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| ![]() Präsident Biden ermutigt zu den illegalen und aggressiven Protesten16. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen Derweil erklärt ein weiterer Höchstrichter, dass sich das Gericht von den Demonstranten nicht einschüchtern lassen werde. Washington D.C. (kath.net/mk) Die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, erklärte vor wenigen Tagen angesichts der aggressiven Protestwelle im Land gegen das bevorstehende Höchstgerichtsurteil, dass Präsident Joe Biden nichts gegen die „friedlichen“ Proteste einzuwenden habe, er ermutige sogar dazu. Dies berichtet LifeNews. Offenbar nimmt Biden mit seiner Haltung auch Rechtsbrüche in Kauf, denn zum einen ist es landesweit verboten, sich vor Gerichtsgebäuden oder Privathäusern von Richtern zu versammeln, um auf diese Druck auszuüben. Zum anderen ist es in Virginia, wo drei der sechs im Fadenkreuz befindlichen Richter leben, generell verboten, vor Privatadressen zu demonstrieren. Die von Biden bemühte Friedlichkeit ist nicht gegeben: Tatsächlich umstanden vor kurzem um die hundert radikale Abtreibungsaktivisten das Zuhause von Richter Samuel Alito und skandierten Slogans wie „Abort the court!“ (Treibt die Richter ab!). Alito musste mit seiner Familie an einen geheimen, sicheren Ort gebracht werden. In der Zwischenzeit hat nach dem Vorsitzenden des Höchstgerichts, John Roberts, auch ein weiterer Höchstrichter, Clarence Thomas, öffentlich erklärt, dass sich das Gericht von den Protesten nicht einschüchtern lassen werde. Sollten die Richter zumindest mehrheitlich bei ihrer Meinung bleiben, würde die Abtreibungsgesetzgebung wieder zur Gänze in die Hände der einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben. Dies könnte nach Einschätzung des Guttmacher Institute, das mit dem Abtreibungsdienstleister Planned Parenthood eng vernetzt ist, bedeuten, dass etwa die Hälfte der 50 Staaten Abtreibung komplett verbietet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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