Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  3. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  4. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  5. Der entschärfte Gott
  6. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  7. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  8. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  9. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  10. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  11. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens
  12. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef
  13. Panik in Magdeburg
  14. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  15. Gericht stärkt Gebetswachen vor Abtreibungskliniken: Versammlungsverbot in Aachen rechtswidrig

Präsident Biden ermutigt zu den illegalen und aggressiven Protesten

16. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Derweil erklärt ein weiterer Höchstrichter, dass sich das Gericht von den Demonstranten nicht einschüchtern lassen werde.


Washington D.C. (kath.net/mk) Die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, erklärte vor wenigen Tagen angesichts der aggressiven Protestwelle im Land gegen das bevorstehende Höchstgerichtsurteil, dass Präsident Joe Biden nichts gegen die „friedlichen“ Proteste einzuwenden habe, er ermutige sogar dazu. Dies berichtet LifeNews. Offenbar nimmt Biden mit seiner Haltung auch Rechtsbrüche in Kauf, denn zum einen ist es landesweit verboten, sich vor Gerichtsgebäuden oder Privathäusern von Richtern zu versammeln, um auf diese Druck auszuüben. Zum anderen ist es in Virginia, wo drei der sechs im Fadenkreuz befindlichen Richter leben, generell verboten, vor Privatadressen zu demonstrieren.


Die von Biden bemühte Friedlichkeit ist nicht gegeben: Tatsächlich umstanden vor kurzem um die hundert radikale Abtreibungsaktivisten das Zuhause von Richter Samuel Alito und skandierten Slogans wie „Abort the court!“ (Treibt die Richter ab!). Alito musste mit seiner Familie an einen geheimen, sicheren Ort gebracht werden. In der Zwischenzeit hat nach dem Vorsitzenden des Höchstgerichts, John Roberts, auch ein weiterer Höchstrichter, Clarence Thomas, öffentlich erklärt, dass sich das Gericht von den Protesten nicht einschüchtern lassen werde. Sollten die Richter zumindest mehrheitlich bei ihrer Meinung bleiben, würde die Abtreibungsgesetzgebung wieder zur Gänze in die Hände der einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben. Dies könnte nach Einschätzung des Guttmacher Institute, das mit dem Abtreibungsdienstleister Planned Parenthood eng vernetzt ist, bedeuten, dass etwa die Hälfte der 50 Staaten Abtreibung komplett verbietet.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vom Elend der Fürbitten
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  6. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  9. Der entschärfte Gott
  10. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  11. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  12. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  13. Panik in Magdeburg
  14. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  15. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz