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Betreiber von 'kreuz-net.at' wegen Verhetzung verurteilt5. September 2017 in Österreich, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vier Monate bedingt für "entwürdigendes Herabmachen von homosexuellen Männern" auf privater Internetseite - Urteil nicht rechtskräftig
Wien (kath.net/KAP) Der Verantwortliche des Internetportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das berichtet die Austria Presseagentur (APA) nach Ende der Verhandlung, die bereits im Juli hätte stattfinden sollen und wegen Nichterscheinens des Beklagten vertagt werden musste. Die Strafe wurde dem Betreiber der Internetseite unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegenstand des Verfahrens war ein im Dezember 2015 erschienener Beitrag gegen Homosexuelle. Unter anderem war davon die Rede, Syphilis sei "Gottes Strafe" für "Homo-Unzüchtler". Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig". In der Verhandlung erklärte laut APA sein Verteidiger Kurt Kadavy, der Ausdruck "Homo-Unzüchtler" sei "nicht grad eine Freundlichkeit", aber in "katholischem Zusammenhang ist Unzucht ein theologischer Begriff, der ein schweres sündhaftes Verhalten bedeutet, nämlich Geschlechtsverkehr außerhalb des Sakraments der Ehe". "Homo" sei dem Begriff "nur um zu präzisieren" vorangestellt worden, fügte der Angeklagte hinzu. 
"Gottes Strafe" wiederum sei gemäß katholischer Moraltheologie die Konsequenz für schwere Sünden. Wer diesen zu Lebzeiten nicht Abbitte leiste, finde keinen Eingang ins Ewige Leben, meinte der Angeklagte. Er räumte ein, der Beitrag sei "pointiert, keine Frage". Strafbar sei er aber nicht. Ob der Beklagte den Beitrag selbst verfasst hatte, wollte der Betreiber der Internetseite auf mehrfaches Befragen des Richters nicht beantworten. "Wenn Sie das nicht sehen, dass das herabwürdigend ist, und wenn Sie nicht verstehen, dass der Staat diese Gruppe davor schützen muss, bleibt nichts anderes übrig, als Sie zu verurteilten", entgegnete laut APA der verhandlungsleitende Richter Gerald Wagner. Ganz zweifellos liege ein "entwürdigendes Herabmachen von homosexuellen Männern" vor. Es entziehe sich seinem Verständnis, wie man Menschen pauschal Syphilis an den Hals wünschen könne, meinte der Richter. Das Internetportal "kreuz-net.at", das auch unter "kreuz-net.info" abrufbar ist, nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten. Es handelt sich dabei um eine private Internetseite. Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichem Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später, Anfang Dezember, ging das Portal überraschend vom Netz und ist bis heute nicht mehr aufrufbar. Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion scheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig Verurteilte auf. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
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Lesermeinungen| | Ruda 7. September 2017 | | | | @wandersmann Also für NichtJuden und Nichchristen habeh ALLE 10 Gebote keine Gültigkeit. Dann ist für diese Menschen alles erlaubt und Polizei, Gerichte und Gefängnisse sind überflüssig. |  1
| | | | | wandersmann 7. September 2017 | | | | @Hardenberg - Da haben Sie etwas verwechselt "Wir leben in einem weltanschaulich neutralen Staat. Und dass Staaten weltanschaulich neutral sein sollen, ist sogar Lehre der Kirche."
Da haben Sie offenbar den Staat mit den Bewohnern des Staates verwechselt.
Der Angeklagte ist weder Staat, noch staatliches Organ und er hat auch nicht als Staat gesprochen.
Wenn der Staat neutral sein soll oder muss, dann gilt das nicht für seine Bewohner.
Ein Mensch kann gar nicht neutral sein. Entweder er ist Christ oder er ist es nicht. Egal, was er ist. Neutral ist er nie. |  6
| | | | | Hardenberg 7. September 2017 | | | | @Wandersmann Diese Verurteilung ist deswegen völlig korrekt, weil eben in Österreich die Freiheit besteht, dass nicht alle Menschen Christen sein müssen. Es gibt Leute, die lehnen unseren Glauben ab. Und diese Leute haben genauso das Recht gleich behandelt zu werden. Das gilt für Atheisten, Agnostiker und Andersgläubige genauso wie für uns. Diese Leute werden sagen, dass Sie homosexuelle Praxis nicht herabwürdigend ansehen - und daher ist eine entsprechende Aussage pönalisiert.
Ob es Ihnen gefällt oder nicht: Wir leben in einem weltanschaulich neutralen Staat. Und dass Staaten weltanschaulich neutral sein sollen, ist sogar Lehre der Kirche. |  0
| | | | | wandersmann 6. September 2017 | | | | Ist mir nicht klar, weshalb er verurteilt wird "Wenn Sie das nicht sehen, dass das herabwürdigend ist, und wenn Sie nicht verstehen, dass der Staat diese Gruppe davor schützen muss, bleibt nichts anderes übrig, als Sie zu verurteilten"
Natürlich ist das herabwürdigend, aber die Herabwürdigung kommt ja nicht vom Angeklagten persönlich, sondern der Angeklagte gibt nur weiter, wie er Gottes Meinung dazu einschätzt.
(Natürlich kann man darüber diskutieren, ob er das korrekt macht, aber man muss ja wohl nicht erst Theologie studieren bevor man seine Meinung sagen darf. Auch über die Wortwahl kann man streiten. )
Letztendlich sagt der Angeklagte, dass sich die praktizierenden Homosexuellen selbst herabwürdigen.
Auch wenn ein Schüler in der Schule durch ein "mangelhaft" bestätigt bekommt, dass er in Mathematik unfähig ist, dann ist das eine Herabwürdigung des Schülers.
Man kann eben nicht allen Herabwürdigungen aus dem Weg gehen.
Der Angeklagte hat ja nicht zu Gewalt oder dergleichen aufgerufen.
Warum also die Verurteilung? |  10
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