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'Nach deutschem Recht ist die Tötung eines Ungeborenen Unrecht'

20. August 2014 in Kommentar, 7 Lesermeinungen
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Martin Lohmann nimmt gegenüber kath.net Stellung zur „kleinen Anfrage“ der Linkspartei über den „Marsch für das Leben“ und äußert: „Von Herrn Gysi und Co. würde ich gerne wissen, ob er den Artikel 1 unseres Grundgesetzes noch für richtig hält.“


Köln (kath.net) „Die Tötung eines noch nicht geborenen Menschen ist nach deutscher Rechtsprechung nach wie vor Unrecht. Von Herrn Gysi und Co. würde ich gerne wissen, ob er den Artikel 1 unseres Grundgesetzes noch für richtig hält.“ Dies äußerte Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) und Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV, gegenüber kath.net. Er reagierte mit seiner Stellungnahme auf die „kleine Anfrage“ der Linkspartei über den „Marsch für das Leben“ an die Bundesregierung, kath.net hat berichtet.

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das gehört zur Freiheit eines Menschen, der ein sexuelles Wesen ist. Aber das Recht gibt es niemals auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen. Es ist schön, dass auch die Linken merken, dass immer mehr Menschen aller Generationen in Berlin - diesmal am 20. September - Jahr für Jahr für dieses Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Lebensrecht eines jeden Menschen demonstrieren.


Ich finde es aber zugleich erschreckend und bedrückend, dass der Schutz des menschlichen Lebens Herrn Gysi und seinen Gefolgsleuten offenbar Angst bereitet. Möglicherweise besteht bei den Antragstellern eine eklatante Wissenslücke, denn es ist erwiesen und eigentlich längst allgemein bekannt, dass das menschliche Leben im Augenblick der Zeugung begonnen hat und hier ein Mensch - und nichts anderes - heranwächst. Auch sollte inzwischen bekannt sein, dass ein Mensch entsteht durch die Verschmelzung von männlicher Samenzelle und weiblicher Eizelle. Also richtet sich die Zumutung der Verantwortung auch an beide, an Mann und Frau, an Vater und Mutter.

Insofern staune ich über das Maß an Unaufgeklärtheit, das sich da bisweilen im Hohen Haus zu Berlin offenbart. Noch einmal: Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, aber niemals auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen! Wer seine Selbstbestimmung auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen auslebt, handelt zumindest unverantwortlich beziehungsweise verantwortungslos. Für uns und mich ist so etwas gröbster Missbrauch von Freiheit und Verantwortung. Wenn Sie so wollen: ein unglaublicher Missbrauchsskandal! Es geht also darum, sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verantwortungsbewusst und lebensecht auszuüben.

Die Tötung eines noch nicht geborenen Menschen ist übrigens nach deutscher Rechtsprechung nach wie vor Unrecht. Von Herrn Gysi und Co. würde ich gerne wissen, ob er den Artikel 1 unseres Grundgesetzes noch für richtig hält. Dort heißt es, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und sie vom Staat zu schützen sei. Es gibt ein Menschenrecht auf Leben. Aber es gibt garantiert kein Menschenrecht auf Tötung. So etwas können nur Barbaren fordern. Wer Verantwortung zulässt, hat Respekt vor dem Leben und seinem Recht. Immer. Vom Anfang an bis zum natürlichen Ende. Freiheit aber, die andere Menschenleben opfert, ist das Gegenteil von Verantwortung und Humanität – und führt zur Zerstörung unserer Freiheit. Wer das Lebensrecht ignoriert und angreift, greift auch alle anderen Rechte des Menschen an. Freiheit und Selbstbestimmung sind immer auch Freiheit und Selbstbestimmung des anderen.

Ich lade – jetzt erst recht – alle Menschen, denen es um echte Freiheit und wirkliche sexuelle Selbstbestimmung geht und die sich vor der Verantwortung nicht drücken, die also keine Angst vor dem Leben haben und vor Humanität, ein zu unserem diesjährigen Marsch für das Leben am 20. September in Berlin. Lasst uns friedlich und frei für das Leben aufklären und werben!“

Der „Marsch für das Leben“ findet am 20.9.2014 in Berlin statt. Weitere Informationen:
Marsch für das Leben.

Marsch für das Leben 2013 in Berlin (by AIAC-Gebete für das Leben)


Foto Martin Lohmann (c) Lohmann Media


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Lesermeinungen

  21. August 2014 
 

In Österreich

steht der § 218 hinsichtlich Schwangerschaftsabbruch und dem Kapitel: "Straftaten gegen das Leben".
Und genau das ist es auch, obwohl dies Vielen nicht gefällt.
Wer also in Österreich abtreibt, begeht nach gültiger Rechtsdiktion eine Straftat gegen das Leben (auch wenn diese nicht geahndet wird).


1
 
 gebekrev 21. August 2014 
 

Mut und Verantwortung

Sehr geehrter Herr Lohmann, vielen Dank
für Ihren Mut, solche Leute brauchen wir in Politik und Kirche, Gott segne Sie!


2
 
 gebekrev 21. August 2014 
 

Sehr geehrter Herr Lohmann, vielen Dank für Ihren Mut,


2
 
 jacinta maria 20. August 2014 
 

Bravo, Herr Lohmann!


3
 
 Wunderburger 20. August 2014 
 

Aufruf zum aktiven Widerstand gegen linke Politik

Wer wirklich etwas für den Lebensschutz in Deutschland tun will, sollte Herrn Lohmann bei seinem vollkommen berechtigten Protest tatkräftig unterstützen! Und zwar mit einer entsprechenden Mail an die Abgeordneten der Partei "Die Linke" im Bundestag! Habe ich auch schon gemacht, es lohnt sich! Die Zeiten, in denen wir Christen den Mund gehalten haben, wenn linke Ideologen etwas ausgeheckt haben, sind vorbei! Setzen wir uns mit den erlaubten und gebotenen Mitteln zur Wehr! Unser Mut wird sich auszahlen!


7
 
 waghäusler 20. August 2014 
 

Lohmann hätte

bestimmt einen guten Bischof abgegeben.
Aber auch ohne Weihe macht er einen
guten Job.


7
 
 SpatzInDerHand 20. August 2014 

Danke, Herr Lohmann!!


12
 

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