Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  6. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  7. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  8. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  9. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  10. Was auch immer Synodalität sein soll
  11. Wir können NICHT schweigen!
  12. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  13. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  14. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  15. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand

Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten

9. Mai 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Oberste Gerichtshof von Florida hat eine Klage gegen Abtreibungsverbote abgelehnt. Im November hält der Bundesstaat eine Volksabstimmung über ein ‚Recht auf Abtreibung’ ab.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Florida ist das bereits im April 2023 verabschiedete Abtreibungsverbot bei Herzschlag mit 1. Mai in Kraft treten.

Die Planned Parenthood Federation of America, der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA, und andere Abtreibungseinrichtungen hatten gegen ein zuvor in Kraft getretenes Abtreibungsverbot ab der 15. Schwangerschaftswoche geklagt. Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes war damit auch das Abtreibungsverbot bei Herzschlag außer Kraft.

Florida ist in letzter Zeit ein Zentrum für Abtreibungen geworden, da benachbarte Bundesstaaten strengere Abtreibungsverbote in Kraft hatten. Im Jahr 2023 sind mehr als 9.300 Abtreibungen in Florida bei Frauen durchgeführt worden, die ihren Wohnsitz nicht in Florida hatten, sondern aus anderen Bundesstaaten eingereist sind.


Das Abtreibungsverbot bei Herzschlag untersagt Abtreibungen, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Ausnahmen gibt es bei Opfern von Vergewaltigungen, Inzest und Menschenhandel. Diese Vorfälle müssen amtlich dokumentiert sein. Weitere Ausnahmen gibt es, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und Missbildungen beim Ungeborenen auftreten, sodass es außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig ist. Eine weitere Ausnahme sind schwerwiegende Risiken für irreversible körperliche Beeinträchtigungen für die Mutter.

Bevor eine Abtreibung unter einer der Ausnahmen durchgeführt werden darf, muss die schwangere Frau ein Ultraschallbild des Ungeborenen sehen. Außerdem gibt es eine 24-stündige Bedenkzeit zwischen der Untersuchung und der Abtreibung, falls kein Notfall vorliegt.

Dasselbe Gesetz sieht 30 Millionen US-Dollar an Hilfen für schwangere Frauen in Krisensituationen und junge Mütter vor. Florida hat 167 Schwangerschaftskrisenzentren, in denen schwangere Frauen und ihre Familien Hilfe und Unterstützung erhalten können.

Laut einer aktuellen Umfrage unterstützen 62 Prozent der Einwohner von Florida das Abtreibungsverbot bei Herzschlag. Nur 22 Prozent unterstützen Abtreibung bis zur Geburt.

Im November werden die Wähler von Florida über einen Verfassungszusatz abstimmen, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  2. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  3. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  4. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  5. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  6. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  7. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit

Abtreibung

  1. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  2. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  3. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  4. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  5. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  6. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  7. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Was eine Messe wiegt
  3. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  6. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  7. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  8. Frankreich: Über 23 Millionen Zuschauer verfolgten die Reise von Papst am Bildschirm
  9. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  10. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  11. ‚Mundus reconciliatus Ecclesia‘ – Die Sendung der Kirche in der Welt
  12. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  13. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  14. Satire aus den USA: Ungeborene tarnen sich als Todestrakt-Häftlinge, um Schutz zu erhalten
  15. Verwandtenheirat: Darwin vs. Heilige Schrift - Die Bibel hat Recht!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz