Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft erklärt dem Papst den Glauben
  2. Die nächste Reform ist immer die beste aller Zeiten
  3. Vertrauenskrise in der Kirche
  4. Bischöfe und ZdK wollen die AfD ausgrenzen, der Papst empfängt einen AfD-Bundestagsabgeordneten
  5. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  6. Vatikanisches Synodenbüro distanziert sich vom umstrittenen Gruppe 9-Abschlussbericht
  7. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  8. „Kann der Westen ohne das Christentum überleben?“
  9. Ach FRIEDRICH - Eklat beim Katholikentag und Kanzler Merz mittendrin
  10. „So wie Volker Beck geht es mir auch mit ganz vielen Predigten und kirchlichen Verlautbarungen“
  11. Sacrosanctum Concilium: Die Liturgie und das Geheimnis Christi
  12. Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
  13. Klimakatastrophe völlig 'unplausibel': IPCC-Autoren korrigieren Szenarien
  14. Die Erzdiözese Wien hat ein Problem: Toni Faber, seine 'Freundin' und seine 100m2 Penthouse-Wohnung
  15. Katholische Kita in Hessen verzichtet auf Mutter- und Vatertagsgeschenke

Zahl der Abtreibungen sinkt in Polen auf 107

3. August 2022 in Prolife, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vor allem die Down-Syndrom-Kinder profitieren davon, dass sie nicht mehr vorgeburtlich aussortiert und getötet werden dürfen.


Warschau (kath.net/pl) Nach Einführung der Prolife-Gesetze in Polen wurden 2021 noch 107 Babys vorgeburtlich getötet. In den Vorjahren waren es noch jeweils um die 1.000 Kinder gewesen. Polen hat schon seit längerem eine beeindruckende Prolife-Gesetzgebung, so dass auf die rund 38 Millionen Einwohner deutlich weniger Abtreibungen zu verzeichnen sind als bsp. in Deutschland, wo auf die 83 Millionen Einwohner jährlich rund 100.00 Abtreibungen vollzogen werden – zuzüglich möglicherweise einer nicht kleinen Dunkelziffer. Das Polnische Verfassungsgericht hatte Ende Oktober 2020 entschieden, dass die eugenische Abtreibung grundsätzlich verfassungswidrig sei.


Die polnische katholische Wochenzeitschrift „Gość“ fragt die Lebensrechtlerin, Rechtsanwältin und Psychologin Magdalena Korzekwa-Kaliszuk nach ihrer Einschätzung. Sie erläutert: „Das bedeutet, dass das Gesetz funktioniert und es erlaubt, bestimmte Personen zu retten“. „Gutes Recht wirkt sich positiv auf die Einstellung der Menschen aus. Einerseits stärkt es die Überzeugung, dass das Recht auf Leben nicht von der Diagnose eines Gesundheitszustands abhängen sollte. Andererseits bedeutet die Unmöglichkeit, ein Kind aus eugenischen Gründen zu töten, dass Ärzte keinen Grund mehr haben, den Eltern eine Abtreibung vorzuschlagen oder sogar Druck auf sie auszuüben.“ Ihrer Erfahrung nach habe es zuvor in Polen durchaus Druck in Richtung eugenische Abtreibungen gegen.

Die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, dass „tausende“ von Eltern ihre Kinder nun eben im Ausland töten ließen, weist Korzekwa-Kaliszuk zurück und stellt fest, dass die Abtreibungsbefürworter dafür überhaupt keine Beweise vorlegen könnten. Aber „auch wenn einige Eltern entschieden haben, ihre Kinder illegal oder im Ausland zu töten, hat die überwiegende Mehrheit von ihnen das Kind am Leben gelassen, und dies ist ein unbestrittener Sieg, der durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ermöglicht wurde“, erläutert sie.

Legale Abtreibungen dürfen in Polen inzwischen nur noch durchgeführt werden bei einer Schwangerschaft infolge von Vergewaltigung, einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Mutter, erinnert die katholische Zeitschrift „Gość“.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. „Kann der Westen ohne das Christentum überleben?“
  3. Piusbruderschaft erklärt dem Papst den Glauben
  4. Die Erzdiözese Wien hat ein Problem: Toni Faber, seine 'Freundin' und seine 100m2 Penthouse-Wohnung
  5. Bischöfe und ZdK wollen die AfD ausgrenzen, der Papst empfängt einen AfD-Bundestagsabgeordneten
  6. Die nächste Reform ist immer die beste aller Zeiten
  7. Klimakatastrophe völlig 'unplausibel': IPCC-Autoren korrigieren Szenarien
  8. „So wie Volker Beck geht es mir auch mit ganz vielen Predigten und kirchlichen Verlautbarungen“
  9. Vertrauenskrise in der Kirche
  10. Ach FRIEDRICH - Eklat beim Katholikentag und Kanzler Merz mittendrin
  11. Proteste gegen Auftritt von Kardinal Marx
  12. Vatikanisches Synodenbüro distanziert sich vom umstrittenen Gruppe 9-Abschlussbericht
  13. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  14. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  15. „Wir sollten für den Himmel leben“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz