Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  7. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  15. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“

Dicke Watsche für deutsche Innenministerin Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt ihr Compact-Verbot

15. August 2024 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Rücktrittsforderungen gegen die unbeliebte SPD-Bundesministerin werden lauter - Das rechtsextreme Magazin kann unter Auflagen vorläufig wieder erscheinen


Leipzig (kath.net) „Breaking News: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Compact-Entscheidung zu einem verfassungswidrigen Verein erklärt und soeben verboten.“ Mit derart schwarzem Humor reagiert auf X der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf die gestrige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teilweise zu kippen. Das Magazin kann unter gewissen Auflagen vorläufig weiterhin erscheinen, nach dieser Eilentscheidung steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Rechtsanwalt Steinhöfel zitiert aus dem Urteil: „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in  den Ausgaben des 'COMPACT-Magazin für Souveränität' die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt  derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ Steinhöfel, der u.a. auch Julius Reichelt („Nius“) und Birgit Kelle juristisch vertritt, fordert den Rücktritt der Bundesministerin.


Selbst die ARD kommt nicht umhin festzustellen, dass sich Faeser mit dem Verbot des Magazins Zensurvorwürfe eingehandelt hat, und dass ihr Ministerium in der rund 80-seitigen Ausführung zum Verbot keine zwei Seiten zum Thema Pressefreiheit übrig gehabt habe.

Hintergrund: Am 16.7.2024 hatte das Bundesinnenministerium in einer weiterhin abrufbaren Pressemitteilung (Link) bekanntgegeben, dass „ein harter Schlag gegen die rechtsexremistische Szene“ durchgeführt worden sei. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Die Pressemitteilung informiert außerdem: „339 Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht.“ Direkt nach diesem Vorgang erhob sich auch von anerkannten demokratischen Persönlichkeiten bereits erste Kritik gegen dieses Verbot, außerdem wurde kritisiert, dass die Presse offenbar bereits vorinformiert gewesen war und den Chefredakteur des Magazins (Jürgen Elsässer) im Bademantel ablichtete, als die Polizei morgens um 6 Uhr bei ihm Einlass zur Hausdurchsuchung forderte – diese Bilder wurden ungeniert veröffentlicht.

Auch Wolfgang Kubicki, Bundestags-Vizepräsident und FDP-Politiker, kritisiert das Vorgehen von Faeser. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, vertrat Kubicki gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der „Berliner Morgenpost“ erläuterte er, dass es „in einem Rechtsstaat hilfreich“ sei, „vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, zumal als Verfassungsministerin“. Damit habe Nancy Faeser Jürgen Elsässer „einen vermeidbaren Etappensieg beschert.“ Vermutlich werde das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob Medienerzeugnisse überhaupt via Vereinsverbot eliminiert werden könnten. Denn stehe „nur eine Einzelperson hinter einem Publikationsorgan, dürfte das Vereinsrecht schon nicht mehr anwendbar sein“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  3. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  4. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  5. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  6. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  7. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  8. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  9. Priester bei Messer-Attacke in polnischem Kloster getötet
  10. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  11. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  12. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  13. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  14. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  15. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz