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„Stille Beichte“ im Bistum Essen: kein hörbares Sündenbekenntnis, aber sakramentale Lossprechung

7. März 2023 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Selbstgestrickte Beichtidee: Bochumer Propstei St. Peter und Paul praktiziert nun im dritten Jahr regelwidrig die sogenannte „Stille Beichte“


Essen (kath.net/pl) „Jede/r kann sich vorab zu Hause oder in der Kirche“ auf die Beichte „vorbereiten, tritt dann nach der Messe vor den anwesenden Priester, beginnt die Beichte mit einem Kreuzzeichen und trägt still ohne laute Worte seine Sünden vor Gott. Anschließend bittet sie/er um die Lossprechung, die der Priester ihr/ihm im Namen Gottes zuspricht. So muss keiner in den Beichtstuhl und kann dennoch seine Sünden vergeben bekommen. Gern können Sie aber auch ein persönliches Beichtgespräch vereinbaren.“ Diese Einladung zu völlig regelwidrigen Spendungen des Bußsakramentes finden sich im aktuellen Pfarrbrief der Propstei St. Peter und Paul in Bochum, Bistum Essen. Dieses Angebot gilt für den 4. Und 5. Fastensonntag 2023. Zuvor wird geschildert, dass man dieses „Angebot der stillen Beichte nach den hl. Messen in der Prostpeikirche“ schon „in den beiden Corona-Jahren gemacht“ habe. Quelle: Link zum Download des zitierten Pfarrbriefes

Die Corona-Pandemie mit ihren gesetzlichen Einschränkungen war keine Notlage im Sinn des Kirchenrechts, die ein Entfallen der Ohrenbeichte rechtfertigen könnte. Doch selbst falls man die gesetzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie als Notlage im Sinne des katholischen Kirchenrechts akzeptieren würde , sind inzwischen alle derartigen Einschränkungen aufgehoben, so dass aus hygienischer Sicht ein persönliches, vor den Ohren eines Priesters hörbar vorgetragenes Sündenbekenntnis unverzichtbarer Bestandteil einer sakramentalen Buße ist. Der Pfarrbrief unterschlägt außerdem, dass selbst bei einer Generalabsolution in schwerer Notlage später die Ohrenbeichte nachzuholen ist.


kath.net dokumentiert die kirchenrechtlichen Vorschriften zur Ohrenbeichte und ihren Ausnahmen gemäß Codex der katholischen Kirche (CIC) in voller Länge (Quelle: siehe Link).

FEIER DES SAKRAMENTES

Can. 960 — Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.

Can. 961 — § 1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden:

1° wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;

2° wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines großen Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können.

§ 2. Das Urteil darüber, ob die gemäß § 1, n. 2 erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht dem Diözesanbischof zu; dieser kann unter Berücksichtigung der Kriterien, die mit den übrigen Mitgliedern der Bischofskonferenz abgestimmt sind, feststellen, wann solche Notfälle gegeben sind.

Can. 962 — § 1. Damit ein Gläubiger die sakramentale Absolution, die gleichzeitig mehreren erteilt wird, gültig empfängt, ist nicht nur erforderlich, daß er recht disponiert ist; er muß sich vielmehr gleichzeitig auch vornehmen, seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln zu beichten.

§ 2. Die Gläubigen sind, soweit möglich auch beim Empfang der Generalabsolution, über die Erfordernisse gemäß § 1 zu belehren; der Generalabsolution ist, selbst bei Todesgefahr, wenn die Zeit dafür ausreicht, die Aufforderung voranzuschicken, daß sich jeder bemüht, einen Akt der Reue zu erwekken.

Can. 963 — Unbeschadet der Verpflichtung nach can. 989 hat der, dem durch Generalabsolution schwere Sünden vergeben werden, bei nächstmöglicher Gelegenheit, sofern nicht ein gerechter Grund dem entgegensteht, ein persönliches Bekenntnis abzulegen, bevor er eine weitere Generalabsolution empfängt.

Can. 964 — § 1. Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle.

§ 2. Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen, dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.

§ 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.

Archivfoto: Papst Franziskus legt vor laufender Kamera die Ohrenbeichte ab


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Lesermeinungen

 Kölsche Jung 21. März 2023 
 

Was denn nun?

Wir wollen, dass die Gläubigen zur Kirche kommen! Wir wollen, dass die Gläubigen ihre Sünden bekennen! Die einen gehen in den Beichtstuhl, beichten nach "alter Väter Sitte", manche beichten still (wie im Beitrag beschrieben), andere schreiben ihre "Sünden" auf einen Zettel. Warum um Himmels Willen gehen wir nicht davon aus, dass diese Menschen - egal, wie sie "beichten"- dies aus freien Stücken und reinen Herzens tun? Warum bürokratisieren wir dieses Sakrament, obschon wir wissen, mit welcher Skepsis und Angst die Menschen sich ohnehin schon mit diesem Thema auseinandersetzen? Gott hat uns Menschen seinen Sohn geschenkt und keinen vatikanischen Canon und auch kein Strafgesetzbuch.....!


0
 
 pfaelzer76857 11. März 2023 
 

@Chris2: Unkorrekte Formulierung?

"m neuen Ritus dagegen offenbar nicht mehr ("er lasse UNS die Sünden nach" als frommer Wunsch, denn sich selbst kann man ja nicht lossprechen)"

Diese Aussage platzierten Sie in letzter Zeit in verschiedenen Threads. Sie sind denn der Ansicht, dass diese Formulierung nicht korrekt ist?


0
 
 SCHLEGL 8. März 2023 
 

@modernchrist

So, wie Sie sagen: "Christus hat die Ohrenbeichte eingesetzt", ist das nicht richtig! Christus hat den Aposteln die Vollmacht gegeben Sünden nachzulassen.
Bis ins 4./5.Jh. gab es nur die öffentliche Buße für Mord, Ehebruch, Glaubensabfall u.Abtreibung.Der Sünder war aus der Kirche ausgeschlossen und konnte erst nach langer Bußzeit durch die Absolution des Bischofs aufgenommen werden.
Erst durch das Mönchtum im Osten, bzw. die Missionsarbeit der Iro-schottische Mönche entwickelte sich im Westen die wiederholbare Tarifbuße, wie wir sie heute kennen!Die älteste getrennte Ostkirche, die Assyrer, kennen keine Ohrenbeichte, dennoch können sie nach Weisung von Papst Johannes Paul II bei uns kommunizieren. Das Bußsakrament hat die längste Entwicklung, abgesehen vom Ehesakrament, durchgemacht.
Vor Jahren habe ich hier auf Kathnet einen Artikel darüber geschrieben, den ich leider momentan nicht finde.
Abgesehen davon ist die oben vorgeschlagene "Stille Beichte" natürlich völlig unmöglich!


1
 
 naiverkatholik 7. März 2023 
 

Lobenswert ist....

...dass dort auch die klassische Beichte ausgeschrieben ist und beworben wird. Das ist längst nicht mehr überall der Fall:
Gern können Sie
aber auch ein persönliches Beichtgespräch ver-
einbaren.
In der Karwoche gibt es die Möglichkeit zur per-
sönlichen Beichte in der Propsteikirche:
Montag-Mittwoch 17.30 Uhr
Karsamstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(siehe Link im Haupttext)


1
 
 Norbert Sch?necker 7. März 2023 

Danke!

Danke für die schnellen, freundlichen und kreativen Antworten!
Ich denke, das von Monsignore Schlegl vorgeschlagene Heftchen wird nicht nötig sein. Die zehn Gebote auf polnisch finde ich sicher im Internet und drucke sie aus. Dann steht einer zumindest halbwegs verständlichen Beichte nichts mehr im Wege.
Danke noch mal!


1
 
 Zeitzeuge 7. März 2023 
 

Hochwürden Sch?necker,

Die hl. Beichte muß schon verständlich sein, der
Vorschlag von Hochw. Msgr. Schlegl scheint den
Anforderungen zu entsprechen.
Sicherer wäre m.E. die Hinzuziehung eines
Dolmetschers, der ja auch an das Beichtgeheimnis
gebunden ist, siehe folgenden Auszug aus dem CIC:

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

In unserem Bistum gibt es eine polnische Seelsorge
und in der Nachbarpfarrei einen polnischen Priester, der regelmäßig die hl. Messe in polnischer
Sprache feiert und sicher auch entsprechend die
hl. Beichte abnimmt, gleichzeitig ist dieser
Priester auch Aushilfsgeistlicher in deutscher
Sprache.


1
 
 Martin H. 7. März 2023 
 

Sehr geehrter Hw Schönecker,

die von Ihnen geschilderte Situation hat mich an eine berührende Situation im Film "Genosse Don Camillo" denken lassen.
Da wollte die Mutter des Bürgermeisters bei Don Camillo beichten.
Die Beichte beginnt, doch Don Camillo versteht nichts und muss schließlich resignieren. Er bricht ab: "nein, so geht das nicht...".
Auch wenn auf beiden Seiten der Wille da ist, manchmal kann man da nichts machen.
Im Film reaktiviert dann Don Camillo mit einiger Mühe den im Untergrund lebenden, verängstigten Popen...
und so kommt die Frau dann doch noch zu ihrer Beichte (und viele Kinder werden getauft :-)


2
 
 SCHLEGL 7. März 2023 
 

@Norbert Sch?necker

Vor vielen Jahren gab es einmal eine Beichtanleitung bei der der Priester nach dem DEKALOG verschiedene Fragen stellte, die ihm der Gläubige nur mit JA oder NEIN beantworten konnte. Die Einleitung, in der sich der Priester am den Gläubigen wendet, war in vielen Sprachen, darunter auch Polnisch! Vielleicht hat die polnische Gemeinde in der Gardekirche im 3. Bezirk, Rennweg noch so etwas! Fragen kostet nichts!


1
 
 Norbert Sch?necker 7. März 2023 

schlechte Praxis?

Nach dem Durchlesen einiger Kommentare muss ich eine Praxis neu überdenken, die ich bereits mehrmals ausgeübt habe. Vielleicht können ja einige Kommentatoren dabei helfen. Die Sache ist die:

In meiner Pfarre gibt es zur zurzeit vier Priester, davon drei aus Polen und mich.
Manchmal kommen Polen zur Beichte und sind dann ganz verunsichert, wenn sie mich sehen, weil sie kaum deutsch sprechen und ich kein polnisch. Ich ermutige sie dann, auf polnisch zu beichten, denn Gott hört sie, und den guten Willen zur Ohrenbeichte haben sie ja mitgebracht.
Zugegeben: ich weiß dann tatsächlich nicht, von welchen Sünden ich sie losspreche. Bei unseren regelmäßigen Messbesuchern kann ich nur ziemlich sicher (aber halt nicht absolut sicher) davon ausgehen, dass sie Dinge beichten, von denen ich sie lossprechen kann.
Die Buße halte ich vergleichsweise für das geringere Problem. Hier geht es um das Maß, sicher aber nicht um die Gültigkeit.

Also: ich muss das überdenken und bitte um Hilfe.


0
 
 czmy 7. März 2023 
 

Wie kann man die Beichte wiederbeleben?

Das Sakrament der Beichte liegt völlig danieder, weil erstens das Verständnis von Sünde und der persönlichen Verantwortung dafür verloren gegangen ist, und zweitens weil Beichten auch unangenehm ist. Ich soll einem Fremden gegenüber aussprechen, was ich in meinem ganz persönlichen, ja intimen Bereich für einen Mist gemacht habe. Diese eigenen Fehler auszusprechen, kostet schon Überwindung. Die eigene Sünde zugeben, ginge ja noch, aber auch noch aussprechen? Natürlich muss der Priester Kenntnis von meinen Sünden erhalten, wenn er mir die Absolution erteilen soll. Wäre auch eine schriftliche Auflistung meiner Sünden denkbar, die ich dem Priester übergebe und der Zettel wird anschließend verbrannt? Das würde die menschliche Hürde zum persönlichen Beichten etwas mindern.


0
 
 modernchrist 7. März 2023 
 

Jesus hat die Ohrenbeichte ganz klar eingesetzt

mit den Worten: Wem ihr die Sünden nachlasst, dem sind sie nachgelassen, wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten". Wie auch schon andere Kommentatoren darlegten, ist dafür klar das Wissen des Priesters um die Sünde erforderlich, also das Bekenntnis in der Sprache, die der Priester versteht. Nur dann kann die Absolution erfolgen. Auch kann der Priester nicht von allen Sünden lossprechen, z.B. nicht von einem Mord oder Abtreibung, ohne zuvor verlangt zu haben, dass sich der Mörder der Polizei stellt. Stille Beichten sind also absolut irreführend und illegitim!


1
 
 Erik 7. März 2023 
 

Es wäre ja schön

Wenn es hier zumindest sowas gäbe .. besetzte Beichtstühle Hilfe da könnte ja wer kommen. ... am besten Bussgottesdienste von Laien geleitet.
Leider findet ja die Erteilung der Beichterlaubnis nichtmehr den ihr gebührenden Platz bei der Priesterweihe.
Der Kern des Priestertums wird verraten und auf Gemeindeleitung/Gottesdienstleitung reduziert. Aber die Vollmacht zur Segnen, Sünden zu vergeben und die Eucharistie zu vollziehen, dieser Dreiklang priesterlichen Wirkens findet für den Normalchristen nur am Rande statt. Versammlungsleiter kann jeder sein.. und so ist der Priester beim Synodalen Weg Verhandlungsmasse und nicht der der Christus in den Sakramenten sichtbar macht.


1
 
 Zeitzeuge 7. März 2023 
 

Natürlich ist eine solche Pseudo-"Beichte" nicht nur regelwidrig

sondern ungültig, das wußten die Erstkommunionkinder
schon in den 50er Jahren!

Lieber Chris2:

Leider hat der Papst mit dem ersten Satz Ihres
Beitrages offenbar Probleme, vgl. nochmals Link,
auch das Dogma des Tridentinums, daß alle
Todsünden nach Art, Zahl und Umständen gebeichtet
werden müssen scheint bei ihm keine Rolle zu
spielen, wer klärt ihn auf im Vatikan??
Denn diese objektiv falsche "Beichtpastoral"
kann großes Unheil und Verwirrung stiften
und davon haben wir derzeit leider mehr als genug!

www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2023/february/documents/20230203-vescovi-repdem-congo.html


3
 
 SalvatoreMio 7. März 2023 
 

"Nichts Neues unter der Sonne" - leider!

Schon vor ca. 30 Jahren musste ich mit ansehen, dass 2 Priester Norddeutschlands solche Beichtpraxis durchführten. Sie boten dies der Frauengemeinschaft an einem Besinnungstag an. Diese waren begeistert, weil sie es nicht besser wussten. Als ich als Laie ihnen daraufhin sagte und begründete, dass und weshalb solche Beichten ungültig seien, reagierten sie verwirrt nach dem Motto: "Die Priester müssen doch besser wissen als Du, was richtig ist". Meine persönlichen Einwände prallten an den Herren ab. Wir luden diese Priester danach nicht mehr ein, doch den geistlichen Schaden hatten sie erstmal angerichtet.


4
 
 Gipsy 7. März 2023 

Eine stille Beichte

ist KEINE Beichte. Der Priester weiß so nicht ,ob er vergeben darf, oder ob einige Sünden behalten werden müssen.
Auch weiß er nicht, welche passende Buße auferlegt werden kann.


3
 
 Chris2 7. März 2023 
 

Vermutlich ist diese "Lossprechung" unwirksam,

da der zweite Teil des klaren Auftrags Jesu, "...und wem Ihr sie [die Sünden] behaltet, dem sind sie behalten" so gar nicht erfüllt werden kann.
Denn dieser Auftrag Christi setzt zwingend ein Kriterium zur Beurteilung jedes Einzelfalles voraus, z.B. die grobe Kenntnis der schwere und Art der Sünden durch öffentliche (sic!) oder Einzelbeichte, Erkennen von Zeichen der Reue und des Umkehrwillens. Denn wonach sollte sonst entschieden werden? Nach der Farbe der getragenen Kleidung, nach Geschlecht oder Bräunungsgrad ganz sicher nicht...
Ich befürchte, diese Lossprechungen zumindest bei schweren Sünden eine reine Simulation und damit ein (hoffentlich unbewusster) Betrug an den Gläubigen. Lässliche Sünden wurden ja zumindest im überlieferten Ritus auch "pauschal" nachgelassen, im neuen Ritus dagegen offenbar nicht mehr ("er lasse UNS die Sünden nach" als frommer Wunsch, denn sich selbst kann man ja nicht lossprechen)


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