Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Bundesverfassungsgericht garantiert Meinungsfreiheit von Julian Reichelt nach Kritik an Ministerium17. April 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Karlsruher Richter heben Kritik am Journalisten Reichelt („Nius“) durch Bundesentwicklungsministerium auf: „Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“ - Bundestagsvize Kubicki/FDP: „Guter Tag für Meinungsfreiheit“ Karlsruhe (kath.net/pl) Das deutsche Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe hat per Beschluss vom 11.4.2024 einer Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt stattgeben. Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen. Reichelt hatte im August 2023 auf dem Kurznachrichtendienst X folgenden Post veröffentlicht: Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Darunter hatte er einen Beitrag des Online-Nachrichtenmagazins „Nius“ (dessen Chefredakteur er ist) verlinkt, der die Überschrift trug: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Gegen Reichelt agierte „die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dieses vertreten durch Frau Bundesministerin Svenja Schulze, in ihren rechtlichen Angelegenheiten vertrete“, vertreten durch einen Anwalt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen Reichelt nun aufgehoben. Gemäß Pressemitteilung (siehe Link) sah sich Reichelt „durch den Beschluss des Kammergerichts … in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. … Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.“ Das Bundesverfassungsgericht notiert eigens „Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz. … Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts „verstößt … gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung erkennbar verfehlt“. Auf „Nius“ kommentierte Willi Haentjes am Vortag: „Die wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: ‚Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt‘. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.“ (siehe Link) Gemäß Darstellung der FAZ hat das Bundesentwicklungsministerium keine Pläne, den Rechtsstreit mit Reichelt noch weiter zu verfolgen. Kein Geringerer als der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfang Kubicki (FDP), schrieb zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auf seinem Facebook-Auftritt wörtlich: „Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat. "Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates" stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: "Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen" hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös. Ich hoffe sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von "Demokratieförderung" nochmal gründlich zu überdenken. Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. WK“ Archivfoto Bundesverfassungsgericht (c) kath.net/Petra Lorleberg
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |