Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

Dicke Watsche für deutsche Innenministerin Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt ihr Compact-Verbot

15. August 2024 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Rücktrittsforderungen gegen die unbeliebte SPD-Bundesministerin werden lauter - Das rechtsextreme Magazin kann unter Auflagen vorläufig wieder erscheinen


Leipzig (kath.net) „Breaking News: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Compact-Entscheidung zu einem verfassungswidrigen Verein erklärt und soeben verboten.“ Mit derart schwarzem Humor reagiert auf X der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf die gestrige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teilweise zu kippen. Das Magazin kann unter gewissen Auflagen vorläufig weiterhin erscheinen, nach dieser Eilentscheidung steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Rechtsanwalt Steinhöfel zitiert aus dem Urteil: „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in  den Ausgaben des 'COMPACT-Magazin für Souveränität' die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt  derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ Steinhöfel, der u.a. auch Julius Reichelt („Nius“) und Birgit Kelle juristisch vertritt, fordert den Rücktritt der Bundesministerin.


Selbst die ARD kommt nicht umhin festzustellen, dass sich Faeser mit dem Verbot des Magazins Zensurvorwürfe eingehandelt hat, und dass ihr Ministerium in der rund 80-seitigen Ausführung zum Verbot keine zwei Seiten zum Thema Pressefreiheit übrig gehabt habe.

Hintergrund: Am 16.7.2024 hatte das Bundesinnenministerium in einer weiterhin abrufbaren Pressemitteilung (Link) bekanntgegeben, dass „ein harter Schlag gegen die rechtsexremistische Szene“ durchgeführt worden sei. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Die Pressemitteilung informiert außerdem: „339 Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht.“ Direkt nach diesem Vorgang erhob sich auch von anerkannten demokratischen Persönlichkeiten bereits erste Kritik gegen dieses Verbot, außerdem wurde kritisiert, dass die Presse offenbar bereits vorinformiert gewesen war und den Chefredakteur des Magazins (Jürgen Elsässer) im Bademantel ablichtete, als die Polizei morgens um 6 Uhr bei ihm Einlass zur Hausdurchsuchung forderte – diese Bilder wurden ungeniert veröffentlicht.

Auch Wolfgang Kubicki, Bundestags-Vizepräsident und FDP-Politiker, kritisiert das Vorgehen von Faeser. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, vertrat Kubicki gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der „Berliner Morgenpost“ erläuterte er, dass es „in einem Rechtsstaat hilfreich“ sei, „vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, zumal als Verfassungsministerin“. Damit habe Nancy Faeser Jürgen Elsässer „einen vermeidbaren Etappensieg beschert.“ Vermutlich werde das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob Medienerzeugnisse überhaupt via Vereinsverbot eliminiert werden könnten. Denn stehe „nur eine Einzelperson hinter einem Publikationsorgan, dürfte das Vereinsrecht schon nicht mehr anwendbar sein“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz