Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  6. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  9. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  10. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  11. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  12. „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
  13. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  14. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  15. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien

Vatikan bekräftigt Nein zu Suizidbeihilfe

18. Februar 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Dikasterium für Familie und Leben: Sowohl ärztlich assistierter Suizid als auch Euthanasie keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Das vatikanische Dikasterium für Laien, Familie und Leben hat die kirchliche Position zum Thema Suizidbeihilfe bekräftigt. Sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Euthanasie seien keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe, hielt die Kurienbehörde in einer am Mittwoch veröffentlichten Reflexion zu dem Thema fest.

"Die 'Charta der menschlichen Staatsbürgerschaft' - die im zivilen Gewissen aller, ob gläubig oder nicht, verankert ist - sieht die Akzeptanz des eigenen Todes und des Todes der anderen vor, schließt aber aus, dass dieser in irgendeiner Weise provoziert, beschleunigt oder verlängert werden kann", so das Dikasterium weiter. Die Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt sei eine Verpflichtung gegenüber jedem Menschen. Die Pflicht ergebe sich aus dem gemeinsamen Gut, dem Leben.


Das Dikasterium bezieht sich in seiner Stellungnahme auf ein angestrebtes Referendum zur aktiven Sterbehilfe in Italien. Am Dienstag lehnte das italienische Verfassungsgericht einen Volksentscheid darüber ab. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher per se unzulässig.

Das italienische Parlament befasst sich indes derzeit mit einer gesetzlichen Regel für assistierten Suizid. Hierzu war es 2019 vom Verfassungsgericht aufgefordert worden. Zugleich hatten die Richter damals festgestellt, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Ein erster Gesetzentwurf war Mitte Dezember im Parlament diskutiert worden. Eine Entscheidung soll im Frühjahr fallen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  10. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  11. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  12. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  15. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz