Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  2. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  5. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  6. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  7. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  8. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. Ein guter Tag für die Demokratie!
  11. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  12. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  13. Das "...hat mit den Grundsätzen der Christdemokratischen Partei Deutschland nichts mehr zu tun"
  14. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  15. "Das ging ja gerade noch mal schief"

CDL: Abschaffung des § 218 wäre völlige Entgrenzung - Kein Recht auf Abtreibungen

9. Jänner 2023 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Christdemokraten für das Leben: "Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen."


Berlin (kath.net/ CDL) Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erhebt erneut die Forderung, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende Susanne Wenzel dazu wie folgt Stellung:

„Die Forderung der Bundesfamilienministerin zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.
 
Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.
 
Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz. Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne Weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.
 
Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt  keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung postuliert.
 
Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum „Recht“ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.“



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 J. Rückert 10. Jänner 2023 
 

GG auf Wanderschaft?

Welche Halbwertszeit hat das deutsche GG? Wandert es wie Dünen?
Müssen Beamte nach 10 (?) Jahren auf das gesellschaftlich aktualisierte GG neu vereidigt werden?


0
 
 girsberg74 9. Jänner 2023 
 

Der Text sagt schon alles !

Man muss ihn nur zur Kenntnis nehmen und - gelgenen oder nicht - in persönliche Gespräche einbringen; etwas Feingefühl kann dabei helfen.

Kann natürlich sein, dass dadurch "Freundschaften" zerspringen; waren dann halt keine solchen.

Das sollte uns aber nicht abhalten, das


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  3. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  4. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  7. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  10. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  11. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  12. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  13. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  14. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  15. Imam mit Verbindung zur IGMG predigt bei Abschlussfeier einer katholischen Schule

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz