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| ![]() Bürger mit christlichen Grundwerten werden politisch diskriminiert4. Februar 2015 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Causa Hollemann zeigt, wie wenig das Recht auf das Leben, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit noch wert sind. Erklärung des Forums Deutscher Katholiken. Von Prof. Hubert Gindert München (kath.net/Forum Deutscher Katholiken) Der designierte Umwelt- und Gesundheitsreferent der Landeshauptstadt München Markus Hollemann musste seine Kandidatur zurückziehen. Hollemann ist Mitglied der Umweltschutzpartei ÖDP und u. a. der Lebensschutzorganisation ALFA, die in Fragen des fundamentalen Lebensrechts mit den Positionen der katholischen Kirche übereinstimmt. Er unterstützt die freikirchliche Christian Solidarity International (CSI), die sich für die verfolgten Christen einsetzt. Hollemann war Wunschkandidat der CSU für die zu besetzende Stelle. Im Grundsatzprogramm der CSU (S. 30) heißt es: Die Menschenwürde und das Recht auf Leben stehen allen Menschen zu dem geborenen ebenso wie dem ungeborenen. Das ungeborene Kind ist Mensch von Anfang an. Abtreibung ist Tötung. Es ist die Verpflichtung des Rechts- und Sozialstaates das Leben zu schützen und zu fördern. Der CSU-Bürgermeister Josef Schmid hat auf Druck Münchner Medien Markus Hollemann bedrängt, seine Kandidatur zurückzuziehen. Seine Begründung dafür: Eine Aufrechtherhalten der Kandidatur hätte angesichts der dadurch ausgelösten medialen Diskussionen die Stadtgesellschaft und auch den Münchner Stadtrat gespalten (Die Tagespost 31.01.15,S. 1). Die CSU ist im vorauseilenden Gehorsam vor den Medien und aus Angst vor einem evtl. Machtverlust eingeknickt. Der Vorgang zeigt, wie wenig das Recht auf das Leben, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit noch wert sind, und macht deutlich, dass Bürger, die sich an christlichen Grundwerten orientieren, politisch diskriminiert werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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