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| ![]() USA: Untersuchung gegen Priests for Life Chef Frank Pavone11. November 2016 in Weltkirche, 17 Lesermeinungen Pavone hatte auf seiner Facebook-Seite mit Aufnahmen eines abgetriebenen Fötus eine Wahlempfehlung für Donald Trump abgegeben. Amarillo (kath.net/LSN/jg) Er habe das Abtreibungsopfer von einem Pathologen erhalten um es zu begraben, schrieb Pavone. Das Baby sei bereits in der Friedhofskapelle beigesetzt, er wolle es aber zeigen, weil die US-Wähler vor der Entscheidung stünden, ob sie die Tötung Ungeborener weiterhin zulassen wollten. Hillary Clinton und die Demokratische Partei sagen ja, das Töten der Kinder soll weitergehen (und ihr zahlt dafür); Donald Trump und die Republikanische Partei sagen nein, das Kind soll beschützt werden, schrieb er wörtlich. Patrick Zurek, der Bischof von Amarillo, hat die Untersuchung damit begründet, dass die Zurschaustellung eines abgetriebenen Kindes gegen die Würde des toten Babys verstoße und eine Entweihung des Altares sei. Niemand der für den Lebensschutz kämpft, darf einen menschlichen Leib instrumentalisieren, schon gar nicht den Leib eines Fötus, schreibt Zurek wörtlich in seiner Stellungnahme auf der Internetseite seiner Diözese. Pavones Video sei mit dem katholischen Glauben nicht vereinbar, fügt er hinzu. Schon kurz nach der Veröffentlichung war das Video stark kritisiert worden. Ed Mechmann, der Pressesprecher der Erzdiözese New York, kritisierte wie Bischof Zurek die Instrumentalisierung des abgetriebenen Babys und die Entweihung des Altars für politische Zwecke. Skandalös sei nicht sein Umgang mit dem getöteten Embryo, sondern die Abtreibung selbst und dass es Menschen gebe die diese an der Wahlurne unterstützen würden, verteidigte sich Pavone. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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