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| ![]() Papst verfügt Aufnahmestopp bei Professrittern des Malteserordens4. Februar 2018 in Weltkirche, 15 Lesermeinungen Seit dem Rücktritt von Fra Matthew Festing wird der Reformprozess des Ordens vom Sonderdelegierten des Papstes, Erzbischof Becciu, geleitet. Fribourg-Rom (kath.net/ KAP) Den Berichten zufolge habe der Substitut des vatikanischen Staatssekretariats, Erzbischof Giovanni Angelo Becciu, ein Jahr nach dem Eingreifen des Papstes in die Ordensführung und dem Beginn der Ordensreform, am vergangenen 12. Jänner ein Schreiben an den Großkomtur des Ordens, den Österreicher Fra Ludwig Hoffmann-Rumerstein, gerichtet. Dieser Brief zeigt laut "cath.ch" die Absicht des Papstes, dass ein Professritter in stärkerem Maße der Identität eines jeden anderen Ordensmitglieds entsprechen solle, und zwar auch beim Armutsgelübde. Im Jänner 2017 war der Großmeister des Souveränen Malteserordens, Fra Matthew Festing, aufgefordert worden, seinen Rücktritt bei Papst Franziskus einzureichen. Der Papst deutete daraufhin an, dass er eine spirituelle und moralische Erneuerung des Malteserordens wünsche, einschließlich seines religiös-gelübdemäßigen Zweiges. Der gesamte Reformprozess solle unter der Leitung Beccius, des Sonderdelegierten des Papstes, stehen. Der "Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem, Rhodos und Malta" hat 13.500 Mitglieder und mehr als 100.000 Freiwillige in 120 Ländern. Aber nur etwa fünfzig Ritter haben Gelübde abgelegt. Im Jahr 1048 in Jerusalem gegründet, um Pilgern zu helfen, ist das Zentrum des Ordens des heiligen Johannes von Jerusalem nach den Kreuzzügen sukzessive nach Zypern, Rhodos und Malta übersiedelt. Seit 1834 ist Rom das Zentrum. Dort genießt der Orden an seinem Sitz einen extraterritorialen Status. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMalteser
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