Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  3. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  7. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  8. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  9. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  10. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  13. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  14. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  15. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘

Neues Adoptionsrecht: 'Abschied vom bisherigen Elternbegriff'

11. Juni 2013 in Österreich, 20 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bioethikkommissionsmitglied und kirchliche Lebensschutzbeauftragte Stephanie Merckens sieht in "Standard"-Kommentar Weichenstellung in Richtung allgemeine Adoption und Homo-Ehe


Wien (kath.net/KAP) Kritik an der von der Regierung geplanten Änderung des Adoptionsrechtes hat die in der Bioethikkommission tätige kirchliche Lebensschutzbeauftragte Stephanie Merckens geübt. Nicht nur unverheirateten heterosexuellen, auch gleichgeschlechtlichen Paaren soll in Hinkunft die Adoption eines Kindes des Lebenspartners ermöglicht werden.

So harmlos diese Neuerung auch klingen mag, "markiert sie dennoch den Abschied vom bisherigen Elternbegriff", schreibt Merckens in einem Kommentar für die Wochenendausgabe des "Standard": Statt Vater und Mutter soll ein Kind rechtlich nunmehr zwei Väter, aber keine Mutter mehr haben können - oder umgekehrt. Es sei "illusorisch, zu glauben, dass dieser Schritt keine weiteren rechtlichen Konsequenzen im Bereich der Adoption nach sich ziehen würde", gab die Wiener Juristin zu bedenken.

Als 2010 in Österreich die "eingetragene Partnerschaft" eingeführt wurde, habe der politische Kompromiss noch gelautet: "Partnerschaft ja, Adoption und Ehe nein". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Österreich wegen Diskriminierung homosexueller Paare. Dabei habe das bisherige Adoptionsverbot laut Merckens "gar nichts mit sexueller Orientierung zu tun". Es beruhe allein auf der Tatsache, dass ein Kind immer nur einen Vater und eine Mutter hat und dieses Verhältnis auch durch Adoption nicht geändert werden soll. Auch zwei heterosexuelle Frauen könnten nicht gemeinsam ein Kind adoptieren bzw. die eine das leibliche der anderen und dadurch den Vater verdrängen.


"Es ist nicht alles diskriminierend, was differenziert", hält die Bioethik-Expertin schon im Titel ihres Kommentars fest. Sie hinterfragt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofes, wonach laut einer deutschen Studie das Kindeswohl bei homosexuellen Paaren ebenso gesichert sei wie bei Vater und Mutter. Diese Studie sei "selbst für die Autoren ... mangels Erfahrungswerten wenig aussagekräftig". Merckens verweist demgegenüber auf die umfassende Arbeit von Marc Regnerus, die belege: Die größten Chancen auf eine positive Entwicklung hat ein Kind dann, wenn es gemeinsam mit seinen leiblichen Eltern aufwächst.

Recht auf leibliche Eltern auch in UN-Konvention

Auf dieser Überzeugung fuße auch Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, der Kindern das Recht sichert, ihre Eltern nicht nur zu kennen, sondern möglichst auch von ihnen betreut zu werden. Dem entspricht laut Merckens auch das österreichische Fortpflanzungsrecht, das künstliche Befruchtung bis dato heterosexuellen Paare vorbehält. Diese Regelung sei zudem stringent therapeutisch ausgerichtet und sehe eine künstliche Befruchtung als medizinische Heilmaßnahme vor: "Die künstliche Befruchtung soll jenen Paaren zu einem Kind verhelfen, die grundsätzlich ohne Fruchtbarkeitsstörung fähig wären, gemeinsam ein Kind zu zeugen", schreibt Merckens. "Homosexuelle Paare wie auch alleinstehende Personen können sich aber auch nach Behebung einer etwaigen körperlichen Fortpflanzungsschwierigkeit nicht miteinander bzw. allein fortpflanzen." Dieser biologische Unterschied sei der Grund dafür, "dass hier nicht Gleiches ungleich behandelt wird, sondern Ungleiches ungleich".

Die katholische Lebensschutz-Fachfrau bekannte sich dazu, "dem Recht des Kindes auf Vater und Mutter Vorrang gegenüber dem Recht auf freie Gestaltung des Privatlebens Erwachsener einzuräumen". Wenn nun per Gesetz einem Kind erstmals zwei Väter eingeräumt würden, während die Mutter von Rechts wegen gestrichen wird, seien weitere rechtliche Vorstöße abzusehen, wie Merckens hinweist. Es werde der Weg für Sukzessivadoption geebnet, für allgemeine Adoption und schließlich die Homo-Ehe. In manchen Staaten werde nur mehr von "Elternteil 1" und "Elternteil 2" gesprochen, "Vater" und "Mutter" seien aus öffentlichen Formularen bereits gestrichen.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - MONTAG ANMELDESCHLUSS!!!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  5. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  6. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  7. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  8. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  9. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  10. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  11. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  14. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  15. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz