Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  9. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  10. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  11. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  14. „Das Ende von Maria 2.0“
  15. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘

Bundesverfassungsgericht garantiert Meinungsfreiheit von Julian Reichelt nach Kritik an Ministerium

17. April 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Karlsruher Richter heben Kritik am Journalisten Reichelt („Nius“) durch Bundesentwicklungsministerium auf: „Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“ - Bundestagsvize Kubicki/FDP: „Guter Tag für Meinungsfreiheit“


Karlsruhe (kath.net/pl) Das deutsche Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe hat per Beschluss vom 11.4.2024 einer Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt stattgeben. Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen. Reichelt hatte im August 2023 auf dem Kurznachrichtendienst X folgenden Post veröffentlicht: Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Darunter hatte er einen Beitrag des Online-Nachrichtenmagazins „Nius“ (dessen Chefredakteur er ist) verlinkt, der die Überschrift trug: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Gegen Reichelt agierte „die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dieses vertreten durch Frau Bundesministerin Svenja Schulze, in ihren rechtlichen Angelegenheiten vertrete“, vertreten durch einen Anwalt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen Reichelt nun aufgehoben. Gemäß Pressemitteilung (siehe Link) sah sich Reichelt „durch den Beschluss des Kammergerichts … in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. … Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.“ Das Bundesverfassungsgericht notiert eigens „Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz. … Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts „verstößt … gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung erkennbar verfehlt“.


Auf „Nius“ kommentierte Willi Haentjes am Vortag: „Die wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: ‚Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt‘. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.“ (siehe Link)

Gemäß Darstellung der FAZ hat das Bundesentwicklungsministerium keine Pläne, den Rechtsstreit mit Reichelt noch weiter zu verfolgen.

Kein Geringerer als der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfang Kubicki (FDP), schrieb zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auf seinem Facebook-Auftritt wörtlich: „Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat. "Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates" stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: "Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen" hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös. Ich hoffe sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von "Demokratieförderung" nochmal gründlich zu überdenken.

Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. WK“

Archivfoto Bundesverfassungsgericht (c) kath.net/Petra Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  3. Papst: Sexueller Missbrauch in erster Linie ein menschliches Problem
  4. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  5. Europa kann nur aus seinem Gedächtnis Zukunft gewinnen
  6. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  7. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  8. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  9. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  10. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  11. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  12. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  13. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  14. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  15. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz