Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  2. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  3. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  4. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  5. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  6. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  7. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  8. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  9. Seligsprechungsprozess für Pater Alfred Delp SJ wird eröffnet
  10. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  11. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  12. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  13. Eine unerträgliche Verharmlosung des tatsächlichen NS-Unrechts!
  14. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
  15. "Wir sind Zuschauer bei etwas, was einem Völkermord sehr nahekommt"

Bundesverfassungsgericht garantiert Meinungsfreiheit von Julian Reichelt nach Kritik an Ministerium

17. April 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Karlsruher Richter heben Kritik am Journalisten Reichelt („Nius“) durch Bundesentwicklungsministerium auf: „Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“ - Bundestagsvize Kubicki/FDP: „Guter Tag für Meinungsfreiheit“


Karlsruhe (kath.net/pl) Das deutsche Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe hat per Beschluss vom 11.4.2024 einer Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt stattgeben. Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen. Reichelt hatte im August 2023 auf dem Kurznachrichtendienst X folgenden Post veröffentlicht: Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Darunter hatte er einen Beitrag des Online-Nachrichtenmagazins „Nius“ (dessen Chefredakteur er ist) verlinkt, der die Überschrift trug: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Gegen Reichelt agierte „die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dieses vertreten durch Frau Bundesministerin Svenja Schulze, in ihren rechtlichen Angelegenheiten vertrete“, vertreten durch einen Anwalt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen Reichelt nun aufgehoben. Gemäß Pressemitteilung (siehe Link) sah sich Reichelt „durch den Beschluss des Kammergerichts … in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. … Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.“ Das Bundesverfassungsgericht notiert eigens „Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz. … Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts „verstößt … gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung erkennbar verfehlt“.


Auf „Nius“ kommentierte Willi Haentjes am Vortag: „Die wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: ‚Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt‘. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.“ (siehe Link)

Gemäß Darstellung der FAZ hat das Bundesentwicklungsministerium keine Pläne, den Rechtsstreit mit Reichelt noch weiter zu verfolgen.

Kein Geringerer als der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfang Kubicki (FDP), schrieb zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auf seinem Facebook-Auftritt wörtlich: „Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat. "Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates" stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: "Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen" hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös. Ich hoffe sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von "Demokratieförderung" nochmal gründlich zu überdenken.

Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. WK“

Archivfoto Bundesverfassungsgericht (c) kath.net/Petra Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  3. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  6. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  7. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  8. Katholikin Eva Vlaardingerbroek verliert Einreiseerlaubnis nach Großbritannien
  9. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  10. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  11. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  12. „Papst Leo XIV. stellt in allen seinen Predigten und Ansprachen immer Jesus Christus in die Mitte“
  13. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom
  14. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  15. "Ich glaube, dass Gott das erste Selfie geschossen hat.“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz