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Verbotene Embryonenforschung mit deutschen Steuergeldern?

12. März 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
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CDU-Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe kritisiert, dass sich die EU-Kommission über den mühsam gefundenen Kompromiss hinwegsetzt.


Deutschland (www.kath.net)
Kritik an den jetzt bekannt gewordenen Planungen der EU-Kommision, verbrauchende Embryonenforschung mit EU-Mitteln zu fördern, übte der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende derEnquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe. Bislang gelte ein bis Ende 2003 befristetesMoratorium für die Förderung von Embryonenforschung, das lediglich Fördermittel für Forschung an existenten Stammzell-Linien gestatte. "Jetzt aber setzt sich die EU-Kommission über diese zentrale Grundlage des Beschlusses zum 6. Forschungsrahmenprogramm vom September 2002 hinweg", kritisiert Hüppe.

Das ganze Papier sei "von einer euphorischen Bewertung der durch Forschung an embryonalen Stammzellen eröffneten Chancen getragen, die im Kontrast zu der von wissenschaftlichen Fachleuten geäußerten Zurückhaltung bis Skepsis steht", stellte Hüppe fest. "Nun bestätigen sich auch die Befürchtungen wegen des Fehlens einer klaren und unstrittigen Stichtagsregelung für existierende Stammzell-Linien im Moratoriums-Beschluss. Dem neuen Kommissionspapier ist zu entnehmen, dass offenbar nur noch die Kriterien für Forschung an "überzähligen" Embryonen zur Stammzellgewinnung diskutiert werden sollen. Ein Ausschluss der über bestehende Linien hinausgehenden Stammzellgewinnung steht demnach gar nicht mehr zur Debatte." Somit sei das Kernstück des Moratoriums - die Beschränkung auf "isolated or banked human embryonic stem cells in culture" - schon aufgegeben worden, betonte der Bundestagsabgeordnete.

Er sei empört über die "Unverfrorenheit", mit der sich die Kommission über den mühsam gefundenen Kompromiss hinwegsetze, der ein Anlaufen des 6. Forschungsrahmenprogramms ermöglicht hatte. Völlig unakzeptabel sei, "wenn über die EU - maßgeblich auch mit deutschen Steuergeldern - die Vernichtung menschlicher Embryonen zuForschungszwecken gefördert würde, was nach deutschem Recht strafbar wäre". Die Bundesregierung sei aufgefordert, "unverzüglich im Sinne des unmissverständlichen Beschlusses des Bundestages vom 30. Januar 2002tätig zu werden". Sie solle auch darauf hinwirken, "dass auch auf europäischer Ebene bei den Forschungsprojekteneine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien vorgenommen wird. Sie wird aufge fordert, entsprechende Regeln für die Stammzellenforschung aus Mitteln der Europäischen Union durchzusetzen."Sollte ein Konsens in diesem Sinne mit einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht erzielbar sein, so sei zwar nicht zu verhindern, dass diese Staaten auf nationaler Ebene verbrauchende Embryonenforschung finanzieren, sagt Hüppe. Er stellt aber klar: "Eine gemeinsame EU-Förderung kommt jedoch nicht in Frage."



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