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ALfA kritisiert FEMM-Beschluss zu Abtreibung als Angriff auf europäische Grundwerte

8. November 2025 in Prolife, keine Lesermeinung
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„Das Recht auf Leben ist unantastbar“ - ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski: "Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben"


„Das Recht auf Leben ist unantastbar“ – ALfA kritisiert FEMM-Beschluss zu Abtreibung als Angriff auf europäische Grundwerte

Zur heutigen Entscheidung im FEMM-Ausschuss zum EU-weiten Recht auf Abtreibung nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Mit Bedauern nimmt die ALfA die positive Abstimmung über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ im FEMM-Ausschuss zur Kenntnis. Diese Initiative präsentiert den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen als grundlegendes Menschenrecht – verbunden mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung. „Wir warnen ausdrücklich vor einer Fehlinterpretation der Menschenrechte,“ so Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA. „Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen. Menschen haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde besitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt. Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben.


Die Resolution des FEMM-Ausschusses fordert die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollen. Damit wird die ausdrücklich den Nationalstaaten zustehende Kompetenz übergangen. Die EU besitzt keinerlei Recht, nationale Regelungen zur Abtreibung auszuhebeln oder zu umgehen – insbesondere nicht durch finanzielle Förderung von Abtreibungstourismus für Bürgerinnen anderer Staaten. Jedes andere Vorgehen wäre ein Bruch des Subsidiaritätsprinzips und gefährdet die europäische Rechtsordnung.​

Die ALfA stellt fest: Die Resolution unterstreicht zwar ein Recht auf essenzielle Gesundheitsversorgung. Aber: Abtreibung ist grundsätzlich keine Dienstleistung zur Wiederherstellung von Gesundheit. Im Gegenteil: Wissenschaftliche Studien zeigen: Über 90% der Frauen leiden körperlich nach einer Abtreibung, bei medikamentöser Abtreibung sind es über 95%. Die Studienlage belegt zudem eindeutig: Abtreibungen sind psychisch hoch belastend – eine kanadische Studie von 2025 weist eindrücklich nach, dass Frauen nach Abtreibung deutlich häufiger psychisch krank werden als nach Geburt.  Für das ungeborene Kind ist eine Abtreibung ohnehin nie ein Angebot zur Wiederherstellung von Gesundheit.​

Auch die Forderung nach Solidarität und Förderprogrammen greift zu kurz: Reproduktive Rechte bestehen im Recht auf Fortpflanzung, nicht auf Abtreibung. Wahre Solidarität bedeutet die Förderung von Schwangeren und Familien, z.B. durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuung und steuerliche Entlastungen – und nicht die Unterstützung von Abtreibungen.

Die EBI „My Voice, My Choice“ hat deutlich weniger Unterschriften gesammelt als die Lebensrechtsinitiative „One of Us“ und ist damit keinesfalls Ausdruck europäischer Werte. Europas Fundament ist die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechts gemäß Grundrechtecharta. Eine Initiative, die diese Prinzipien missachtet, stellt die europäische Grundordnung in Frage. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, bei der nun anstehenden Abstimmung die politischen, juristischen und ethischen Auswirkungen grundsätzlich abzuwägen und für den Schutz des Lebens einzutreten,“ so Kaminski.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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