Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  9. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  10. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  11. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet

Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten

9. Mai 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Oberste Gerichtshof von Florida hat eine Klage gegen Abtreibungsverbote abgelehnt. Im November hält der Bundesstaat eine Volksabstimmung über ein ‚Recht auf Abtreibung’ ab.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Florida ist das bereits im April 2023 verabschiedete Abtreibungsverbot bei Herzschlag mit 1. Mai in Kraft treten.

Die Planned Parenthood Federation of America, der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA, und andere Abtreibungseinrichtungen hatten gegen ein zuvor in Kraft getretenes Abtreibungsverbot ab der 15. Schwangerschaftswoche geklagt. Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes war damit auch das Abtreibungsverbot bei Herzschlag außer Kraft.

Florida ist in letzter Zeit ein Zentrum für Abtreibungen geworden, da benachbarte Bundesstaaten strengere Abtreibungsverbote in Kraft hatten. Im Jahr 2023 sind mehr als 9.300 Abtreibungen in Florida bei Frauen durchgeführt worden, die ihren Wohnsitz nicht in Florida hatten, sondern aus anderen Bundesstaaten eingereist sind.


Das Abtreibungsverbot bei Herzschlag untersagt Abtreibungen, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Ausnahmen gibt es bei Opfern von Vergewaltigungen, Inzest und Menschenhandel. Diese Vorfälle müssen amtlich dokumentiert sein. Weitere Ausnahmen gibt es, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und Missbildungen beim Ungeborenen auftreten, sodass es außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig ist. Eine weitere Ausnahme sind schwerwiegende Risiken für irreversible körperliche Beeinträchtigungen für die Mutter.

Bevor eine Abtreibung unter einer der Ausnahmen durchgeführt werden darf, muss die schwangere Frau ein Ultraschallbild des Ungeborenen sehen. Außerdem gibt es eine 24-stündige Bedenkzeit zwischen der Untersuchung und der Abtreibung, falls kein Notfall vorliegt.

Dasselbe Gesetz sieht 30 Millionen US-Dollar an Hilfen für schwangere Frauen in Krisensituationen und junge Mütter vor. Florida hat 167 Schwangerschaftskrisenzentren, in denen schwangere Frauen und ihre Familien Hilfe und Unterstützung erhalten können.

Laut einer aktuellen Umfrage unterstützen 62 Prozent der Einwohner von Florida das Abtreibungsverbot bei Herzschlag. Nur 22 Prozent unterstützen Abtreibung bis zur Geburt.

Im November werden die Wähler von Florida über einen Verfassungszusatz abstimmen, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  2. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  3. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  4. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  5. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  6. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  7. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Russland: Autobiografie von Papst Franziskus zensiert
  4. Vatikan-Außenminister zieht positive Bilanz seiner Moskau-Reise
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  8. Polen - Erzbischof Galbas: „Es gehört auch zum Auftrag der Kirche zu sagen: ‚Du darfst nicht‘“
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  11. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  12. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  13. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  14. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  15. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz