Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  7. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  11. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten

9. Mai 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Oberste Gerichtshof von Florida hat eine Klage gegen Abtreibungsverbote abgelehnt. Im November hält der Bundesstaat eine Volksabstimmung über ein ‚Recht auf Abtreibung’ ab.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Florida ist das bereits im April 2023 verabschiedete Abtreibungsverbot bei Herzschlag mit 1. Mai in Kraft treten.

Die Planned Parenthood Federation of America, der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA, und andere Abtreibungseinrichtungen hatten gegen ein zuvor in Kraft getretenes Abtreibungsverbot ab der 15. Schwangerschaftswoche geklagt. Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes war damit auch das Abtreibungsverbot bei Herzschlag außer Kraft.

Florida ist in letzter Zeit ein Zentrum für Abtreibungen geworden, da benachbarte Bundesstaaten strengere Abtreibungsverbote in Kraft hatten. Im Jahr 2023 sind mehr als 9.300 Abtreibungen in Florida bei Frauen durchgeführt worden, die ihren Wohnsitz nicht in Florida hatten, sondern aus anderen Bundesstaaten eingereist sind.


Das Abtreibungsverbot bei Herzschlag untersagt Abtreibungen, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Ausnahmen gibt es bei Opfern von Vergewaltigungen, Inzest und Menschenhandel. Diese Vorfälle müssen amtlich dokumentiert sein. Weitere Ausnahmen gibt es, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und Missbildungen beim Ungeborenen auftreten, sodass es außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig ist. Eine weitere Ausnahme sind schwerwiegende Risiken für irreversible körperliche Beeinträchtigungen für die Mutter.

Bevor eine Abtreibung unter einer der Ausnahmen durchgeführt werden darf, muss die schwangere Frau ein Ultraschallbild des Ungeborenen sehen. Außerdem gibt es eine 24-stündige Bedenkzeit zwischen der Untersuchung und der Abtreibung, falls kein Notfall vorliegt.

Dasselbe Gesetz sieht 30 Millionen US-Dollar an Hilfen für schwangere Frauen in Krisensituationen und junge Mütter vor. Florida hat 167 Schwangerschaftskrisenzentren, in denen schwangere Frauen und ihre Familien Hilfe und Unterstützung erhalten können.

Laut einer aktuellen Umfrage unterstützen 62 Prozent der Einwohner von Florida das Abtreibungsverbot bei Herzschlag. Nur 22 Prozent unterstützen Abtreibung bis zur Geburt.

Im November werden die Wähler von Florida über einen Verfassungszusatz abstimmen, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  2. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  3. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  4. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  5. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  6. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  7. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt







Top-15

meist-gelesen

  1. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  2. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  3. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  4. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  5. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  8. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  9. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  10. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  11. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  12. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  13. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  14. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  15. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz