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"Safe Abortion Day" ist Widerspruch – für mindestens einen Beteiligten verläuft Abtreibung tödlich

28. September 2023 in Prolife, 7 Lesermeinungen
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Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt


Augsburg (katn.net/ALfA) Zum bundesweiten Aktionstag „Safe Abortion Day“, der jährlich am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat u. a. zum Ziel, weltweit Abtreibungen ohne Einschränkungen zu legalisieren. Dahinter steckt das Narrativ vom Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, die vollkommene Entscheidungsfreiheit über den Verlauf der Schwangerschaft haben sollen.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ am 28. September 2023 rufen das „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ und andere Organisationen zu bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen auf. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass im Rahmen dieser Aktionen auch Druck auf Einrichtungen und Ärzte ausgeübt werden soll, die Abtreibungen aus ethischen Gründen nicht durchführen. Ihnen wird damit das Recht auf Religionsfreiheit, auf Gewissensfreiheit und auf Selbstbestimmung streitig gemacht.


Dabei verkennen die Aktivistinnen des „Frauennetzwerks für reproduktive Rechte“ zwei grundlegende Sachverhalte.

Zum einen: Zu einer Schwangerschaft gehören mindestens zwei Menschen, die Schwangere und das ungeborene Kind. Es ist ein biologisches Faktum, dass mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einzigartiger, neuer Mensch entsteht. Danach folgen unterschiedliche Entwicklungsstadien. Aber ganz gleich, ob kurz nach der Befruchtung, im 3. Schwangerschaftsmonat, mit 1, 18 oder 81 Jahren: Der Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Zum anderen: Die Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt (dt. GG im Art. 1; Art. 2.1.) und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt (dt. GG im Art. 2.1.). Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Kindes ist kein Akt der Selbstbestimmung, sondern ein Akt der endgültigen Fremdbestimmung, von dem oft auch die Frau selbst betroffen ist – nur zu oft treibt der Druck von Partner und Familie zur Abtreibung.

Eine lebensbejahende und menschenfreundliche Unterstützung sollte deshalb sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind im Blick haben. Die Forderung des Bündnisses „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ nach „soziale[r] und ökonomische[r] staatliche[r] Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden“ geht in diese Richtung. Allerdings bedarf es in Deutschland einer noch deutlicheren Stärkung der Hilfe für Schwangere und ungeborene Kinder.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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