Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Mein Bischof setzt den Synodalen Weg um – Muss ich ihm folgen?“
  2. Wie Schafe, die von ihren Hirten verlassen wurden
  3. Papst Franziskus fordert Ende des "fossilen Zeitalters"
  4. Papst Franziskus hat Fieber
  5. Die Ehre Mariens verteidigen
  6. Regenbogen, Genderstern und "in allem bunt"
  7. Der Geist: das Herz der Synodalität, der Antrieb der Evangelisierung
  8. Weniger Gläubige in der Münchner Jesuitenkirche
  9. Katholische Laien der Schweiz bitten Vatikan um Klarstellung
  10. Italien: Umstrittener Künstler installiert schwebendes Krokodil in Taufkapelle des Doms von Cremona
  11. 1.167 Beichten in 65 Stunden
  12. Lebt nicht mit der Lüge! - Leseprobe 1
  13. Abtreibung und die Absolutheit des Menschenrechts auf Leben
  14. 194. Fußwallfahrt nach Altötting gestartet - Positiver Trend bei Teilnehmerzahl
  15. „Pfingsten – nur die Kirche des Trösters hat Zukunft“

Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen

13. Mai 2022 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Mehrfach straffällig gewordener Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen – Der Mann war zunächst 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Bewährungsstrafe verurteilt worden


Trier-Vatikan (kath.net/pbt) Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Mann war 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem anschließenden pastoralen Einsatz im Ausland beging er Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch. Nach einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft 2012 und der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung hatte das Bistum ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg gegen den Mann geführt. Dieses Verfahren schloss 2014 ab mit der Feststellung der Schuld. Dem Priester wurde die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt, ebenso erhielt er ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen und das Verbot, das Gebiet der Diözese zu verlassen, sowie eine Kürzung seiner Bezüge. Eine während des Verfahrens eingegangene weitere Meldung veränderte das Strafmaß nicht.


2021 meldeten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, die sich auf die späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezogen. Infolge dessen ordnete Bischof Dr. Stephan Ackermann die Durchführung einer erneuten kirchenrechtlichen Voruntersuchung an. Das Bistum übergab die Meldungen an die Staatsanwaltschaft. Ebenso informierte der Bischof die römische Glaubenskongregation. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Verjährung eingestellt hat, wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung weitergeführt und endete im Januar 2022 mit der Feststellung des mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs. Das Ergebnis wurde der römischen Glaubenskongregation gemeldet.

Bevor der Fall durch die Glaubenskongregation näher geprüft und von ihr die Durchführung eines weiteren kirchlichen Strafverfahrens angeordnet worden ist, hat der Mann um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Auf diese Möglichkeit wurde der Beschuldigte gemäß den geltenden kirchenrechtlichen Normen und den Weisungen der Glaubenskongregation hingewiesen [vgl. Art. 27 SST (2021) und Vademecum, Nr. 157]. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen. Papst Franziskus hat diesem Antrag auf Entlassung entsprochen. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand kommt es nun zu keinem kirchlichen Strafverfahren mehr; die betroffenen Personen müssen infolgedessen nicht mehr als Zeugen aussagen. Die auf Antrag gewährte Entlassung entspricht in der Wirkung dem, was am Ende eines kirchlichen Strafverfahrens als weitest gehende Strafe hätte verfügt werden können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 winthir 14. Mai 2022 

nun, diese "Laiisierung" ist durchaus mit Vorsicht zu betrachten.

Damit kann dieser Mensch jetzt machen, was er will. Die Diözese hätte ihn in ein Kloster "verbannen" können, ihn auf das "Existenzminimum" setzen können.

jetzt ist dieser Mensch nicht mehr unter "kirchlicher Kontrolle".

schade.


0
 
 leonie.l 13. Mai 2022 
 

@Critilo

Ich denke, meine Worte "erst jetzt" machen die Sache eindeutig. Dieser Priester hätte bedeutend eher laiisiert werden müssen. Im Grunde ist nicht zu verstehen, warum einer staatlichen Verurteilung wegen sex. Missbrauchs von Kindern nicht unmittelbar ein kirchenrechtliches Verfahren folgt.


0
 
 Critilo 13. Mai 2022 
 

@leonie.l

Die vom Staat verhängte Bewährungsstrafe und/oder die Untätigkeit der Kirche?


0
 
 Chris2 13. Mai 2022 
 

"Kinder"?

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kinder auch in diesem Fall Buben waren, liegt bei 3:1 (Auswertung der Priesterpersonalakten in D) bis 4:1 (weltweiter Schnitt, je nach Quelle mehr oder weniger). Da unbequeme Fakten ein schlechtes Licht auf die neue Moral der deutschen Synodalkirche katholischen Ursprungs werfen würde, drückt man sich eben generell etwas diffuser aus. Wer damals die täglichen Meldungen bewusst verfolgt hatte oder ein wenig recherchiert, lässt sich kein x für ein u mehr vormachen und weiß, welche Gruppe den Missbrauchsskandal maßgeblich verursacht hat...


0
 
 leonie.l 13. Mai 2022 
 

Vor 28 Jahren wegen sex. Missbrauches von Kindern staatlicherseits zur Bewährung verurteilt und erst jetzt aus dem Klerikerstand entfernt? Das hat schon ein Geschmäckle.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. „Mein Bischof setzt den Synodalen Weg um – Muss ich ihm folgen?“
  2. Papst Franziskus hat Fieber
  3. 1.167 Beichten in 65 Stunden
  4. Regenbogen, Genderstern und "in allem bunt"
  5. Wie Schafe, die von ihren Hirten verlassen wurden
  6. Katholische Laien der Schweiz bitten Vatikan um Klarstellung
  7. Wenn der Kleingeist regiert, dann hat der Heilige Geist keine Chance
  8. Die Ehre Mariens verteidigen
  9. Weniger Gläubige in der Münchner Jesuitenkirche
  10. Das Wunder von Missouri: Eine unverweste Nonne
  11. Wenn Gott auf sanfte Weise in das Leben eingreift
  12. Papst Franziskus fordert Ende des "fossilen Zeitalters"
  13. USA: Junge Frauen lassen sich aus Protest gegen Abtreibungsverbote sterilisieren
  14. Pfingsten – Geburtstag der Kirche
  15. 194. Fußwallfahrt nach Altötting gestartet - Positiver Trend bei Teilnehmerzahl

© 2023 kath.net | Impressum | Datenschutz