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Letztlich gelten die Attacken dem Petrusamt

18. Februar 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Gut orchestrierte "Brunnenvergiftung in Deutschland": Ein Rückblick auf den "Fall Williamson" aus römischer Sicht von Paul Josef Cordes, deutscher Kurienkardinal und Präsident des Päpstlichen Rates "Cor Unum".


Würzburg (kath.net/Die Tagespost.de/ZENIT.org) „Chaostage in Rom“ überschrieb der „Spiegel“ die Geschehnisse um die Aufhebung der Exkommunikation einiger Nachfolger des Erzbischofs Lefebvre. Ob es nicht zutreffender gewesen wäre, sie eine gut orchestrierte „Brunnenvergiftung in Deutschland“ zu nennen? Es lohnt wohl der Versuch, den Kampfplatz wenigstens partiell zu entsorgen.

1. Exkommunikation

Ausstoßung eines Kirchengliedes aus der Gemeinschaft versagt es dem Getauften, die in der Kirche angebotene Gnade zu empfangen (würdiger Empfang der Eucharistie; Bußsakrament etc.). Fraglos kann nur der das Gewicht einer solchen Strafe erkennen, der die Kirche als Christi Glaubensweg zu Gott versteht. Wer überzeugt ist, seinen Weg zu Gott ohne Kirche machen zu können, wird dem Verhängen oder Aufheben der Exkommunikation keine Bedeutung beimessen. Er erscheint banal wie ein Vereinsausschluss.

So nahmen denn auch vor allem die deutschen Medien an der Aufhebung der Strafe durch Papst Benedikt XVI. keineswegs die geistliche Wirkung dieses Aktes für die vier Bischöfe der Pius-Bruderschaft wahr. Vielmehr galten die Kommentare allenthalben seinen gesellschaftlich-politischen Aspekten. Nicht nur das: Sie unterstellten dem Papst, er wolle die Beschlüsse des Zweiten Vatikanum verwässern und klagten mit Verweis auf die Äußerungen des Bischofs Williamson den Vatikan der antisemitischen Provokation an.

Für „Spiegel-online“ vom 2. Februar 2009 ist Papst Ratzinger gar ein eiskalter Technokrat, den „distanzierte Kühle“ umgibt und der beherrscht ist von einem „abstrakten Wahrheitsfanatismus“. „Das Charisma der Menschenliebe, das sein Vorgänger Johannes Paul II. verbreitete, geht ihm ab.“ Nicht als ob der Schreiber sich auf Begegnungen, persönlichen Umgang und Erfahrung stützen könnte; für die leichtfertige Ehrabschneidung genügt der Verweis auf das, was „Kritiker ... immer wieder registrieren“.

2. Kirche als „mystischer Leib Christi“

Für viele Zeitgenossen beschränken sich menschliches Dasein und alle Realität auf das hier und heute Greifbare. Weltjenseitiges zählt nicht oder ist sogar „Hokuspokus“. Eine Spur kirchenrechtlicher Information hätte manchem Kommentator wohl gut angestanden. Gewiss hätte auch der in den letzten Tagen am meisten zitierte deutsche katholische Bischof die im Vatikan versäumten Erläuterungen dank seiner erprobten besten Beziehungen zu den Medien nachschieben, die Missverständnisse ausbügeln, die geistliche Dimension des Aktes ansprechen, mit dem Papst den Blick auf den Glauben und auf Gott lenken können.

Doch er nutzte seine Stellungnahmen um von „der Leitung der Kirche etwas mehr politische Sensibilität“ zu fordern. Dass den Papst ein geistlich krankes Glied am Leib Christi seit Jahren schmerzt, gilt im besten Fall als Alterssentimentalität. Seine Verteidigung, dass er als Wahrer kirchlicher Einheit einer Gruppe von Christen auf deren Bitte hin die Versöhnungshand entgegenstrecken wollte, fand nicht statt. Stattdessen verlautbarte der deutsche Bischof lapidar: „Der Papst tut mir leid.“

Kirche sollte wohl am allerwenigsten von ihren Hirten reduziert werden auf einen der vielen Sozialkörper der Gesellschaft. Auch wenn sie in dieser Welt ist, dürfen politische Kategorien – bei allem Anraten zu weltlicher Klugheit – nicht ihre oberste Leitwährung sein. Ihre Verantwortungsträger hätten zu verdeutlichen: Kirchliches Handeln kann nicht gemessen werden mit den Prioritäten von Staat, Öffentlichkeit und Medien: an Dienlichkeit für die eigenen Ziele, Einfluss, Macht, Ideologie.

Die kritischen Beobachter wären auf das Transempirische, Metaphysische – erst recht auf alles Ewigkeitsrelevante zu verweisen. Denn die totale Subordination unter die Politik, das unbefragte Erbe einer bornierten Aufklärung, bestimmt immer noch viele Meinungsmacher. Noch haben solche Währungshüter nicht wahrgenommen, dass in unsern Tagen Intelligentzia solche Positionen als gestrig einordnet, da sie fordert, säkularisierte Zeitgenossen dürften nicht „den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen“ (J. Habermas). Oder da sie warnt: „Wenn die Kirchen eine schleichende Politisierung ihrer Glaubenswelt unbesehen mitmachen, dann drohen sie postmoderne Landeskirchen zu werden“ (U. Di Fabio).

3. Die Heilsbotschaft Gottes

Sören Kierkegaard erwägt in „Der Einzelne“, wie die Menschheit im Laufe der Geschichte sich den Schatz und die Quellen der Offenbarung widerrechtlich angeeignet hat. „Die Grundverwirrung, die man den Sündenfall der Christenheit nennen könnte, ist: Jahr um Jahr, Jahrzehnt um Jahrzehnt, Jahrhundert um Jahrhundert , schleichend – beinah halb von sich nicht wissend, was sie tat – das angestrebt zu haben, Gott das Eigentumsrecht am Christentum zu entwenden, und sich in den Kopf zu setzen, dass das Geschlecht, das Menschengeschlecht, selbst das Christentum erfunden habe oder doch so ungefähr das Christentum selbst erfunden habe“. Man habe sich gedacht: „Es ist nun schon lange her, dass Gott als Eigentümer und Herr etwas von sich hat hören lassen, somit ist das Christentum uns verfallen, mögen wir es nun ganz und gar abschaffen oder es ad libitum zurechtstutzen wollen als etwas, das so ungefähr unser Eigentum und unsere Erfindung ist?“


Fraglos liegt inzwischen Gottes gesammeltes Wort wohlfeil im städtischen Supermarkt aus. Alle christlichen Lehrinhalte und Weisungen sind im Internet abrufbar. Jeder hat Zugriff auf das, was von der Welt des Christentums bekannt und erkennbar ist. Doch meint dieses Einreihen von Gottes eigener Wahrheit in das Allgemeinwissen weder, die Wissensmaterie könne nach Belieben verkürzt oder erweitert werden, noch dass sie ohne Garanten frei flotierte; sie bliebe ja sonst anspruchs- und wirkungslos. Wer die zweitausendjährige Geschichte des Christentums kennt, weiß um das mühevolle Ringen der Glaubenden, Gottes Botschaft der Menschheit unverfälscht zu erhalten. Schon in der Bibel selbst ist die Weitergabe des „anvertrauten Gutes“ (1 Tim 6,20) – der Lehre, der Wahrheit und des Glaubens – ein klassischer Topos. Es zu hüten und zu bewahren, obliegt letztlich den Verantwortlichen der Gemeinde.

4. „Copy-Right“ des Glaubens

Ohne Kirche kein Glaubensfundament; ohne Kirche keine Heilsbotschaft. Die Heilige Schrift entsteht nicht lediglich anlässlich der Stiftung der ersten Gemeinden. Indem vielmehr Gottes Geist durch das Zeugnis der Apostel diese Gemeinden gründete, schuf er in demselben Geist das sie fundierende Wort. Dieses Wort ist die Selbstdarstellung des Glaubens der Kirche. Gott hat die formulierte Glaubensweitergabe sowie sich für diese als Urheber selbst gewollt; er ist es, der beides setzte. Das bezeugen die geschichtlichen Daten der Festlegung des Kanons der Heiligen Schrift unabweisbar. Und es war die Kirche, die in apostolischer Zeit herausfand, ob diese oder jene Schrift ein inneres Stück der kirchlichen Selbstkonstitution darstellte. Zwischen Kirche und Schrift besteht demnach totale gegenseitige Verwiesenheit.

Und beide fordern sich auch gegenseitig für die Erhebung der Glaubensinhalte. Nach dem Weggang des Herrn oblag den Aposteln die verbindliche Deutung der konstituierenden Botschaft und das Beantworten neu auftauchender Fragen – wie es etwa die „Apostelgeschichte“ berichtet. Doch auch spätere Zeit musste Gottes fundierendes Wort verbindlich künden. Nach dem Ausweis dieses Worts selbst sind es die Nachfolger der Apostel, in deren Hände der Offenbarer die Verantwortung für diese Aufgabe gelegt hat. Wenn sie kirchliche Lehre verbindlich vortragen, sind zwei Instanzen desselben Vorgangs im Spiel: das treu bewahrte inhaltliche Erbe und deren kompetente Interpreten.

Bei der Sicherung geistigen Eigentums und im modernen Verlagsrecht spricht man heute von „Copyright“. Der Begriff will dabei die intellektuelle Habe des Autors im ausschließlich rechtlichen Sinne wahren. Vielleicht ist es möglich, ihn auch auf die zutreffende Erhebung des Inhalts einer Aussage anzuwenden, damit der „mens auctoris – der Aussageabsicht des Schreibers“ Gerechtigkeit widerfährt. In dieser Bedeutung wäre dann zu folgern: das „Copyright“ der Heiligen Schrift liegt bei der Kirche.

5. „Wir sind Kirche“

Das Zweite Vatikanum hatte seine theologische Mitte in der Konstitution „Über die Kirche“. Diese hält mit der Botschaft des Neuen Testaments fest, dass alle Getauften Kirche sind. Die Wichtigkeit dieser Aussage fällt dem besonders ins Auge, der den Formulierungsprozess des zentralen Konzilsdokuments beachtet: Ursprünglich sollten die Aussagen zu den verantwortlichen Amtsträgern den Inhalt des zweiten Kapitels bilden, bevor dann die Aussagen der Laien behandelt wurden. Doch diese Ordnung führte zu einer langen, intensiven Diskussion.

Als deren Ergebnis bekannte sich die Bischofsversammlung zu der biblischen Wahrheit: Die Grundaussage der neutestamentlichen Offenbarung betrifft alle Getauften gemeinsam; sie sind Volk Gottes und Glieder des mystischen Leibes Christi. Dieser Tatsache widmet das Dokument das zweite Kapitel. Sekundär dazu und als Stoff für das dritte Kapitel ist dann von der Ordnung und den unterschiedlichen Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft der Getauften die Rede. Die Botschaft von der Teilnahme aller an der Sendung der Kirche wurde vor allem an den Versen vom „Gemeinsamen Priestertum der Gläubigen“ festgemacht; sie werden wohl von den Verlautbarungen des Konzils häufiger als alle anderen Verse zitiert.

Nun mag im demokratischen Umfeld unserer Tage aus der Botschaft vom „Gemeinsamen Priestertum aller Glaubenden“ gefolgert werden, Demokratie sei die der Kirche zukommende Ordnungsform. Fraglos gibt es Zusammenhänge. Allerdings nicht durch die Übernahme demokratischer Elemente durch die Kirche unserer Tage. Sondern durch den Einfluss des Christentums auf die neuzeitliche Demokratie. Der Bundesverfassungsrichter emer. Gerhard Leibholz hat sie genau untersucht (Berlin 1966). Ihre Wurzeln liegen in England. Dort wurden im 17. Jahrhundert die Offenbarungsaussagen vom gemeinsamen Priestertum in politisch-gesellschaftliche Strukturen umgesetzt. Die Demokratie galt bei dieser Entwicklung zunächst als „religiöses und moralisches Prinzip“. Zunehmend wurde dann das Volk an der Lenkung des Staates beteiligt. Und die Ordnung des Staates löste sich Schritt für Schritt aus dem Glaubenskontext. So wurden die ersten Gebilde neuzeitlicher Demokratie geradezu definiert als „Überführung des geistlichen Priestertums aller Gläubigen in nicht-theologische Sprache“.

In Rückblick auf die skizzierten Anhängigkeiten wäre es nun allerdings fatal, wollte man durch die Demokratisierung der kirchlichen Ordnungsform dieselbe Säkularisierung in der Kirche durchsetzen, die in der Gesellschaft stattgefunden hat: die Verankerung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Vollmachten nicht in Gottes Heilszusage – theologisch „Gnade“ genannt – sondern im Willen des Volkes. Politiker, Kirchenerneuerer und Medienleute, die ihre Richtersprüche fälle, müssen sich wohl nach ihrem Kirchenverständnis fragen. Oder genauer: ob sie Gott das Herrschaftsrecht an der Kirche stehlen wollen. In der wachsenden Gott-Erblindung liegt ja die fundamentale Bedrohung auch der Kirche.

6. Über die „Vorsteher“ der Gemeinde

Offenbar erlebte schon die frühe Kirche die Probleme, die die Leitungs- und die Deutungsvollmacht der kirchlichen Hirten zur Folge hat. Gottes Botschaft ergreift für sie Partei. „Gehorcht euren Vorstehern und ordnet euch ihnen unter“, schreibt der Verfasser des Hebräerbriefes. „Sie wachen über euch und müssen Rechenschaft darüber ablegen: Sie sollen das mit Freude tun können, nicht mit Seufzen; denn das wäre zu eurem Schaden“ (13,17). Die kirchliche Gemeinschaft ist strukturiert, nicht amorph. Achtung vor der Autorität der kirchlichen Leiter und der schuldige Gehorsam wird angemahnt. Durch sie hat Christus das Heilswort an die Gemeinde gerichtet. Wer nicht zur Kirche gehört, hat überhaupt kein Recht, in Glaubensdingen Einspruch zu erheben. Und für alle Teilnehmer an der gemeinsamen Sendung der Kirche sind es in letzter Instanz die Träger des Amtes, die von Gottes Wort zum Wächterdienst autorisiert werden. Nicht die Lautstärke der öffentlichen Resonanz befindet über die Berechtigung.

Wer von Rom aus die Heftigkeit der Reaktion wahrnahm, mit der in Deutschland auf die Rücknahme der Exkommunikation für die vier Lefevre-Bischöfe antwortete, der musste sich betroffen die Augen reiben. Bis heute zwei Wochen lang tägliche Abhandlungen in den führenden Tageszeitungen, Presseerklärungen, Fernsehnachrichten mit passenden Gästen und Talkshows; am 11. Februar zeigte sich sogar DW- TV am Thema interessiert mit einem Bericht über die „Altkatholiken“ und der Ermunterung an die „Römer“, sich diesen zuzugesellen. Repräsentanten der katholischen Kirche nutzten die Gelegenheit sich zu profilieren. Selbstredend fiel die Kritik am Papst vorsichtig aus, nachdrücklicher das Bedauern an seinen Mitarbeitern aus der Kurie. Erläuterungen und Verständnisbrücken von Bischöfen aus dem Geist der „Communio“ mit dem Nachfolger Petri hingegen wurden von den Redaktionen verschluckt. Die Rüge, die die deutsche Kanzlerin dem Nachfolger Petri per Öffentlichkeit erteilte, gab dem journalistischen Bundesgerichtshof erneut Gelegenheit zur Agitation.

In den europäischen Ländern verlor sich das Interesse an der Rücknahme der Exkommunikation von vier bislang ausgeschlossen Bischöfen nach zwei oder drei Tagen. In den USA war sie dem Leitartikler der New York Times (5. Februar), I. Fisher, sogar Anlass für eine detailreiche und sehr wohlwollende Wertung von Papst Benedikt. Für Deutschland provozierte der „Fall“ hingegen eine Welle des Unmuts nach der anderen. Denn kaum war der eine Grund zum Zorn gegen den Papst nicht mehr haltbar, suchte man sich ein neues Angriffsziel:

Hieß es zunächst, der traditionsverliebte Papst betriebe heimlich eine Rückkehr „vor das Konzil“ – so musste dann zugestanden werden, er akzeptiere lediglich die an ihn von Gebannten gerichtete Bitte um Wiederöffnung der Kirchengemeinschaft. Die Rede von der „Rehabilitierung“ der Bischöfe, das heißt deren Übernahme in die katholische Kirche, musste der Erkenntnis weichen, dass ihnen lediglich in der Kirche wieder der Empfang der Sakramente in der Kirche erlaubt wurde. Unterstellte man Benedikt eine Diskreditierung des Judentums, so wurde deutlich, dass der Papst seine Entscheidung in Unkenntnis der horrenden Thesen von Bischof Williamson getroffen hatte. Verdächtigte man ihr gar des Antisemitismus, so konnte er eindeutige gegenteilige Taten und Worte benennen. Auch der Vorwurf, er habe eine Krise des christlich-jüdischen Dialogs provoziert, wurde hinfällig: die israelische Regierung wiederholte eben erst ihre Einladung.

Warum dieser Eifer in Deutschland? Wieso verbissen sich all die Vordenker gerade der deutschen Öffentlichkeit so fest in den „Fall“? Fühlte man sich eventuell so stark mit dem „Volksgenossen“ verbunden? Aber dann hätte die Reaktion auch anders ausfallen können: Verteidigung aus der Zugehörigkeit zu demselben Volk: „Wir sind Papst.“

Nein, an der Nationalität von Benedikt XVI. kann es nicht gelegen haben. Denn für den letzten „deutschen Aufruhr“ gibt es eine jüngste schmerzhafte Parallele: die „Kölner Erklärung“ von 163 Professoren der katholischen Theologie. Sie wurde am 26. Januar 1989, vor genau 20 Jahren veröffentlicht. Sie richtete sich nicht gegen einen deutschen, sondern gegen einen polnischen Papst, dem auch nach seiner Wahl aus Deutschland zunächst das „Hosianna“ entgegengeschallt war. Dann ertrug die deutsche Öffentlichkeit seine Kirchenlenkung nicht mehr. Damals kommentierte der Bayerischen Rundfunk: „Der zentrale Leitungsanspruch des Vatikans wird zum zentralen Machtanspruch, die päpstliche Unfehlbarkeit wird in einer Weise überstrapaziert, die selbst das Erste Vatikanum hinter sich lässt.“

Offenbar sind demnach nicht die Personen, sondern ist die Institution des Petrusamtes der eigentliche Stein des Anstoßes – damals wie heute. Auch wenn deren Kritikern dann und wann ihre Argumente nicht zu erfinden brauchen. Wer könnte denn auch erwarten, dass die Träger vatikanischer Ämter immer fehlerfrei, gar sündenlos geblieben sind in der Geschichte, in unsern Tagen? Weil Gott seine Kirche Menschen anvertraut hat, ist sie von Anfang an mit Sündhaftigkeit gezeichnet, die unser aller Erbteil ist.

Aber unlängst wird an der Austauschbarkeit der angegriffenen Personen wieder einmal erkennbar, dass sie als Inhaber des Petrusamtes Zielscheibe der Angriffe sind. Dies Amt lässt manche Bewohner nördlich der Alpen fortwährend „rot sehen“. Und die Mehrheit der öffentlichen Medien knüpft nur zu gern bei allem dunklen oder bei berechtigtem Groll an – schon der Quote wegen. Sie weiß ihn geschickt zu schüren.

Wie unsere Sündhaftigkeit so ist auch die Animosität gegen den römischen Papst in „Land der Reformation“ ein altes Erbe. Der „antirömische Affekt“ (H. U. von Balthasar) hat nördlich der Alpen seinen festen Ort. Die durch die Reformation aufgebrochene Feindschaft zwischen den Konfessionen wich – Gott sei es gedankt – durch die ökumenischen Anstrengungen gegenseitigem Verständnis. Doch möchte es sein, dass manche deutsche Medienvertreter in den letzten Wochen vor allem die deutschen Aggressionen gegen das Papstamt bedienen wollten. Sahen sie eine Gelegenheit, aus dem „Fall Williamson“ einen „Fall Benedikt“ zu machen? In solcher Sicht würde ein wenig von ihrem überbordenden Engagement verständlich, das ja weit über die Informationspflicht hinausging.

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Foto: (c) Kirche in Not


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