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| ![]() DBK: Sogenanntes "Recht auf Abtreibung" lässt Schutz des ungeborenen Lebens völlig unberücksichtigt9. Juli 2022 in Prolife, 23 Lesermeinungen Bischofskonferenz-Pressesprecher Kopp: „Dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an #Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu“. Aber „eine Polarisierung der Debatte in #Europa“ sei „unbedingt zu vermeiden“. Bonn-Brüssel (kath.net/pl) „Die Entschließung des Europäischen Parlaments, ein sogenanntes "Recht auf #Abtreibung" in die #Grundrechte-Charta der EU einzufügen, ist nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern.“ Das sagte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, wie der DBK-Twitterauftritt informierte. Zwar sei es zweifellos „ein herausragendes Anliegen“, „die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen“, erläuterte Kopp weiter. Doch lasse „ein sogenanntes ‚Recht auf #Abtreibung‘ … den Schutz des ungeborenen Lebens völlig unberücksichtigt“ und werde „der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht“. Kopp erläuterte ausdrücklich, dass „dem ungeborenen Kind“ „von Anfang an #Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch“ zukämen. Gleichzeitig mahnt er: „Eine Polarisierung der Debatte in #Europa ist unbedingt zu vermeiden“. Abschließend stellt er fest: „Wir sind daher als #Gesellschaft und in der #Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments hilft hier nicht.“ Foto (c) Deutsche Bischofskonferenz auf Twitter/ Screenshot Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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