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Freiheit und Abtreibung

16. Juli 2018 in Prolife, 1 Lesermeinung
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„Die Kultur des Todes hat sich über etwas positiv Klingendes etabliert: Gesundheit, Schönheit, Intelligenz.“ Gastkommentar von Norbert Tofall


Wien (kath.net) Abtreibungen sind mit einem liberalen Menschenbild nicht vereinbar. Aber häufig führen Denkfaulheit und Bequemlichkeit, die nicht selten durch ein sich liberal nennendes Lebensgefühl bemäntelt werden, zur Behauptung des Gegenteils. Denn der dicke Mantel aus „liberalem Lebensgefühl“ verdeckt den fundamentalen Unterschied zwischen zwei Freiheitsbegriffen, von denen der eine zu einer Kultur des Todes und der andere zu einer Kultur des Lebens führen kann.

Der Freiheitsbegriff, der zu einer Kultur des Todes führen kann, ist Freiheit verstanden als ein Bereich von Möglichkeiten. Wer mehr Möglichkeiten zu handeln hat, ist nach diesem Freiheitsverständnis freier als andere mit weniger Handlungsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, zehnmal menschliches Leben im Reagenzglas zu produzieren, sich den gesündesten, schönsten und intelligentesten Menschen mit Wunschgeschlecht zu wählen und die verbliebenen Menschen durch den Spülstein zu entsorgen, wird in der Perspektive der größeren Handlungsmöglichkeiten nicht einmal mehr als Tötung von menschlichen Leben und als ein Malum angesehen. Die Kultur des Todes hat sich über etwas positiv Klingendes etabliert: Gesundheit, Schönheit, Intelligenz.

Unabhängig von diesen Tötungsmöglichkeiten, die sich die geborenen über die ungeborenen Menschen zugestehen, wurden seit Mitte der siebziger Jahre allein in Deutschland über sieben Millionen „reguläre“ Abtreibungen gezählt. Aber darüber spricht man in unserer Todeskultur am besten nicht; denn diese Zahlen lassen vermuten, dass in fast jeder Familie in Deutschland Fälle von Abtreibungen vorliegen. In der Schweiz und in anderen Ländern ist die Lage nicht viel anders. Die Rede von einer Kultur des Todes hat deshalb ihre volle Berechtigung.


Dass aber ganz tief im Gewissen jedes Menschen eine innere Stimme ein Veto gegen diese Kultur des Todes einlegt, lässt sich schon daran erkennen, dass die kulturkämpferischen Kampagnen der letzten Jahrzehnte nicht unter dem Titel „Ich habe das Recht, mein Kind zu töten“ geführt worden sind, sondern unter „Mein Bauch gehört mir“. Offensichtlich bedarf es einer sprachlichen Gewissensberuhigungsdroge, damit man einen Eigentums- und Herrschaftsanspruch formulieren kann, den man sonst nur bei verstiegenen libertären anarchistischen Denkern wie Murray N. Rothbard findet: „Die meisten Föten befinden sich im Leib der Mutter, weil die Mutter mit diesem Zustand einverstanden ist; sie sind dort wegen der frei gegebenen Zustimmung der Mutter. Sollte die Mutter aber entscheiden, dass sie den Fötus dort nicht länger tragen möchte, so wird der Fötus zu einem parasitären „Eindringlich“ in ihre Person, und die Mutter hat das vollkommene Recht, diesen Eindringling aus ihrem Herrschaftsgebiet auszustoßen. Die Abtreibung sollte nicht als „Mord“ an einer lebenden Person angesehen werden, sondern als Ausstoßung eines unerwünschten Eindringlings aus dem Körper der Mutter. Jedes Gesetz, das die Abtreibung einschränkt oder verbietet, bedeutet daher eine Verletzung der Rechte von Müttern.“ Rothbard, der diese Sätze im 14. Kapitel seiner Schrift „Die Ethik der Freiheit“ formuliert hat, liefert damit ein Beispiel dafür, dass auch auf der Basis klarer, aber höchst falscher Basisbegriffsbildungen (Vertragsfreiheit als höchster Bezugspunkt) Beiträge zu einer Kultur des Todes geleistet werden.

Der Freiheitsbegriff, der zu einer Kultur des Lebens führt, ist Freiheit verstanden als Unabhängigkeit von eines anderen Menschen nötigender Willkür. Dieser Freiheitsbegriff kennzeichnet immer eine Beziehung von Menschen zu Menschen, weshalb der einzige Eingriff in diese Freiheit im Zwang durch andere Menschen besteht. Immanuel Kant schreibt in seiner Metaphysik der Sitten vom angeborenen Recht des Menschen, das nur ein einziges ist: „Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehende Recht.“ Und es bedarf keines Vertrages zwischen einzelnen Menschen, damit ein Mensch dieses Recht hat. Er hat es, weil er Mensch ist. Auch der Fötus ist Mensch und hat Kraft seiner Menschheit alle Menschenrechte. Die Tötung des Fötus ist deshalb kein unveräußerliches Frauenrecht, wie uns die radikale Frauenbewegung und Murray N. Rothbard einreden wollen, sondern eine fundamentale Menschenrechtsverletzung.

Zitieren wir zur Verdeutlichung dieses zivilisatorischen Konflikts noch einmal die Gegenposition des klar formulierenden Murray N. Rothbard: „Schön und gut; machen wir der Diskussion zuliebe das Zugeständnis, dass Föten menschliche Wesen (...) sind und daher Anspruch auf uneingeschränkte Menschenrechte haben. Doch welche Menschen (...) haben das Recht, als Zwangsparasiten im Körper eines unwilligen menschlichen Gastgebers zu hausen?“

Leider stellt Rothbard vorab nicht die Frage, wie der Fötus, dieser parasitäre Eindringlich, in den Mutterleib gekommen ist? Haben die Störche, die die Kinder bringen, den Frauen Gewalt angetan? Auf welchem Wege hat der parasitäre Eindringlich mit Gewalt die Mauern der Burg gestürmt und geschliffen? Oder gibt es Handlungen, an denen Frauen aus freiem Willen aktiv beteiligt sind und die zur Zeugung von menschlichem Leben führen? Ist der parasitäre Eindringlich vielleicht gegen seinen eigenen Willen ein Eindringling? Kann er gar nichts dafür, dass er gezeugt worden ist? Könnte es deshalb sein, dass die viel gescholtene Sexualmoral der katholischen Kirche eine tiefere Freiheitsdimension beinhaltet? Könnte die Sexualmoral der katholischen Kirche tatsächlich auch auf den Schutz von Menschenrechten zielen? Skandal!


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