Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  11. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist

Präsident Biden ermutigt zu den illegalen und aggressiven Protesten

16. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Derweil erklärt ein weiterer Höchstrichter, dass sich das Gericht von den Demonstranten nicht einschüchtern lassen werde.


Washington D.C. (kath.net/mk) Die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, erklärte vor wenigen Tagen angesichts der aggressiven Protestwelle im Land gegen das bevorstehende Höchstgerichtsurteil, dass Präsident Joe Biden nichts gegen die „friedlichen“ Proteste einzuwenden habe, er ermutige sogar dazu. Dies berichtet LifeNews. Offenbar nimmt Biden mit seiner Haltung auch Rechtsbrüche in Kauf, denn zum einen ist es landesweit verboten, sich vor Gerichtsgebäuden oder Privathäusern von Richtern zu versammeln, um auf diese Druck auszuüben. Zum anderen ist es in Virginia, wo drei der sechs im Fadenkreuz befindlichen Richter leben, generell verboten, vor Privatadressen zu demonstrieren.


Die von Biden bemühte Friedlichkeit ist nicht gegeben: Tatsächlich umstanden vor kurzem um die hundert radikale Abtreibungsaktivisten das Zuhause von Richter Samuel Alito und skandierten Slogans wie „Abort the court!“ (Treibt die Richter ab!). Alito musste mit seiner Familie an einen geheimen, sicheren Ort gebracht werden. In der Zwischenzeit hat nach dem Vorsitzenden des Höchstgerichts, John Roberts, auch ein weiterer Höchstrichter, Clarence Thomas, öffentlich erklärt, dass sich das Gericht von den Protesten nicht einschüchtern lassen werde. Sollten die Richter zumindest mehrheitlich bei ihrer Meinung bleiben, würde die Abtreibungsgesetzgebung wieder zur Gänze in die Hände der einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben. Dies könnte nach Einschätzung des Guttmacher Institute, das mit dem Abtreibungsdienstleister Planned Parenthood eng vernetzt ist, bedeuten, dass etwa die Hälfte der 50 Staaten Abtreibung komplett verbietet.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  4. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  5. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  6. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  7. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  8. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  9. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  10. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  11. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  12. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  13. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  14. „Bruder, gib auf dich Acht!“ (Mt 18,15–20)
  15. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz