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Das Weihepriestertum gehört zum Wesen der Kirche!

31. März 2016 in Kommentar, 13 Lesermeinungen
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Eine Antwort an Gerda Schaffelhofer und ihre Behauptungen über „Frauenpriestertum“ und über Hierarchielosigkeit der Urkirche. Gastbeitrag von Prof. Josef Spindelböck


Wien (kath.net/www. St Josef.at) „Aber sollte es das klerikale Priesteramt eines fernen Tages noch geben – es könnte ja auch sein, dass wir zur Urkirche zurückkehren, ohne Hierarchien –, dann werden auch Frauen dieses Amt bekleiden.“ (Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreichs im Interview mit Josef Bruckmoser, Salzburger Nachrichten, 26. März 2016, Beilage Hintergrund, S.3).

Diese Meinungsäußerung bildet einen Teil eines größeren Interviews, auf das in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden kann.

Gerda Schaffelhofer vertritt im zitierten Abschnitt also die Auffassung:

- Das „Frauenpriestertum“ sei wünschenswert; es werde in der Katholischen Kirche auch kommen, jedoch nicht in naher Zukunft.
- Es sei fraglich, ob es in der Katholischen Kirche in der Zukunft überhaupt noch ein Weihepriestertum geben wird.
- In der Urkirche habe es das Weihepriestertum nicht gegeben.


Dazu einige Anmerkungen inhaltlicher Art:

Bezüglich der dogmatischen Unmöglichkeit des sog. Frauenpriestertums hat der heilige Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe am 22. Mai 1994 erklärt: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“

Es handelt sich nicht um die Privatmeinung eines Papstes, sondern um die definitive, also endgültige Lehre der Kirche, die weder ein Papst noch ein allgemeines Konzil ändern oder in Frage stellen kann. Papst Franziskus hat im Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ über die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute am 24. November 2013 in Nr. 104 dieselbe Lehre kundgetan. Er führt hier insbesondere aus, dass die gottgewollte Zuordnung der sakramentalen Vollmacht nicht als Machtfrage gesehen werden darf. Es geht um einen Dienst am Volk Gottes und damit um die Förderung der Heiligkeit, welche mit der Würde der Taufe verbunden ist, die allen zugänglich ist.

Dass es aber überhaupt das Weiheamt in der Kirche gibt, ist seit den Zeiten der Apostel bezeugt, und zwar sowohl in der Heiligen Schrift selber als auch in vielen Zeugnissen der frühen Kirche (vgl. zusammenfassend: Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1590–1600). Die sieben Sakramente, zu denen auch das dreistufige Weiheamt (Bischof, Priester, Diakon) gehört, sind von Jesus Christus eingesetzte Zeichen der Gnade, die bewirken, was sie bezeichnen. Nur der gültig geweihte Bischof und Priester besitzt die sakramentale Vollmacht, der Eucharistie vorzustehen und in der Person Christi das Brot in den Leib Christi und den Wein in das Blut Christi zu verwandeln. Würde das Weihesakrament verloren gehen, dann wäre auch die Eucharistiefeier in der Kirche Christi nicht mehr möglich. Der Kirche würde damit die Quelle und der Höhepunkt all dessen fehlen, was sie selber ist, tut und feiert. Jesus Christus hat jedoch der Kirche die Verheißung gegeben, dass sie auf Erden Bestand haben wird, bis er wiederkommt in Herrlichkeit!

Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus: Evangelii Gaudium




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