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| ![]() Kanadischer Erzbischof: Amoris laetitia ändert Lehre nicht7. März 2017 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Erzbischof Prendergast schließt sich für seine Diözese den Richtlinien der Bischöfe von Alberta und der Norwestlichen Territorien an. Voraussetzung für den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen ist die Enthaltsamkeit. Ottawa (kath.net/CWN/jg) Prendergast hat mit Datum vom 2. Februar die Richtlinien der Diözesen von Alberta und der Nordwestlichen Territorien Kanadas für die pastorale Begleitung der Christgläubigen, die ohne Ehenichtigkeitsbescheid geschieden und wiederverheiratet sind für sein Erzbistum übernommen. Das Dokument zeige wie Familien mit Mitgefühl und Fürsorge begleitet werden könnten und gleichzeitig die unveränderliche Lehre der Kirche über die Sakramente der Ehe und der Eucharistie aufrechterhalten werde, schreibt der Erzbischof in seinen einleitenden Worten. Gleichzeitig lobt Prendergast das Rundschreiben des Papstes als ein Dokument, das die Schönheit und die Herausforderungen der Ehe und des Familienlebens kraftvoll darstelle. Die bereits im September 2016 beschlossenen Richtlinien der Bischöfe von Alberta und den Nordwestlichen Territorien erinnern daran, dass jeder Katholik vor Empfang der Heiligen Kommunion alle schweren Sünden zu beichten hat, derer er sich bewusst ist. Die Beichte müsse aus echter Reue geschehen, die notwendigerweise die Bereitschaft zur Buße und den Vorsatz, nicht mehr zu sündigen umfasse, heißt es in dem Dokument. Wenn ein Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt habe, dass die erste Verbindung gültig zustande gekommen sei, weise der Gehorsam des Glaubens an die Unauflöslichkeit der Ehe Gläubigen an, als Zeugen Christi und seiner Verkündigung über die Ehe zu leben. Das bedeute, auf geschlechtliche Intimität zu verzichten und wie Bruder und Schwester zu leben, schreiben die Bischöfe mit Verweis auf die Enzyklika Familiaris consortio. Die Bischöfe warnen vor der irrigen Ansicht, dass es zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken jetzt erlaubt sei, die Kommunion zu empfangen, wenn sie ein Gespräch mit einem Priester geführt hätten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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