Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  6. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  7. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  14. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  15. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn

USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten

29. Juni 2022 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Schulverwaltung hatte Joe Kennedy gekündigt, weil sie der Ansicht war, ein öffentliches Gebet eines Bediensteten einer staatlichen Schule verletze den Grundsatz der Trennung von Religion und Staat.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem ehemaligen Football-Trainer einer High School Recht gegeben, der 2015 seine Stelle verloren hat, weil er nach den Spielen auf dem Feld gebetet hat. Joe Kennedy hat gegen seine Kündigung Einspruch erhoben und jetzt in höchster Instanz Recht bekommen, berichtet der Nachrichtensender Fox News.

Die Verantwortlichen des Schulbezirks kündigten Kennedy, weil sie der Ansicht waren, dass er als Angestellter einer staatlichen Schule mit dem Gebet die Trennung von Staat und Religion verletzt habe.


Kennedy betete nach einem Spiel zunächst alleine. Bald nahmen einige Schüler an dem Gebet teil. Laut Gerichtsdokumenten folgten auf das Gebet bald motivierende Ansprachen, in denen auch religiöse Themen eine Rolle spielten. Nachdem ein Trainer einer gegnerischen Mannschaft dies dem Direktor von Kennedys Schule gemeldet hatte, verlangte die Bezirksschulverwaltung von dem Trainer, damit aufzuhören. Kennedy beugte sich diesem Beschluss zunächst, informierte die Schule aber, dass er das Gebet wieder aufnehmen werde.

Die Schule schlug ihm vor, an anderen Orten vor oder nach dem Spiel zu beten oder auf dem Feld zu beten, nachdem alle anderen das Stadion verlassen hatten. Kennedy ging darauf nicht ein. Nachdem er nach zwei weiteren Spielen öffentlich sichtbar gebetet hatte, kündigte ihn die Schule.

Der Oberste Gerichtshof wies die Begründung der Schulverwaltung zurück. Sowohl das Recht auf freie Religionsausübung als auch das Recht auf Redefreiheit würden Gebete schützen. Richter Neil Gorsuch stellte in seiner Begründung fest, dass die Verfassung die Ausübung der Religion besonders schütze. Die Autoren der Verfassung hätten befürchtet, dass der Staat die Religion regulieren und Widerspruch unterdrücken könnte. Dem wollten sie vorbeugen, indem sie religiöse Äußerungen unter einen zweifachen Schutz stellten.

Kennedy sei zwar ein Staatsangestellter gewesen, habe bei seinem Gebet aber nicht als Vertreter des Staates gehandelt und auch nicht den Eindruck erweckt, eine vom Staat aufgetragene Botschaft zu vermitteln, urteilte der Oberste Gerichtshof.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  2. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  3. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  4. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  5. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  6. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  7. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden

Religionsfreiheit

  1. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  2. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  3. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  4. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  5. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  6. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  7. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. YouTube-Kanal der Erzdiözese Łódź wurde ohne Wissen oder Zustimmung der Administratoren entfernt
  4. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  5. Die Würde des Menschen ist unverfügbar
  6. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  7. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  8. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  9. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  10. „Bin ich Konvertitin oder von Kindesbeinen an katholisch?“
  11. Auf Christus schauen!
  12. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  13. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation
  14. Die Geburt des neuen Antisemitismus aus dem verurteilten alten Antisemitismus
  15. „Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz