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BKÄ weist Forderung flächendeckenden Abtreibungsmöglichkeiten zurück

23. Juli 2022 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Die Forderung der ZdK-Vorsitzenden Stetter-Karp sei unchristlich und widerspreche der Lehre der katholischen Kirche, den Menschenrechten und dem ärztlichen Standesrecht, bemängelt der Bund Katholischer Ärzte.


Unterhaching/München (kath.net/jg)

Der Bund Katholischer Ärzte (BKÄ) hat scharf gegen die Forderung der Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZDK), Dr. Irme Stetter-Karp protestiert, flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten in Deutschland sicher zu stellen und Ärzte und Medizinstudenten Abtreibungsmethoden auszubilden.

Der BKÄ widerspreche den genannten Forderungen „aus ärztlicher und christlich-katholischer Sicht“. Stetter-Karps Verlangen sei Ausdruck einer „lebensfeindlichen Haltung“ und widerspreche „dem Lebensrecht der ungeborenen Kinder und deren Menschenwürde“. Sie stünden auch im Widerspruch zur Menschenwürde der Mütter und Väter der Ungeborenen sowie der Ärzte und Medizinstudenten, die für die staatliche Abtreibung eingespannt würden.


Die Haltung und die Forderungen der ZdK-Vorsitzenden seien unchristlich und würden mit der Lehre der katholischen Kirche, den Menschenrechten, dem ärztlichen Standesrecht „und wohl auch mit den Zielen des ZdK“ kollidieren, bemängelt der BKÄ in einer Pressenotiz vom 18. Juli.

Die Organisation fordert deshalb Stetter-Karp auf, „ihre unhaltbaren und unzumutbaren Forderungen sofort zurückzunehmen“.

In einer begleitenden E-Mail verlangt der BKÄ darüber hinaus die Distanzierung des ZdK-Vorstandes von dieser Aktion ihrer Präsidentin und legt Stetter-Karp nahe, ihren Rücktritt zu überlegen, um weiteren Schaden vom ZdK und der Kirche abzuwenden.

Nicht nur das Leben ungeborener Kinder stehe auf dem Spiel, sondern auch das Ansehen der Kirche, des ZdK und dessen teilweise prominenten Mitgliedern. Mit der genannten Forderung riskiere Stetter-Karp ihre Funktion als Präsidentin des ZdK, ihre Mitgliedschaft und ihre eigenes Seelenheil, warnt der BKÄ abschließend in der Pressenotiz.

 


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