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| ![]() 'Schade, dass kath.net nicht brennt '16. März 2012 in Deutschland, 37 Lesermeinungen Autonome Antifa Freiburg hetzt und zündelt weiter gegen Katholiken und bejubelt die Entscheidung der Freiburger Staatsanwaltschaft, die gestern mitgeteilt hat, dass der Aufruf zum Anzünden von Kirchen ungeahndet bleibe Freiburg (kath.net) Doch wir geben die Hoffnung nicht auf, und vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder, so dass wir uns nächstes Jahr an der Glut eines niedergebrannten Gotteshauses erwärmen können, heißt es in dem Pamphlet. Daraufhin wurden mehrere Anzeigen gegen die Gruppe bei der Polizei in Freiburg erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Nach ihrer Auffassung handelt es sich um eine geschmacklose Veröffentlichung, die jedoch strafrechtlich nicht relevant ist. Es gebe keine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Die Erwähnung von Institutionen wie die Kirche oder von Kirchenbauwerken reiche als Straftatbestand nicht aus. Außerdem sei es nicht möglich, die unbekannten Verfasser der Veröffentlichung zu ermitteln. Nach polizeilichen Erkenntnissen stellt eine isländische Firma die Internetseite der autonomen Antifa zur Verfügung. Eine Bitte um Rechtshilfe erschien der Staatsanwaltschaft aussichtslos. Jetzt gibt es aufgrund des neuen Aufrufs übrigens eine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Ob die Freiburger Staatsanwaltschaft jetzt ermitteln wird? KATH.NET hat auch das Erzbistum Freiburg um eine Stellungnahme zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft ersucht und wird weiter berichten. Anzeigemöglichkeit bei der [email protected] Ihre Meinung dazu auf Facebook Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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