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| ![]() Streit um das Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht11. April 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen Initiative Familienschutz wirft Ministerin Schwesig doppeltes Spiel vor. Berlin/Karlsruhe (kath.net/ idea) Dass Ministerin Schwesig das Betreuungsgeld schon immer verhasst war, daran hat sie nie einen Zweifel gelassen, sagte die Vorsitzende der Initiative, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Berlin). Die Entsendung Kleindieks habe aber eine neue Qualität. Völlig ungeniert schickt sie den Erfinder der Betreuungsgeld-Klage nach Karlsruhe zur Verhandlung, damit dieser im Gewand des Verteidigers das Betreuungsgeld in aller Ruhe zu Fall zu bringen kann. Das ist nicht nur grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und der Amtspflicht einer Familienministerin, sondern eine unverhohlene Attacke gegen Eltern, die ihr gutes Recht wahrnehmen und ihre Kleinstkinder selbst erziehen wollen. Kritik auch aus der CSU Beverfoerde und ihre Initiative haben dazu aufgerufen, im Vorfeld der Verhandlung Protestmails an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Peter Altmaier (beide CDU), den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer und die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, zu schreiben. Auch Hasselfeldt übte Kritik an Schwesigs Entscheidung: Wenn derjenige, der maßgeblich die Klage gegen das Betreuungsgeld konzipiert hat, jetzt für die Bundesregierung das Betreuungsgeld verteidigen soll, ist das ein klassischer Interessenkonflikt. Sie erwarte, dass Kleindiek seiner Aufgabe gewissenhaft nachkomme und alle nötigen Argumente gegen die Klage von Hamburg vorbringe. Ministerin Schwesig sei in der Pflicht, dies sicherzustellen. Die CSU war bei der Einführung des Betreuungsgelds die treibende Kraft. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (Hamburg) soll auch Kanzleramtschef Altmaier Kleindiek ermahnt haben, sich mit anderen Ressorts besser über das Verfahren abzustimmen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFamilie
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