Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  7. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  8. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  11. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Die Achillesferse des Teufels
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. Benedikt XVI.: "Das Kommen des Herrn ist einmalig"

Erzbistum Köln: Finanzhilfe an einen Priester erfolgte nicht wegen „Spielschulden“!

21. April 2022 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbistum Köln: „Im Fall des Priesters, den das Erzbistum 2015/2016 bei Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.“


Köln (kath.net/pek) Im Fall des Priesters, den das Erzbistum Köln in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.

Zur Art der Verbindlichkeiten kann das Erzbistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen. Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um „Spielschulden“ handelt.  


Für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten wurden keine Kirchensteuermittel verwendet. Es handelt sich hierbei um Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds). Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist. Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe.

Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass die Voraussetzung für eine Gremienbeteiligung nach der Partikularnorm Nr. 18 der DBK in den Jahren 2015/2016 nicht vorlag. Dies wird auch durch externe Expertise bestätigt. Die Tilgung wurde weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands abgewickelt. Das Erzbistum hat die Leistungen im Ergebnis auch steuerlich als Lohn behandeln müssen. Diese Steuerschuld wurde 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen. Da dadurch kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten wurde, war keine Wirtschaftsplanabweichung notwendig.

Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  5. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  6. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  7. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  8. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  9. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  10. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  11. Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul - Gebetet hat er dort aber nicht
  12. Die Achillesferse des Teufels
  13. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  14. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  15. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz