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Zweites US-Gericht hebt Regierungsverordnung auf, die christliche Ärzte zu Abtreibungen zwingen will

14. Dezember 2022 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Bereits im August hatte ein Berufungsgericht in den USA die Verordnung der Regierung Biden aufgehoben. Das Gericht bestätigte in beiden Fällen einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Ärzte.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein zweites Berufungsgericht hat Verordnungen der Regierung Biden aufgehoben, welche katholische Ärzte und Krankenhäuser zur Durchführung von Abtreibungen und Eingriffen zur „Änderung“ des Geschlechts verpflichtet sollten. Das berichtet der Nachrichtensender Fox News.

Der U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit bestätigte ein Urteil eines Bezirksgerichts, welches den Klägern gegen die Verordnung Recht gab. Die Kläger sind der katholische Orden Sisters of Mercy, katholische Krankenhäuser und eine katholische Universität.


Bereits im August hat der Court of Appeals for the Fifth Circuit gleichlautend geurteilt, dass die Bundesregierung christliche medizinische Organisationen nicht zu Abtreibungen und Eingriffen zur „Geschlechtsänderung“ verpflichten darf. kath.net hat berichtet.

Die Bundesregierung habe nicht das Recht, Ärzte zu Eingriffen zu verpflichten, welche gegen ihr Gewissen sind oder ihren Patienten dauerhaft schaden können, sagte Luke Goodrich des Becket Fund for Religious Liberty, welcher die Kläger vor Gericht vertreten hat.

Die Regierung Biden kann gegen das Urteil des Court of Appelas for the Eight Circuit berufen oder den Fall dem Obersten Gerichtshof vorlegen.

 


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