Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  2. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  5. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  6. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  7. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  8. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. Ein guter Tag für die Demokratie!
  11. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  12. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  13. Das "...hat mit den Grundsätzen der Christdemokratischen Partei Deutschland nichts mehr zu tun"
  14. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  15. "Das ging ja gerade noch mal schief"

Deutsche Bischofskonferenz: "Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden"

22. Juni 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Das christliche Verständnis von Selbstbestimmung ist mit dem Rechtsverständnis von Autonomie und Selbstbestimmung, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt, nicht in jeder Hinsicht vereinbar."


Bonn-Berlin (kath.net/DBK) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden am kommenden Freitag (24. Juni 2022) in 1. Lesung über drei überfraktionelle Gruppenanträge zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz beraten.  Aus diesem aktuellen Anlass erklären der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), und der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stephan Burger (Freiburg):

„Anlass für die 1. Lesung über drei überfraktionelle Gruppenanträge zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont, das auch die Freiheit einschließt, sich selbst das Leben zu nehmen und hierfür die angebotene Assistenz Dritter in Anspruch zu nehmen. Es hat gleichzeitig die Bedeutung des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzes hervorgehoben und unterstrichen, dass näher zu bestimmende Mindestanforderungen einzuhalten sind, damit von einem Suizidentschluss ausgegangen werden kann, der auf einem autonom gebildeten, freien Willen beruht. Es hat zudem ausgeführt, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen kann, damit Personen nicht in schweren Lebenslagen in die Situation gebracht werden, sich mit solchen Angeboten auch nur näher befassen oder sich hierzu explizit verhalten zu müssen.


Nach christlicher Auffassung bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten. Der Mensch als Geschöpf Gottes steht nicht nur in Beziehung zu Gott, sondern auch zu sich selbst und zu anderen. Dieses christliche Verständnis von Selbstbestimmung ist mit dem Rechtsverständnis von Autonomie und Selbstbestimmung, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt, nicht in jeder Hinsicht vereinbar. In der Praxis müssen wir als Kirche mit diesem Spannungsverhältnis leben.

Die engagierten Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten unserer Caritas und in der Seelsorge begleiten Menschen in den unterschiedlichsten Lebens- und Krisensituationen. Pflegekräfte und Seelsorgende in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft werden dabei auch mit Suizidwünschen von Bewohnern und Patienten konfrontiert. Wir wissen aus der Suizidforschung, dass diese Wünsche sehr volatil sind und in fast allen Fällen Ausdruck des Wunsches sind, nicht mehr ‚so‘ weiterzuleben.

Die pastorale Praxis im Umgang mit Menschen, die Suizidwünsche in sich tragen oder sich das Leben genommen haben, hat sich, auch angesichts neuerer Erkenntnisse der Suizidforschung, im Vergleich zu früheren Jahren deutlich verändert. Der Suizid wurde enttabuisiert, der Wunsch zu sterben bzw. ‚so‘ nicht weiter leben zu wollen, wird sehr ernst genommen. Gesprächs- und Hilfsangebote im Bereich der Seelsorge und Caritas können Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung für das Leben sein. Sowohl in der Forschung als auch in der Praxis erweist sich, welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen. Wir werben daher aus Anlass der derzeitigen Beratungen der Gruppenanträge im Deutschen Bundestag dafür, mindestens gleichzeitig, besser vorrangig Angebote der Suizidprävention sowie der Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken. Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen. Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich die Notwendigkeit, dass wir als Gesellschaft nicht darin nachlassen dürfen, die Bedingungen in der ambulanten und stationären Pflege weiter und nachhaltig zu verbessern. Gerade in Lebensphasen, in denen Menschen besondere Belastungen verspüren, müssen wir ihnen Zeit und Zuwendung schenken. Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein.

Wir halten es daher auch für sehr wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen und dies ihren Bewohnenden von vorneherein zusagen zu können. Bewohnende, die sich bewusst für die Behandlung in diesen Einrichtungen entschieden haben, dürfen dann auch davon ausgehen, nicht mit einem assistierten Suizidangebot konfrontiert zu werden oder assistierte Suizide in der unmittelbaren Umgebung mitbekommen zu müssen.

Im Hinblick auf den assistierten Suizid besteht zudem immer die große Gefahr, dass die Entscheidung dafür auf situativer Verzweiflung, Überredung, oder gar subtilem Zwang beruht. Ein Gesetz zur Suizidassistenz, die wir vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes weiterhin nicht gutheißen können, muss zumindest soweit wie möglich sicherstellen, dass der Suizidwillige den Entschluss freiverantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen hat. Einer Normalisierung der Suizidassistenz darf keinesfalls Vorschub geleistet werden. Angesichts der großen Relevanz dieses Themas ist eine breite gesellschaftliche Debatte wichtig, die das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Wir werden uns in diese Debatte auch weiterhin einbringen.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  3. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  4. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  7. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  10. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  11. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  12. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  13. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  14. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  15. Imam mit Verbindung zur IGMG predigt bei Abschlussfeier einer katholischen Schule

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz