Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  4. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  9. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  10. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  11. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  12. Leere der kirchlichen Lehre
  13. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Kommune ruft Bundesgerichtshof wegen Kinderehen an

17. Juni 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Rechtsstreit liegt der Fall einer Asylbewerberin zugrunde, die in Syrien im Alter von 14 Jahren mit ihrem sieben Jahre älteren Cousin verheiratet worden war. Als das geflüchtete Mädchen nach Aschaffenburg kam, erkannte das Jugendamt die Ehe nicht an


Aschaffenburg (kath.net/KNA) Die Stadt Aschaffenburg will vom Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich klären lassen, ob im Ausland geschlossene Ehen mit mindestens einem unter 16-jährigen Partner in Deutschland anerkannt werden oder nicht. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, wurde inzwischen Rechtsbeschwerde in Karlsruhe gegen ein Mitte Mai ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg eingelegt.

Dem Rechtsstreit liegt der Fall einer Asylbewerberin zugrunde, die in Syrien im Alter von 14 Jahren mit ihrem sieben Jahre älteren Cousin verheiratet worden war. Als das Paar auf seiner Flucht nach Aschaffenburg kam, erkannte das Jugendamt die Ehe nicht an und nahm, wie es in der Mitteilung heißt, «das Mädchen aus Kindeswohlgesichtspunkten in seine Obhut». Dagegen klagte ihr Mann und bekam vor dem OLG Bamberg Recht (Aktenzeichen 2 UF 58/16). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde zu.


Der Erlanger Juraprofessor Mathias Rohe sprach sich am selben Tag hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland für ein Mindestalter von 18 Jahren aus. Dazu brauche es eine «klarere gesetzliche Regelung», sagte der Leiter des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In Deutschland ist eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen.

Rohe sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil «wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.» Als Minderjähriger könne «man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich», betonte Rohe.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  20. Juni 2016 
 

Kinderehen sind gemachte Ehen

in der Regel (oderauch: ausnahmslos).

Damit widersprechen sie unserem Verständnis von Selbstbestimmung des Menschen.

Wer nun in das deutsche Rechtssystem eintritt, sollte entsprechende Rechte (und Pflichten) haben, wie sie unser gesellschaftliches Selbstverständnis vorschreibt und dieses gesetzlich geregelt ist.

Das sollte ebenso für polygame Ehen gelten.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Flüchtlinge

  1. Dänemark: Verschärfung der Abschieberegeln für kriminelle Migranten
  2. Christlicher Konvertit Chia Rabiei darf in Deutschland bleiben
  3. Abschiebung: Erzbischof Lackner mahnt zu Menschlichkeit und Dialog
  4. Hat Kardinal Marx für EKD-Flüchtlingsschiff einen "namhaften Betrag" zur Verfügung gestellt?
  5. Zahl der Migranten übers Mittelmeer erheblich gestiegen
  6. Papst mahnt "Gewissenserforschung" im Umgang mit Flüchtlingen an
  7. "Fehler von 2015 dürfen nicht wiederholt werden"
  8. Wegen Kritik an Flüchtlingspolitik wurden Krippenfiguren gestohlen
  9. So retten, „dass Rettung nicht automatisch Einwanderung bedeutet“
  10. Theologe: "Die Kirche kann barmherzig sein, der Staat darf das nicht"






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Zehn Jahre heilig: Feier für Mutter Teresa im Stephansdom
  4. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  5. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  6. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  7. Die Kirche mitten in der Welt
  8. Nicht mehr ernst zu nehmen
  9. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  10. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  11. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“
  12. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  13. Es ist noch nicht zu spät! Die Schöpfung als Ruf zur Umkehr
  14. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet
  15. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz