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| ![]() Zahl der Abtreibungen sinkt in Polen auf 1073. August 2022 in Prolife, 10 Lesermeinungen Vor allem die Down-Syndrom-Kinder profitieren davon, dass sie nicht mehr vorgeburtlich aussortiert und getötet werden dürfen. Warschau (kath.net/pl) Nach Einführung der Prolife-Gesetze in Polen wurden 2021 noch 107 Babys vorgeburtlich getötet. In den Vorjahren waren es noch jeweils um die 1.000 Kinder gewesen. Polen hat schon seit längerem eine beeindruckende Prolife-Gesetzgebung, so dass auf die rund 38 Millionen Einwohner deutlich weniger Abtreibungen zu verzeichnen sind als bsp. in Deutschland, wo auf die 83 Millionen Einwohner jährlich rund 100.00 Abtreibungen vollzogen werden – zuzüglich möglicherweise einer nicht kleinen Dunkelziffer. Das Polnische Verfassungsgericht hatte Ende Oktober 2020 entschieden, dass die eugenische Abtreibung grundsätzlich verfassungswidrig sei. Die polnische katholische Wochenzeitschrift „Gość“ fragt die Lebensrechtlerin, Rechtsanwältin und Psychologin Magdalena Korzekwa-Kaliszuk nach ihrer Einschätzung. Sie erläutert: „Das bedeutet, dass das Gesetz funktioniert und es erlaubt, bestimmte Personen zu retten“. „Gutes Recht wirkt sich positiv auf die Einstellung der Menschen aus. Einerseits stärkt es die Überzeugung, dass das Recht auf Leben nicht von der Diagnose eines Gesundheitszustands abhängen sollte. Andererseits bedeutet die Unmöglichkeit, ein Kind aus eugenischen Gründen zu töten, dass Ärzte keinen Grund mehr haben, den Eltern eine Abtreibung vorzuschlagen oder sogar Druck auf sie auszuüben.“ Ihrer Erfahrung nach habe es zuvor in Polen durchaus Druck in Richtung eugenische Abtreibungen gegen. Die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, dass „tausende“ von Eltern ihre Kinder nun eben im Ausland töten ließen, weist Korzekwa-Kaliszuk zurück und stellt fest, dass die Abtreibungsbefürworter dafür überhaupt keine Beweise vorlegen könnten. Aber „auch wenn einige Eltern entschieden haben, ihre Kinder illegal oder im Ausland zu töten, hat die überwiegende Mehrheit von ihnen das Kind am Leben gelassen, und dies ist ein unbestrittener Sieg, der durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ermöglicht wurde“, erläutert sie. Legale Abtreibungen dürfen in Polen inzwischen nur noch durchgeführt werden bei einer Schwangerschaft infolge von Vergewaltigung, einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Mutter, erinnert die katholische Zeitschrift „Gość“. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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