Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

Gleichwertigkeit von Kirchen- und weltlichem Gericht?

26. Mai 2013 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Landgericht Osnabrück sieht sich derzeit in einem Präzedenzfall mit der Frage konfrontiert, ob ein Verfahren vor einem Kirchengericht rechtlich genauso zu bewerten ist wie vor einem weltlichen Gericht.


Osnabrück (kath.net/KNA) Das Landgericht Osnabrück sieht sich derzeit mit der Frage konfrontiert, ob ein Verfahren vor einem Kirchengericht rechtlich genauso zu bewerten ist wie vor einem weltlichen Gericht. Hintergrund ist eine Unterlassungserklärung, gegen die der Beklagte unter anderem mit einer Aussage vor dem Bischöflichen Offizialat Osnabrück, dem kirchlichen Gericht des Bistums, verstoßen haben soll, wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstag) berichtet.

In einem Vergleich vor dem Amtsgericht Bad Iburg hatte sich der geschiedene Mann aus dem Südkreis Osnabrück verpflichtet, gegenüber Dritten keine Aussagen mehr über einen angeblich unmoralischen Lebenswandel seiner Ex-Frau zu machen. Nun fordert die Frau von ihrem ehemaligen Partner 10.000 Euro Vertragsstrafe, da er die Vorwürfe in einem Ehenichtigkeitsverfahren vor dem Offizialat in Osnabrück wiederholt habe. Die Institution entscheidet meist über die Frage, ob das Sakrament der Ehe kirchenrechtlich gültig zustande gekommen ist oder nicht. Der Mann berief sich auf die Religionsfreiheit; daher habe er auch nach dem Vergleich die Äußerungen vor dem kirchlichen Gericht machen dürfen.


Nach der Verhandlung am Freitag sagte die Richterin am Landgericht gegenüber der Zeitung, sie habe keinen Präzedenzfall zu dem Sachverhalt gefunden. Sie vertrete den Standpunkt, ein Verfahren vor einem kirchlichen Gericht sei mit einem behördlichen Verfahren vergleichbar. Allerdings habe sich das «Blatt gewendet», nachdem sie erfahren habe, dass der Mann nach dem Scheitern des Ehenichtigkeitsverfahrens persönliche Beschwerde beim Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode eingelegt habe.

Der Rechtsanwalt des Mannes erklärte dazu, sein Mandant habe den Bischof als Beschwerdeinstanz angesehen, da er der Vorgesetzte des Offizialats sei. Nach katholischem Kirchenrecht ist der Bischof der oberste Richter im Bistum; allerdings ist er verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen Offizial als Stellvertreter zu benennen. Weiter erklärte der Anwalt, seinem Mandanten sei es darum gegangen, «sich gewissensmäßig von seiner Last zu befreien».

Weil der letzte Schriftsatz kurzfristig kam, vertagte die Richterin die nächste Verhandlung und Urteilsverkündung auf den 28. Juni. Es handele sich um eine «schwierige Rechtsfrage», sagte die Juristin. Es sei gut möglich, dass das Oberlandesgericht den Fall anders sehe. «Das hat viel mit Glauben zu tun», so die Richterin.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Rosaire 27. Mai 2013 

???

Kann das jemand erklären?


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  2. Wehrt und vernetzt Euch!
  3. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  4. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  5. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  6. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  10. Taylor sei mit Euch
  11. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  14. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  15. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz