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Ägypten: Koptengruppe will Eherecht ihrer Kirche lockern

25. April 2012 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Eine Eheannullierung ist in der koptischen Kirche derzeit aus zwei Gründen möglich, eine Gruppierung möchte neun zugelassene Gründe – IGFM: jedes Jahr für zahlreiche Kopten ein Grund, zum Islam zu konvertieren


Kairo (kath.net/igfm) In Ägypten fordert eine koptische Gruppierung die Lockerung der Eheauflösungsgesetze der koptischen Kirche. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, gibt es in Ägypten keine Zivilehe und kein säkulares Ehe- und Familienrecht. Koptische Christen hätten keine Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Dies sei jedes Jahr für zahlreiche Kopten ein Grund, zum Islam zu konvertieren, wie die IGFM mitteilt.

Die Gruppe namens „die koptischen 38“ forderte am Montag in einer Pressekonferenz in Kairo die Umsetzung von Eheverordnungen aus dem Jahre 1938. Nach Angabe der IGFM wurde die koptische Gruppierung im Jahr 2011 gegründet, um sich für eine Lockerung der Ehegesetze der koptischen Kirche einzusetzen.

Diese Verordnungen von 1938 erlauben Kopten in neun sehr spezifischen Fällen eine Auflösung der Ehe, darunter versuchter Mord, eine Gefängnisstrafe von mindestens sieben Jahren, Verlassen der Familie für fünf Jahre, chronische Krankheiten, Geisteskrankheit, Potenzstörungen und unlösbare Konflikte.


Der kürzlich verstorbene koptische Papst Shenouda III schaffte die Verordnungen aus dem Jahr 1938 ab. Für Kopten war forthin nur mehr eine Annullierung der Ehe in zwei Fällen möglich: Erwiesener Ehebruch des Partners oder Konversion zum Islam.

Raafat Reid, ein Mitgründer der Gruppe, erklärt: „Die Verordnungen wurden 1876 von einem Priester verfasst und nicht, wie die meisten denken, von Säkularisten im Jahre 1938. Es war also ein Geistlicher, der diese Veränderungen des Personenstandsrechtes einbrachte (…) Dennoch finden wir keinen Zugang zur Kirche, da sie das Konzept der Scheidung grundsätzlich ablehnt.”

Die IGFM fordert die Einführung einer Zivilehe in Ägypten, um für Muslime und Kopten, Männer und Frauen „gleichermaßen das Recht auf Scheidung zu gewährleisten“, wie die Menschenrechtsgesellschaft mitteilt. Das Recht auf Scheidung sei in Artikel 23 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert, den Ägypten 1982 ratifiziert hat. Der so genannte „Zivilpakt“ stelle für alle Vertragsstaaten – darunter auch Deutschland – bindendes Völkerrecht dar.

Islamisches Eherecht in Ägypten

Das islamische ägyptische Eherecht verstößt nach Aussage der IGFM gegen internationale Menschenrechtsstandards. Diskriminiert seien vor allem muslimische Frauen. Muslimische Männer benötigen in Ägypten kein Scheidungsverfahren. Es genügt, wenn Sie dreimal die Formel "Ich verstoße Dich!" aussprechen.

Kürzlich beriet Ägyptens Parlament die Abschaffung der erst im Jahr 2000 eingeführten "khula"-Scheidung (umgangssprachlich oft „Freikaufen" genannt). Diese Art der Scheidung kann auf Initiative der Frau eingeleitet werden und erfordert in der Theorie nicht die Zustimmung des Ehemannes. Die IGFM betont, dass es für muslimische Frauen ohne diese Form der Scheidung in der Praxis fast unmöglich ist, sich etwa aus einer gewalttätigen Ehe zu befreien.

Nach islamischem Eherecht habe der Mann in Ägypten das Recht, seine Frau zu schlagen und sie jederzeit ohne Unterhaltsansprüche zu verstoßen. Muslimische Frauen könnten sich, wenn überhaupt, nur nach langen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang scheiden lassen.


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