Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  12. „Das Ende von Maria 2.0“
  13. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“

Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen

13. Mai 2022 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Mehrfach straffällig gewordener Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen – Der Mann war zunächst 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Bewährungsstrafe verurteilt worden


Trier-Vatikan (kath.net/pbt) Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Mann war 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem anschließenden pastoralen Einsatz im Ausland beging er Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch. Nach einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft 2012 und der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung hatte das Bistum ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg gegen den Mann geführt. Dieses Verfahren schloss 2014 ab mit der Feststellung der Schuld. Dem Priester wurde die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt, ebenso erhielt er ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen und das Verbot, das Gebiet der Diözese zu verlassen, sowie eine Kürzung seiner Bezüge. Eine während des Verfahrens eingegangene weitere Meldung veränderte das Strafmaß nicht.


2021 meldeten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, die sich auf die späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezogen. Infolge dessen ordnete Bischof Dr. Stephan Ackermann die Durchführung einer erneuten kirchenrechtlichen Voruntersuchung an. Das Bistum übergab die Meldungen an die Staatsanwaltschaft. Ebenso informierte der Bischof die römische Glaubenskongregation. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Verjährung eingestellt hat, wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung weitergeführt und endete im Januar 2022 mit der Feststellung des mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs. Das Ergebnis wurde der römischen Glaubenskongregation gemeldet.

Bevor der Fall durch die Glaubenskongregation näher geprüft und von ihr die Durchführung eines weiteren kirchlichen Strafverfahrens angeordnet worden ist, hat der Mann um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Auf diese Möglichkeit wurde der Beschuldigte gemäß den geltenden kirchenrechtlichen Normen und den Weisungen der Glaubenskongregation hingewiesen [vgl. Art. 27 SST (2021) und Vademecum, Nr. 157]. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen. Papst Franziskus hat diesem Antrag auf Entlassung entsprochen. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand kommt es nun zu keinem kirchlichen Strafverfahren mehr; die betroffenen Personen müssen infolgedessen nicht mehr als Zeugen aussagen. Die auf Antrag gewährte Entlassung entspricht in der Wirkung dem, was am Ende eines kirchlichen Strafverfahrens als weitest gehende Strafe hätte verfügt werden können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  3. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  4. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  5. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  6. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  7. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  8. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  9. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  10. Papst Leo erstaunt über hohe Zahl von Erwachsenentaufen in Frankreich
  11. Wo Begegnung zur Zivilisation der Liebe wurde. Die Armen als Fleisch Christi
  12. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  13. Junge Französin bekennt vor Papst: „Wie der heilige Paulus sagt: ‚Für uns ist Christus das Leben‘“
  14. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  15. Wenn das Nein nicht mehr zählt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz