Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Tantum ergo Sacramentum
  3. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  4. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  7. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  8. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  9. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  12. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  13. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei

USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten

29. Juni 2022 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Schulverwaltung hatte Joe Kennedy gekündigt, weil sie der Ansicht war, ein öffentliches Gebet eines Bediensteten einer staatlichen Schule verletze den Grundsatz der Trennung von Religion und Staat.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem ehemaligen Football-Trainer einer High School Recht gegeben, der 2015 seine Stelle verloren hat, weil er nach den Spielen auf dem Feld gebetet hat. Joe Kennedy hat gegen seine Kündigung Einspruch erhoben und jetzt in höchster Instanz Recht bekommen, berichtet der Nachrichtensender Fox News.

Die Verantwortlichen des Schulbezirks kündigten Kennedy, weil sie der Ansicht waren, dass er als Angestellter einer staatlichen Schule mit dem Gebet die Trennung von Staat und Religion verletzt habe.


Kennedy betete nach einem Spiel zunächst alleine. Bald nahmen einige Schüler an dem Gebet teil. Laut Gerichtsdokumenten folgten auf das Gebet bald motivierende Ansprachen, in denen auch religiöse Themen eine Rolle spielten. Nachdem ein Trainer einer gegnerischen Mannschaft dies dem Direktor von Kennedys Schule gemeldet hatte, verlangte die Bezirksschulverwaltung von dem Trainer, damit aufzuhören. Kennedy beugte sich diesem Beschluss zunächst, informierte die Schule aber, dass er das Gebet wieder aufnehmen werde.

Die Schule schlug ihm vor, an anderen Orten vor oder nach dem Spiel zu beten oder auf dem Feld zu beten, nachdem alle anderen das Stadion verlassen hatten. Kennedy ging darauf nicht ein. Nachdem er nach zwei weiteren Spielen öffentlich sichtbar gebetet hatte, kündigte ihn die Schule.

Der Oberste Gerichtshof wies die Begründung der Schulverwaltung zurück. Sowohl das Recht auf freie Religionsausübung als auch das Recht auf Redefreiheit würden Gebete schützen. Richter Neil Gorsuch stellte in seiner Begründung fest, dass die Verfassung die Ausübung der Religion besonders schütze. Die Autoren der Verfassung hätten befürchtet, dass der Staat die Religion regulieren und Widerspruch unterdrücken könnte. Dem wollten sie vorbeugen, indem sie religiöse Äußerungen unter einen zweifachen Schutz stellten.

Kennedy sei zwar ein Staatsangestellter gewesen, habe bei seinem Gebet aber nicht als Vertreter des Staates gehandelt und auch nicht den Eindruck erweckt, eine vom Staat aufgetragene Botschaft zu vermitteln, urteilte der Oberste Gerichtshof.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  2. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  3. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  4. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  5. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  6. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  7. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘

Religionsfreiheit

  1. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  2. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  5. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  6. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  7. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab







Top-15

meist-gelesen

  1. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  2. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  3. Fünf Jahre seit der Seligsprechung von Kardinal Wyszyński: „Wer hasst, hat schon verloren“
  4. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  5. Papst feiert Namenstag: Feiertag im Vatikan
  6. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf
  7. Vatikan wirbt für Religionsdialog - Eine Islamfeindlichkeit im Westen?
  8. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  9. US-Bischof Burbidge: „Die Kirche verkündet mutig ihr ‚Ja!‘ zum Schutz der Ungeborenen“
  10. Der Mensch vor dem Algorithmus - Die Würde vor dem System
  11. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  12. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  13. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  14. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  15. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz