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DBK: Sogenanntes "Recht auf Abtreibung" lässt Schutz des ungeborenen Lebens völlig unberücksichtigt

9. Juli 2022 in Prolife, 23 Lesermeinungen
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Bischofskonferenz-Pressesprecher Kopp: „Dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an #Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu“. Aber „eine Polarisierung der Debatte in #Europa“ sei „unbedingt zu vermeiden“.


Bonn-Brüssel (kath.net/pl) „Die Entschließung des Europäischen Parlaments, ein sogenanntes "Recht auf #Abtreibung" in die #Grundrechte-Charta der EU einzufügen, ist nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern.“ Das sagte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, wie der DBK-Twitterauftritt informierte. Zwar sei es zweifellos „ein herausragendes Anliegen“, „die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen“, erläuterte Kopp weiter. Doch lasse „ein sogenanntes ‚Recht auf #Abtreibung‘ … den Schutz des ungeborenen Lebens völlig unberücksichtigt“ und werde „der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht“.


Kopp erläuterte ausdrücklich, dass „dem ungeborenen Kind“ „von Anfang an #Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch“ zukämen. Gleichzeitig mahnt er: „Eine Polarisierung der Debatte in #Europa ist unbedingt zu vermeiden“. Abschließend stellt er fest: „Wir sind daher als #Gesellschaft und in der #Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments hilft hier nicht.“

Foto (c) Deutsche Bischofskonferenz auf Twitter/ Screenshot


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