Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  2. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  5. Schisma auf leisen Sohlen
  6. Verheiratete Frauen sind (zunehmend) die glücklichsten von allen
  7. Priester sagt, in seiner Gemeinde gebe es viele religiöse Menschen, aber nur wenig Christen
  8. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  9. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  10. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  11. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  12. Goldenstein-Nonnen nach Romreise wieder in Salzburg eingetroffen
  13. Bericht des US-Justizministeriums: Regierung Biden hat traditionelle Christen intensiv durchleuchtet
  14. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland
  15. Bischof Erik Varden: „Ein Christ kann niemals resignieren“

Streit um das Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht

11. April 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Initiative Familienschutz“ wirft Ministerin Schwesig doppeltes Spiel vor.


Berlin/Karlsruhe (kath.net/ idea)
Die „Initiative Familienschutz“ hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein „doppeltes Spiel“ beim Betreuungsgeld vorgeworfen. Diese Sozialleistung (150 Euro pro Monat) erhalten Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Am 14. April wird das Bundesverfassungsgericht über eine Normenkontrollklage des Bundeslands Hamburg gegen die 2012 verabschiedete familienpolitische Maßnahme verhandeln. Zu dessen Verteidigung schickt die Ministerin ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Er war in seiner früheren Funktion als Staatsrat der Hamburger Justizbehörde an der Ausarbeitung der Klage maßgeblich mitbeteiligt.


„Dass Ministerin Schwesig das Betreuungsgeld schon immer verhasst war, daran hat sie nie einen Zweifel gelassen“, sagte die Vorsitzende der Initiative, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Berlin). Die Entsendung Kleindieks habe aber eine neue Qualität. „Völlig ungeniert schickt sie den Erfinder der Betreuungsgeld-Klage nach Karlsruhe zur Verhandlung, damit dieser im Gewand des Verteidigers das Betreuungsgeld in aller Ruhe zu Fall zu bringen kann. Das ist nicht nur grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und der Amtspflicht einer Familienministerin, sondern eine unverhohlene Attacke gegen Eltern, die ihr gutes Recht wahrnehmen und ihre Kleinstkinder selbst erziehen wollen.“

Kritik auch aus der CSU

Beverfoerde und ihre Initiative haben dazu aufgerufen, im Vorfeld der Verhandlung Protestmails an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Peter Altmaier (beide CDU), den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer und die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, zu schreiben. Auch Hasselfeldt übte Kritik an Schwesigs Entscheidung: „Wenn derjenige, der maßgeblich die Klage gegen das Betreuungsgeld konzipiert hat, jetzt für die Bundesregierung das Betreuungsgeld verteidigen soll, ist das ein klassischer Interessenkonflikt.“

Sie erwarte, dass Kleindiek seiner Aufgabe gewissenhaft nachkomme und alle nötigen Argumente gegen die Klage von Hamburg vorbringe. Ministerin Schwesig sei in der Pflicht, dies sicherzustellen. Die CSU war bei der Einführung des Betreuungsgelds die treibende Kraft. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (Hamburg) soll auch Kanzleramtschef Altmaier Kleindiek ermahnt haben, sich mit anderen Ressorts besser über das Verfahren abzustimmen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 gert 15. April 2015 
 

gert 15.04.2015

Drei Fragen? 1: „Warum erschwert man Eltern die ihnen laut Grundgesetz zustehende Grundrechte, -ihre Kinder selbst zu erziehen, macht es ihnen sogar streitig, statt diese große Leistung für das Allgemeine Wohl anzuerkennen und sie ideell und auch finanziell zu unterstützen?

2.: „Warum gibt der Staat einer Betreuung in seinen eigenen Einrichtungen Vorrang, vor der zu Hause durch die Eltern?“ (Die Kosten sind es wohl nicht.)

Der Staat schädigt sich letztlich, in vielfältiger Weise selbst mit seiner Familienpolitik. Jeder Kluge unterstützt das was im förderlich ist. 3.:Ist Familie für den Staat überflüssig geworden?


2
 
 Kardiologe 15. April 2015 
 

Nüchternheit

Nüchtern gesehen ist das Betreuungsgeld ein Unding. Jemand bekommt Geld, weil er eine staatliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Man stelle sich vor, dass die Nichtteaterbesucher eine Pauschale erhalten, weil die Theater subventioniert werden.


0
 
  11. April 2015 
 

Befangen

Einen Richter kann man damit von einem Fall abziehen. Das müsste eigentlich auch für einen Verteidiger gelten, der scheinbar kein Interesse an einer Verteidigung hat, sondern eher am Verlieren?

Ich hätte nie gedacht, dass ich mal solche Zeiten in Deutschland erlebe, wo das Unrecht auch noch so frech offen praktiziert wird.

Unglaublich!


12
 
 Schimmelreiter 11. April 2015 

@ wedlerg

Warum niemand die anzeigt? Den einen ist es nur recht, was sie tut, den anderen, hauptsächlich "Kinderhalter" haben anderes zu tun, nämlich sich allen Widrigkeiten zum Trotz um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ja das große Dilemma, dass ("Familien")politik von Leuten gemacht wird, die die Bedürfnisse von Familien kaum nachvollziehen können, aber eben die Zeit dazu haben.


8
 
 wedlerg 11. April 2015 
 

@benedetto: Wer die Öffentlichkeit kontrolliert hat die Macht

Da die linken Parteien praktisch Medien und Recht kontrollieren, wird jede Gegenstimme im Keim erstickt. Würde sich die CSU aufregen, würde sie bald in die Schusslinie von SPD-nahen Journalisten kommen. Wir leben bereits in einer Diktatur linken Mainstreams. Ganz erschreckend hierzu auch der Herder-Korrespondenz Beitrag vom 9.4. bei kath.net empfohlen. Auch die christlichen Medienprofis sind angepasst - es gibt de facto keinen Pluralismus mehr.


9
 
 Rolando 11. April 2015 
 

Da müsste doch das Antidiskriminierungsgesetz greifen

Die staatliche Kleinkinderbetreuungsstelle kostet ca. einen Tausender, die Mutter, die ihre Kinder Zuhause erzieht, bekommt pro Kind lächerliche 150€!


20
 
 wedlerg 11. April 2015 
 

Schwesig anzeigen

Warum zeigt niemand die Ministerin an? Das ist eine klare Verletzung von Amtspflichten. Keine Kanzlei kann einen Anwalt zur Verteidigung gegen eine von ihm verfassten Klage schicken. Das wäre eine klare standesrechtliche Pflichtverletzung.


20
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Familie

  1. CDL kritisiert Pläne zur Abschaffung der Mitversicherung von Ehepartnern
  2. „Menschliches Leben ist Geschenk und muss mit Respekt, Fürsorge und Dankbarkeit angenommen werden“
  3. Zehn Gespräche, bevor man „Ja“ sagt
  4. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  5. US-Bundesstaat Oregon verweigert Adoption für christliche Mutter
  6. Texas: Adoptionen im letzten Jahr um 30 Prozent gestiegen
  7. US-Unternehmen führt Babybonus für Mitarbeiter ein
  8. Kroatien: Regierung will Sonntagsöffnung deutlich einschränken
  9. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  10. Lebenslänglich für zwei Menschen






Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. Schisma auf leisen Sohlen
  5. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  6. „Es war, als sähe ich Jesus wirklich“
  7. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  8. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland
  9. Buchneuheit: Nuntius Eterović, Stärke deine Brüder. Impulse für eine lebendige Kirche in Deutschland
  10. Kennen Sie schon das Martinshorn-Gebet?
  11. Priester sagt, in seiner Gemeinde gebe es viele religiöse Menschen, aber nur wenig Christen
  12. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  13. Kardinal Müller: Geld war bei Papstwahl nicht entscheidend
  14. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  15. Der blinde Fleck: Wieviel Epstein steckt in uns?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz