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Regensburger Bischof für volles Verbot assistierter Selbsttötung

3. Juli 2015 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Sterbehilfe: Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer empfiehlt explizit Sensburg-Dörflinger-Gesetzentwurf, der als einziger das Leben vollständig schützt.


Regensburg (kath.net/KNA) Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer spricht sich für ein gesetzliches Verbot der assistierten Selbsttötung aus. In der derzeitigen Bundestagsdebatte sei unter den vorliegenden Gesetzentwürfen nur einer, der sich «eindeutig für das Leben ausspricht», teilte die Diözese am Freitag auf ihrer Internetseite unter Berufung auf den Bischof mit. Im Text der CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger heißt es wörtlich: «Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.»


«Wir müssen allen den Rücken stärken, die sich gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung, ob gewerblich oder privat, organisiert oder frei, aussprechen», erklärte Voderholzer nach Bistumsangaben. Der Bundestag hatte am Donnerstag in Erster Lesung über das Thema diskutiert. Die beiden großen Kirchen sprachen sich am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung für ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe sowie den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung aus. Von einem Verbot der assistierten Selbsttötung ist in dem Papier der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht die Rede.

Dem Bundestag liegen zu dem Thema vier Gesetzentwürfe von Abgeordnetengruppen vor. Die Vorlagen reichen von einem gänzlichen Verbot der Suizidbeihilfe bis zur weitgehenden Freigabe. Die meisten Unterstützer hat bislang ein Entwurf, der nur die organisierte Suizidbeihilfe verbieten will. Das Parlament will im Herbst entscheiden. Die Selbsttötung ist in Deutschland straffrei, deswegen kann auch die Beihilfe nicht verboten werden. Nachdem aber Vereine und Einzelpersonen organisierte Beihilfe anbieten, will der Gesetzgeber dies regeln.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Wuna 3. Juli 2015 
 

SpatzinderHand

Die Deutsche Bischofskonferenz stellte sich hinter den Vorschlag von Sensburg-Dörflinger. Bischof Voderholzer ist mitnichten der erste Bischof. Der Seitenhieb auf die deutschen Bischöfe ist hier nicht angebracht


2
 
 Vergil 3. Juli 2015 

Argumente gegen den assistierten Suizid (1)

1. Da die meisten Staaten assistierten Suizid als Verbrechen unter Strafe stellen, muss ein politisches Ja dazu alle Gegenargumente widerlegt haben. – 2. Es ist unethisch, einen Mitmenschen zu seinem Mörder machen zu wollen. – 3. Patienten töten zu dürfen, zerstört das ärztliche Ethos, damit das gesamte Krankenwesen, das auf dem absoluten Vertrauen aufgebaut ist, dass Medizin das Leiden, aber nicht den Leidenden beseitigt. – 4. Sobald wir ein „Krank-genug-sich-töten-zu-dürfen“ etablieren, wird es eine Angelegenheit der medizinischen Bürokratie und ihrer Ethik-Kommissionen, über dieses „Genug", bzw. über die Grenze zu befinden. Die Tötung des Menschen wird – statt verboten! – zur Ermessenssache. Wir liefern den Menschen dem Menschen aus. – 5. Dass die Euthanasie-Debatte ausgerechnet in Zeiten von extremst überalterten Gesellschaften aufbricht, kann kaum Zufall sein, sondern lässt dahinter ein verwerfliches Fremdinteresse vermuten.


3
 
 Vergil 3. Juli 2015 

Argumente gegen den assistierten Suizid (2)

6. Ich habe gar kein Recht, über meinen Tod eigenständig zu verfügen, da ich als Person immer Glied einer Personen-Gemeinschaft bin, zu der ich gehöre und der ich gehöre. Da ich für Andere wichtig sein oder werden kann, steht es mir nicht zu, ihnen mich durch Selbstmord zu rauben. Wichtig für Andere kann man aber gerade auch als Kranker sein. – 7. Die Objektivität meiner Entscheidung, mich töten zu lassen, ist keineswegs gegeben. Die Möglichkeit, mich sogar im Augenblick des Gifteinflößens anders entscheiden zu können, verbietet dem Arzt eine irreversibe Entscheidungstötung. – 8. Jeder, der Anderen zur Belastung wird, müsste fortan rechtfertigen, wieso er sich Anderen eigentlich noch zumutet. Das aber kann keiner. "Niemand kann beweisen, dass die Welt durch sein Dasein besser dran sei. Gewahrt bleibt seine Würde nur, wenn er statt ‹Ich will nicht.› sagen kann: ‹Ich darf nicht.›" (Jörg Splett) – 9. Woher weiß ich, dass ich als Toter meinen Freitod nicht bereuen werde?


4
 
 SpatzInDerHand 3. Juli 2015 

Das ist der erste Bischof, der sich für den richtigen Gesetzentwurf ausspricht.

Denn nur der Vorschlag von Sensburg/Dörflinger legt den Angehörigen nicht die überschwere Frage auf ihr Gewissen, ob sie jemand Kranken einfach "ums Eck bringen" sollen, weil es doch dann leichter für alle... (äh, für ihn) ist!


6
 

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