde jedes Menschen - auch daran erinnert ein Gottesbezug".

Man könne die Frage stellen, ob es deshalb notwendig ist, den Namen Gottes in der Verfassung zu nennen. Gerade für die Gläubigen gebe es eine bestimmte Scheu, den Namen des "Hochgelobten" allzu leichthin zu verwenden. In der Geschichte habe es sich immer wieder ereignet, dass versucht wurde, den Namen Gottes "in Dienst zu nehmen" oder gar zu missbrauchen. Diese Gefahr bestehe im Ringen um die neue österreichische Verfassung zwar nicht. Aber auch hier würde es nicht genügen, den "Namen Gottes nur in der Präambel zu nennen, im eigentlichen Verfassungstext aber den beiden zentralen Begriffen Verantwortung und Menschenwürde zu wenig Bedeutung zu geben".

Darum hätten die christlichen Kirchen in Österreich gemeinsam formuliert, was in der Verfassung besonders berücksichtigt werden muss, betont der Wiener Erzbischof: Der Schutz der Menschenwürde, die auch das Grundrecht auf Leben einschließt, die Verankerung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die Verankerung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit als des zentralen Elements der Menschenrechte, die Verankerung von sozialen Grundrechten, der Schutz der Minderheiten, die Betonung des "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs" zwischen Staat und Kirchen.Wenn der Verfassungskonvent eine Präambel vorsieht, dann werden die christlichen Kirchen einen gemeinsamen Text vorschlagen, betont Kardinal Schönborn.

Persönlich plädiere er dafür, von einem Text auszugehen, der von der "Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) erarbeitet wurde. Die entsprechende Formulierung könnte lauten: "...in Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht; eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Österreichs; im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, den Menschen und der Schöpfung..." Eine Präambel könne auch einen Hinweis auf das christliche Erbe Österreichs enthalten. Ein solcher Hinweis sei aber nur sinnvoll, wenn er mit einem Gottesbezug verbunden ist, weil sonst das "christliche Erbe" zu einem "musealen Relikt" wird, unterstreicht der Wiener Erzbischof.

Zugleich dürfe dieses Erbe nie von anderen Wesenselementen Europas - wie dem Erbe der Antike, dem Beitrag des jüdischen und islamischen Denkens zur Formung der europäischen Kultur - losgelöst gesehen werden. Dann stelle ein solcher Hinweis weder die recht verstandene Laizität des Staates noch die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Frage. Aber er bringe zum Ausdruck, "was einfach eine Tatsache ist": "Dass man Österreich in seiner geschichtlichen Gewordenheit nur verstehen kann, wenn man seine christlichen Wurzeln ernst nimmt".

Schönborn: "Als die derzeit gültige österreichische Verfassung erarbeitet wurde, waren viele nicht bereit, diese Tatsache zu akzeptieren. Seither sind viele Jahrzehnte vergangen; auch die bitteren Jahre der Auseinandersetzung mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts. Am Beginn eines neuen Jahrtausends geht es im Ringen um die neue Verfassung als geistige Heimat für alle Österreicher auch darum, die Lehren der Geschichte ernst zu nehmen und das Miteinander in den Mittelpunkt zu stellen."



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