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Streit um das Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht

11. April 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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„Initiative Familienschutz“ wirft Ministerin Schwesig doppeltes Spiel vor.


Berlin/Karlsruhe (kath.net/ idea)
Die „Initiative Familienschutz“ hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein „doppeltes Spiel“ beim Betreuungsgeld vorgeworfen. Diese Sozialleistung (150 Euro pro Monat) erhalten Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Am 14. April wird das Bundesverfassungsgericht über eine Normenkontrollklage des Bundeslands Hamburg gegen die 2012 verabschiedete familienpolitische Maßnahme verhandeln. Zu dessen Verteidigung schickt die Ministerin ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Er war in seiner früheren Funktion als Staatsrat der Hamburger Justizbehörde an der Ausarbeitung der Klage maßgeblich mitbeteiligt.


„Dass Ministerin Schwesig das Betreuungsgeld schon immer verhasst war, daran hat sie nie einen Zweifel gelassen“, sagte die Vorsitzende der Initiative, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Berlin). Die Entsendung Kleindieks habe aber eine neue Qualität. „Völlig ungeniert schickt sie den Erfinder der Betreuungsgeld-Klage nach Karlsruhe zur Verhandlung, damit dieser im Gewand des Verteidigers das Betreuungsgeld in aller Ruhe zu Fall zu bringen kann. Das ist nicht nur grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und der Amtspflicht einer Familienministerin, sondern eine unverhohlene Attacke gegen Eltern, die ihr gutes Recht wahrnehmen und ihre Kleinstkinder selbst erziehen wollen.“

Kritik auch aus der CSU

Beverfoerde und ihre Initiative haben dazu aufgerufen, im Vorfeld der Verhandlung Protestmails an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Peter Altmaier (beide CDU), den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer und die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, zu schreiben. Auch Hasselfeldt übte Kritik an Schwesigs Entscheidung: „Wenn derjenige, der maßgeblich die Klage gegen das Betreuungsgeld konzipiert hat, jetzt für die Bundesregierung das Betreuungsgeld verteidigen soll, ist das ein klassischer Interessenkonflikt.“

Sie erwarte, dass Kleindiek seiner Aufgabe gewissenhaft nachkomme und alle nötigen Argumente gegen die Klage von Hamburg vorbringe. Ministerin Schwesig sei in der Pflicht, dies sicherzustellen. Die CSU war bei der Einführung des Betreuungsgelds die treibende Kraft. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (Hamburg) soll auch Kanzleramtschef Altmaier Kleindiek ermahnt haben, sich mit anderen Ressorts besser über das Verfahren abzustimmen.


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