Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  3. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  6. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  7. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. Leere der kirchlichen Lehre
  14. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Vatikan bekräftigt Nein zu Suizidbeihilfe

18. Februar 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Dikasterium für Familie und Leben: Sowohl ärztlich assistierter Suizid als auch Euthanasie keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Das vatikanische Dikasterium für Laien, Familie und Leben hat die kirchliche Position zum Thema Suizidbeihilfe bekräftigt. Sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Euthanasie seien keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe, hielt die Kurienbehörde in einer am Mittwoch veröffentlichten Reflexion zu dem Thema fest.

"Die 'Charta der menschlichen Staatsbürgerschaft' - die im zivilen Gewissen aller, ob gläubig oder nicht, verankert ist - sieht die Akzeptanz des eigenen Todes und des Todes der anderen vor, schließt aber aus, dass dieser in irgendeiner Weise provoziert, beschleunigt oder verlängert werden kann", so das Dikasterium weiter. Die Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt sei eine Verpflichtung gegenüber jedem Menschen. Die Pflicht ergebe sich aus dem gemeinsamen Gut, dem Leben.


Das Dikasterium bezieht sich in seiner Stellungnahme auf ein angestrebtes Referendum zur aktiven Sterbehilfe in Italien. Am Dienstag lehnte das italienische Verfassungsgericht einen Volksentscheid darüber ab. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher per se unzulässig.

Das italienische Parlament befasst sich indes derzeit mit einer gesetzlichen Regel für assistierten Suizid. Hierzu war es 2019 vom Verfassungsgericht aufgefordert worden. Zugleich hatten die Richter damals festgestellt, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Ein erster Gesetzentwurf war Mitte Dezember im Parlament diskutiert worden. Eine Entscheidung soll im Frühjahr fallen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  4. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  5. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  6. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  7. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  8. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  9. COMECE veröffentlicht Positionspapier zur Frage der Löschung von Taufregistereinträgen
  10. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift
  11. Italiens Kirche nach weiterer Sterbehilfe-Legalisierung besorgt
  12. „Bruder, gib auf dich Acht!“ (Mt 18,15–20)
  13. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  14. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  15. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz