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| ![]() Polnische Bischöfe bleiben im Einklang mit Johannes Paul II.25. Oktober 2017 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Die polnische Bischofskonferenz wird Amoris laetitia offenbar im Sinn der Kontinuität mit der überlieferten Lehre interpretieren. Das zeigen Ausschnitte aus den bis jetzt unveröffentlichten Richtlinien, die an die Öffentlichkeit gelangt sind. Lublin (kath.net/LSN/jg) Die Richtlinien waren ein Thema bei der Vollversammlung der Bischofskonferenz Polens Mitte Oktober in Lublin. Sie sind noch nicht veröffentlicht worden, der italienische Journalist Marco Tosatti hat Ausschnitte aus der aktuellen Version in der Zeitung La Nuova Bussola Quotidiana publiziert. Daraus geht hervor, dass Katholiken, die sakramental verheiratet sind, aber eine neue Beziehung sei es informell oder in Form einer zivilrechtlichen Eheschließung eingegangen sind, nicht die Lossprechung empfangen können und nicht zur Kommunion zugelassen sind. Die Kirche bestätigt ihre Praxis, die auf der Heiligen Schrift beruht, geschiedene wiederverheiratete Personen nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen, steht in einer der veröffentlichten Passagen wörtlich. Ihre Lebenssituation stehe in objektivem Widerspruch zur Einheit der Liebe, die Christus mit seiner Kirche verbinde, die in der Eucharistie zum Ausdruck komme. Indem sie in der Sünde des Ehebruchs verharren, schließen sie sich vom Empfang der Absolution und der heiligen Kommunion aus, heißt es weiter. Bei den Richtlinien für die Begleitung von Gläubigen, die ohne Eheschließung zusammenleben, bei denen es aber kein Ehehindernis gibt, findet sich ebenfalls keine Änderung. Die Priester werden ermutigt, diese Personen zur vollständigen Annahme des Evangeliums, Vorbereitung auf die Ehe und, wenn möglich, Keuschheit und eine Beendigung des Zusammenlebens zu führen. Katholische Paare ohne Ehehindernis, die zivilrechtlich, aber nicht sakramental verheiratet sind, sollen mit Geduld, aber ohne Zulassung zu den Sakramenten begleitet werden. Wiederverheiratete Katholiken, für die, beispielsweise wegen gemeinsamer Kinder, eine Trennung nicht möglich ist, die ernsthaft bereuen und sich vor dem Beichtvater für ein sexuell enthaltsames Leben entscheiden, können die Absolution empfangen und die Kommunion erhalten, wenn dadurch kein öffentliches Ärgernis entsteht, heißt es in den von Tosatti zitierten Ausschnitten aus den noch unveröffentlichten Richtlinien. Die polnischen Bischöfe begründen ihre Überlegungen mit Zitaten aus der Exhortation Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II., Sacramentum Caritatis von Papst Benedikt XVI. und dem Brief an die Bischöfe der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1994. Pawel Rytel-Andrianik, der Sprecher der polnischen Bischofskonferenz, hat gegenüber LifeSiteNews betont, dass die Richtlinien noch nicht publiziert seien, weil an ihnen noch gearbeitet werde. Die veröffentlichten Ausschnitte könnten daher von der endgültigen Vision abweichen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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