Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  4. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  5. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  6. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  7. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  12. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten
  13. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  14. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  15. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter

Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen

13. Mai 2022 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Mehrfach straffällig gewordener Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen – Der Mann war zunächst 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Bewährungsstrafe verurteilt worden


Trier-Vatikan (kath.net/pbt) Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Mann war 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem anschließenden pastoralen Einsatz im Ausland beging er Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch. Nach einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft 2012 und der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung hatte das Bistum ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg gegen den Mann geführt. Dieses Verfahren schloss 2014 ab mit der Feststellung der Schuld. Dem Priester wurde die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt, ebenso erhielt er ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen und das Verbot, das Gebiet der Diözese zu verlassen, sowie eine Kürzung seiner Bezüge. Eine während des Verfahrens eingegangene weitere Meldung veränderte das Strafmaß nicht.


2021 meldeten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, die sich auf die späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezogen. Infolge dessen ordnete Bischof Dr. Stephan Ackermann die Durchführung einer erneuten kirchenrechtlichen Voruntersuchung an. Das Bistum übergab die Meldungen an die Staatsanwaltschaft. Ebenso informierte der Bischof die römische Glaubenskongregation. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Verjährung eingestellt hat, wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung weitergeführt und endete im Januar 2022 mit der Feststellung des mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs. Das Ergebnis wurde der römischen Glaubenskongregation gemeldet.

Bevor der Fall durch die Glaubenskongregation näher geprüft und von ihr die Durchführung eines weiteren kirchlichen Strafverfahrens angeordnet worden ist, hat der Mann um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Auf diese Möglichkeit wurde der Beschuldigte gemäß den geltenden kirchenrechtlichen Normen und den Weisungen der Glaubenskongregation hingewiesen [vgl. Art. 27 SST (2021) und Vademecum, Nr. 157]. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen. Papst Franziskus hat diesem Antrag auf Entlassung entsprochen. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand kommt es nun zu keinem kirchlichen Strafverfahren mehr; die betroffenen Personen müssen infolgedessen nicht mehr als Zeugen aussagen. Die auf Antrag gewährte Entlassung entspricht in der Wirkung dem, was am Ende eines kirchlichen Strafverfahrens als weitest gehende Strafe hätte verfügt werden können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  2. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  3. „Die hl. Märtyrer von Międzyrzecz waren Menschen aus Fleisch und Blut, die bereit waren…“
  4. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  5. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  6. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten
  7. Wer ist der Mann auf dem Tuch?
  8. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  9. Programm für Lateinamerika-Reise des Papstes veröffentlicht
  10. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  11. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  12. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  13. Fast der gleiche Glaube?
  14. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  15. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz