Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  2. Nicht mehr ernst zu nehmen
  3. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  4. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  5. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  6. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  7. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  11. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  15. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck

Papst präzisiert Strafrecht: Mehr Spielraum für Ordensobere

29. April 2022 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obere dürfen in bestimmten Fällen selbst über etwaigen Ausschluss von Ordensangehörigen im Zuge einer Bestrafung wegen sexueller Vergehen entscheiden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat das 2021 geänderte Strafrecht der katholischen Kirche an einer Stelle präzisiert. Demnach erhalten Ordensobere einen größeren Handlungsspielraum bei der Bestrafung sexueller Vergehen ihrer Mitglieder. Das geht aus einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten päpstlichen Schreiben, einem sogenannten Motu Proprio, hervor. Bislang musste ein Ordensangehöriger von seinem Oberen aus dem Orden entlassen werden, wenn er mit bestimmten Straftaten, vor allem in Form von sexueller und körperlicher Gewalt, gegen das kirchliche Strafrecht verstoßen hat. Mit dem neuen Erlass dürfen Ordensobere in bestimmten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Täter aus dem Orden ausschließen oder ob sie der Ansicht sind, "dass auf andere Weise ausreichend für die Besserung des Ordensangehörigen und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oder für die Wiedergutmachung des Skandals gesorgt werden kann".


Dazu zählen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, ebenso sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Von den neuen Befugnissen unberührt bleiben die vorgesehenen "gerechten Strafen" des katholischen Kirchenrechts in diesen Fällen, etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand. Im Dezember war das neue Strafrecht der katholischen Kirche in Kraft getreten. Mit der Reform wurden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Sanktionen sind detaillierter formuliert und Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht. 

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  4. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  5. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  6. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)
  7. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"
  8. Kirche im isländischen Selfoss wird im September eingeweiht
  9. „Hinter mir her!“ – Der Weg führt ins Leben
  10. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  11. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  12. Norwegische kath. Bischöfe bitten Papst Leo XIV. um ein Jubiläumsjahr für Norwegen (2030–2031)
  13. Synodalität aus der Tradition - Teil 2
  14. … und das Leben der kommenden Welt
  15. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz