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Sterbehilfegesetz ist 'nur eine schwache Hürde auf abschüssiger Bahn'

11. November 2015 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Sterbehilfe: Regensburger Bischof Voderholzer begrüßt zwar, dass Sterbehilfe-Firmen in Deutschland keine Arbeitsgrundlage bekommen, äußert aber schwere Bedenken gegenüber der Erlaubnis zur Beihilfe zur Selbsttötung.


Berlin-Regensburg (kath.net/pl) Der Sterbehilfe-Gesetzentwurf des deutschen Bundestages vom 6. November 2015 stellt zwar „die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe und sorgt dafür, dass ‚Suizidbeihilfe-Firmen‘, wie wir sie aus der Schweiz kennen, in Deutschland keine Arbeitsgrundlage haben.“ Dies äußerte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer (Foto), wie das Bistum am Dienstag in einer Presseaussendung bekannt gab. Unter diesem Aspekt „ist das Gesetz zu begrüßen“, so Voderholzer. Dem schloss er aber grundlegende Bedenken an: „Was aber den Lebensschutz insgesamt betrifft, muss befürchtet werden, dass das neue Gesetz nur eine sehr schwache Hürde ist auf einer insgesamt abschüssigen Bahn.“


Voderholzer erinnerte daran, dass „die Haltung der deutschen Bischöfe“ „in unserem Flyer „Sterben in Würde“ (2014) präzise formuliert“ war. Er zitierte daraus: „Aus ethischer Sicht ist die Beihilfe zur Selbsttötung – sowohl durch Organisationen als auch durch Ärzte und andere nahe stehende Personen – abzulehnen.“

Der Regensburger Bischof warnte: „Ich sehe nicht, wie mit der verabschiedeten Gesetzgebung verhindert werden kann, was wir Bischöfe auf dem Flyer als Befürchtung geäußert haben, dass nämlich ‚der innere und äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt‘.“

Bischof Voderholzer fragte: „Werden sich alte, bedürftige und schwerkranke Menschen wirklich noch ‚von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen getragen‘ wissen oder müssen sie sich nicht doch eher als Last und als unnütz empfinden, wenn sie ihren Platz nicht legal und unter straffreier Mithilfe eines Angehörigen oder Nahestehenden räumen (vgl. Flyer ‚Sterben in Würde der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014)?“

Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB zur aktuellen Sterbehilfedebatte



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Lesermeinungen

  11. November 2015 
 

... der heutige Tagesheilige ...

Suizid und Beihilfe zum Suizid sind ein schwieriges Thema. Sulpicius Severus, der Biograf des heutigen Tagesheiligen, des hl. Martin schreibt, wie der heilige Martin einen jungen Sklaven, der sich mit einem Strick das Leben genommen hatte, durch sein Gebet wieder zum Leben erweckt hat. "Heilt Kranke, weckt Tote auf", heißt es bei Mt. 10:8. So lebten die Apostel, so lebten die Heiligen --- und mit diesem Geist im Herzen wollen wird die Euthanasiedebatte führen. Danke an alle, die in diesem Anliegen beten!


1
 
 Waldi 11. November 2015 
 

Sind bei der DBK überhaupt noch die...

deutschen Bischöfe einheitlich vertreten, oder ist Kardinal Marx nur noch Vorsitzender einer "Briefkastenfirma"?
Wie kommt es, dass Bischof Voderholzer, zu Recht, den Sterbehilfe-Gesetzentwurf des deutschen Bundestages vom 6. November 2015 kritisiert, die DBK zusammen mit der evangelischen Kirche ihn aber freudig begrüßt? Wahrhaftig, diese DBK ist zusammen mit ihrem trotzigen Ziehkind "ZdK" für die kath. Kirche nur noch eine Belastung und ein fortdauerndes Ärgernis für die Katholiken!


6
 
 huegel76 11. November 2015 

Es ist ein Hoffnungsschimmer,

dass sich Bischof Voderholzer gerade in letzter Zeit immer wieder klar zu Wort meldet. Möge der Segen und der Schutz des Herrn allzeit mit ihm sein.


9
 
 beertje 11. November 2015 
 

Tod

Niemand will sterben, wir wollen im Grunde alle leben! Der Wunsch zu sterben ist der Wunsch nach Veränderung ... und außerdem lernt man in unserer Gesellschaft nicht, mit Leid, Frust, Versagung etc. umzugehen. Wir lernen nicht, daß Leid zum Leben gehört!


4
 
 hortensius 11. November 2015 
 

Lob für private Suicid-Hilfe

Wer diesen Bundestags-Beschluss begrüßt - wie Marx, Glück und Bedford-Strohm und andere der begrüßt damit leider auch die Erlaubbnis, dass Angehörige aus scheinbaren Mitleid den Erbfall herbeiführen. Dies hatte doch Johannes Paul II. scharf verurteilt.
Welche Verwirrung! - Wer dankt nun den aufrechten Abgeordneten, die für den richtigen Entwurf gestimmt haben.


8
 
 leibniz 11. November 2015 
 

Es ist mir nicht schleierhaft, warum sich die Bischofskonferenz sich so geäußert hat, wie sie es getan hat, lieber Spatz in der Hand!
Es war mir auch klar, wer von den Bischöfen den Bundestagsbeschluss kritisieren wird und wer nicht! Schaumamal wie lange sich diese politisch unkorrekten Bischöfe noch halten werden!


7
 
 kreuz 11. November 2015 

danke Bischof Voderholzer,

daß Sie auch hier -nach dem "gender-flyer"- den DBK-Verlautbarungen widersprechen. dort steht nämlich: "Das neue Gesetz schützt schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden." (s. link)

es ist für Viele von uns eine Freude, Ihre Worte hierzu zu lesen und zu sehen, daß Sie auch für die Zinsen im Himmel arbeiten, und nicht für Hochrisiko-Spekulationen mit dem Zeitgeist :-)

www.dbk.de/presse/details/?presseid=2957&cHash=5f019e2157ce7ad885f61a8299d0158b


11
 
 meaculpa 11. November 2015 

Schade,

dass diese Einschätzung von Bischof Voderholzer nicht als offizielle Stellungnahme der DBK veröffentlicht wurde! Er wägt nämlich sorgfältig ab, anstatt nur das Gute am Gesetzentwurf zu loben.

Das einseitige Lob warnt nicht vor der Gefahr, dass die Straffreiheit für private Beihilfe zum Suizid wie ein kleiner, aber entscheidender Riss in einem Staudamm wirkt. Die Niederländer haben den Dammbruch ja erlebt, der uns noch bevorsteht. "Soylent Green" lässt grüßen...


7
 
 SpatzInDerHand 11. November 2015 

Da bin ich aber froh, dass es noch Bischöfe in D gibt,

die MEINE Einschätzung von der Sache laut vertreten! Mir ist es schleierhaft, warum die DBK sich so äußert, wie sie es getan hat.

Ich frage mich inzwischen nämlich ernsthaft: KANN die DBK den springenden Punkt nicht sehen, WILL sie ihn nicht sehen oder DARF sie ihn nicht sehen?


10
 

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