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Sterbehilfe? Euthanasie? 'Wir müssen JETZT auf die Bremse treten!'

20. April 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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„Täuschen wir uns nicht: Der Druck auf Menschen, sich töten zu lassen – Menschen, die leben, aber deren Sterben begonnen hat –, wird unvermeidlich. In den Niederlanden hat er längst eingesetzt.“ Von Prof. Robert Spaemann


Hamburg (kath.net/BVB) Prof. Robert Spaemann schrieb dieses Grußwort für die Fachtagung des „Bundesverbandes Lebensrecht“ (BVB) zur „Woche für das Leben“ am 18. April 2015 in Hamburg. Es wurde bei der Tagung verlesen.

Als ich vor 40 Jahren öffentlich vor einer Wiedereinführung der Euthanasie warnte, hielten Freunde von mir das für ungerechtfertigte Schwarzmalerei. Der Grund für die Warnung waren die neuen exzessiven Möglichkeiten der apparativen Lebensverlängerung. Menschen werden um ihr Sterben betrogen, und Moribunde zum Leben gezwungen, inzwischen oft bis zu dem Augenblick, wo man ihre lebendigen Organe für Transplantationen braucht. Ich schrieb damals, es liege nahe, den ausgeweideten Menschen zu töten. Nun kann man das Tötungsverbot umgehen durch Umdefinition des Todes. Der sogenannte Hirntod wurde von einer Harvard-Kommission zum Tod des Menschen erklärt. Der Arzt hat dann nicht mehr die Aufgabe, eine vorzeitige Bestattung zu verhindern, sondern die umgekehrte, die Angehörigen davon zu überzeugen, dass der scheinbar Lebende in Wirklichkeit tot ist. Statt der Forderung, langsam zu sein, gilt es nun schnell zu handeln. Hinter dieser Entwicklung steckt die obsessive Vorstellung, Leben und Tod müssten in die Verwaltung des Menschen gelegt und es müsse immer etwas gemacht werden, statt den Tod in der Endphase des Sterbens geschehen zu lassen.

Die Verteidiger der Euthanasie und die Verteidiger der Pflicht, Leben uneingeschränkt zu verlängern, haben gemeinsam eine Weltsicht, nach der auch im letzten Stadium des Lebens immer etwas gemacht werden muss, entweder Leben oder Tod, wodurch der Mensch um den Akt des Sterbens betrogen wird. Der Arzt ist seit jeher definiert durch seine Kunst, die Qualität des Lebens zu verbessern und das Leben zu verlängern. Aber verlängern – wie lange?

Aus der Straffreiheit des Selbstmords leitet man das Recht ab, dem Kranken beim Suizid behilflich zu sein. Das ist ein Trugschluss. Zunächst: Der Suizid ist in unserer Rechtsordnung nicht erlaubt und kann auch gar nicht erlaubt werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit der Straffreiheit für verbotene Handlungen. Mit dem Suizid entzieht der Mensch sich der Rechtsgemeinschaft. Der Staat hat hier nichts mehr zu verbieten und nichts zu erlauben. Falls der Suizidversuch der Gesellschaft Kosten verursacht, muss der Suizidant diese allerdings übernehmen. Der Selbstmord ist im engsten Sinn des Wortes Privatsache. Moralisch, wenn auch nicht juristisch qualifizierbar sind aber auch Privatsachen. Dass der Selbstmord moralisch geächtet bleibt, ist für die menschliche Gemeinschaft von größter Wichtigkeit. Denn wenn er eine sozial akzeptierte und institutionell ausgestattete Möglichkeit ist, wird es unvermeidlich sein zu verhindern, dass daraus die Pflicht wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um den anderen nicht weiter zur Last zu fallen. Schon die Stoiker haben diesen Schluss gezogen. Wie viele Menschen heute schon so handeln, spielt keine Rolle. Es ist nun einmal logisch zwingend: Wenn ich anderen einen Dienst erweisen kann und dies nicht tue, dann trifft mich die Verantwortung für die Folgen der Unterlassung. Das Bewusstsein, das eigene Weiterleben gehe zu Lasten der Angehörigen und der Kranke könnte sie von dieser Last befreien. Es kann in dem, der dazu zunächst nicht bereit ist, den Todeswunsch erst entstehen lassen.


Die moralische Verurteilung des Suizids hat schon Sokrates gerechtfertigt und nach ihm die platonische, und dann vor allem die christliche Lehre. Aber auch Kant und Wittgenstein. Wittgenstein: „Wenn der Selbstmord erlaubt ist, ist alles erlaubt.“ Mit dem Suizid entzieht sich der Mensch der Rechtssphäre. Aber das gilt nicht für die Beihilfe. Diese ist ein Akt, in dem zwei Personen asymmetrisch involviert sind. Als solcher fällt er in die Rechtssphäre. Und auch der Suizidant kann davon nicht dispensieren. Er kann niemandem zumuten zu sagen: „Dich soll es nicht mehr geben.“ Wer nämlich so sagt und entsprechend handelt, negiert sich selbst als Glied der universalen Personengemeinschaft. Der Selbstmord ist auch kein Akt der Befreiung. Es kann nicht Befreiung sein, wenn das Subjekt möglicher Freiheit vernichtet wird. „Wie hast du dich betrogen“, heißt es in einem Gedicht von Matthias Claudius an einen Selbstmörder. Aber wie auch immer man den Suizid moralisch beurteilt, ihn juristisch zu erlauben ist eine ungeheuerliche Anmaßung. Wir können einen lieben Menschen auf der Reise zu einem Todeshaus begleiten, aber nicht ohne klar zu missbilligen, was er zu tun im Begriff ist. Keinesfalls darf er fordern oder auch nur erwarten, dass jemand behilflich ist bei seiner Beseitigung. Zumal wir wissen, dass der Suizidwunsch in den meisten Fällen verschwindet, wenn Menschen um den Kranken sind, denen daran liegt, ihn in ihrer Mitte zu haben, solange die Natur ihn sein lässt.

Wie lange ist das, fragen wir. Das ärztliche Ethos hat hier schon eine hilfreiche Kasuistik entwickelt, oft ohne ein reflektiertes philosophisches Fundament zu besitzen. Dem Nachdenken stellen sich mehrere Fragen: „Von wann bis wann ist der Mensch Person?“ In unserer europäischen Tradition kann die Antwort nur lauten: Solange er ein Mensch ist. Und jemand ist ein Mensch, wenn er von einer menschlichen Mutter empfangen wurde – ohne irgendwelche weitere qualitative Zusatzbedingungen.

Die Befürworter der Euthanasie setzen den Augenblickswillen an die Stelle einer diesem Willen vorausgehenden normativen Natur, aber sie wagen es in der Regel nicht, jeden Todeswunsch zu respektieren. Zum Beispiel den aus Liebeskummer. Ein junges Mädchen klagte mir ihre Verzweiflung wegen einer nicht erwiderten Liebe. Ich konnte sie nur trösten mit dem Hinweis, dass die Zeit noch jeden Kummer dieser Art geheilt hat. Ihre Antwort war: „Das ist es ja, was ich nicht will. Die Liebe soll nicht früher sterben als ich. Ich hasse die Zeit, und ich will die bleiben, die ich jetzt bin, und nicht die von morgen.“ Es war schwer, ihr argumentativ etwas entgegenzusetzen. Und doch, wir haben kein Kriterium bei der Evaluierung von Wünschen, wenn wir nicht eine dem Willen vorausliegende normative Natur des Menschen anerkennen.

Kein verantwortungsvoller Arzt oder Angehöriger wird deshalb diesen Willen respektieren und jemanden töten, von dem wir wissen, dass sein Wunsch, sich zu töten oder töten zu lassen, übermorgen schon Vergangenheit sein wird. Aber gibt es dafür eine rationale Begründung? Aber aus diesem Grund Beihilfe verweigern heißt doch: Wir können diesen Wunsch evaluieren. Aber wie können wir das, wenn wir kein Kriterium für eine solche Evaluierung haben? Konsequent wären nur Todeshäuser, in denen diese Dienstleistung ohne jede Prüfung der Motive angeboten wird. Der Anbieter dürfte nur eine analoge Frage zu der des Priesters bei einer Trauung stellen: „Ist es Ihr freier und ungezwungener Wille, … in diesem Haus mit ärztlicher Hilfe getötet zu werden?“ Die meisten schrecken allerdings vor dieser Konsequenz zurück, wie die Dialoggegner des platonischen Sokrates, wenn diese zurückschrecken davor, die Konsequenzen aus ihren Thesen, die Sokrates ihnen vor Augen stellt, zu übernehmen.

Die verhängnisvolle Entwicklung nimmt ihren Lauf, wenn wir sie nicht aufhalten.

Und in der Tat ist es auch nur erlaubt, sich in das Leben unserer Mitmenschen einzumischen, weil wir aufgrund einer gemeinsamen menschlichen Natur eine Solidargemeinschaft sind. Gott stellt den ersten Brudermörder Kain zur Rede. Er fragt nicht, ob er dem Abel etwas zuleide getan hat, er fragt nur: Wo ist dein Bruder? Kain ist ein Liberaler. Er antwortet: Bin ich denn der Hüter meines Bruders? Wieso muss ich wissen, wo er ist? Aber Gott will, dass er das weiß. Aber nicht, um ihm behilflich zu sein dabei, sich selbst zu töten.

Liebe Freunde, ich grüße auf diesem Wege herzlich die Referenten und Teilnehmer Ihrer wichtigen Fachtagung zur Eröffnung der diesjährigen ökumenischen „Woche für das Leben“ in Hamburg.

Sie wollen einen Beitrag leisten zum Widerstand gegen das, was „von selbst“ geschieht, wenn wir es nicht verhindern, nämlich dass der Mensch sich an sich selbst vergreift.

Täuschen wir uns nicht: Der Druck auf Menschen, sich töten zu lassen – Menschen, die leben, aber deren Sterben begonnen hat –, wird unvermeidlich. In den Niederlanden hat er längst eingesetzt.

Wir müssen JETZT auf die Bremse treten.

Link zur Petition an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid“.




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Lesermeinungen

 macie 22. April 2015 
 

Petition ist unterschrieben

Stelle sie gleich auch auf FB


0
 
 bücherwurm 20. April 2015 

Liebe Hedwig, danke für den Hinweis! Ich habe den Link zur Petition

daraufhin auch unter den Artikel gestellt.


4
 
 kreuz 20. April 2015 

die Petition ist unterschrieben und weitergeleitet

im link eine Leseprobe aus Papst Franziskus`Buchempfehlung "Der Herr der Welt". paßt grad zum Thema. wurde vor 110 Jahren geschrieben.

www.kath.net/news/50199


4
 
 Hedwig v. Beverfoerde 20. April 2015 

BITTE dazu aktuelle Petition unterzeichnen

"Helft LEBEN - nicht töten!"
an Gesundheitsminister Herman Gröhe!
Es droht in Deutschland leider sehr akut die Einführung des ärztlich assistierten Suizids. Und zwar - ganz perfide - unter dem Deckmantel, die Beihilfe zur Selbsttötung verhindern zu wollen. Deswegen lesen, zeichnen und verbreiten Sie unbedingt diese Petition!

www.citizengo.org/de/21199-helft-leben-nicht-toeten-fuer-ein-vollstaendiges-verbot-der-mitwirkung-am-suizid


9
 

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