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„Die Angriffe von Kirchenrechtler Thomas Schüller gegen Benedikt XVI. sind unerträglich geworden“

9. Februar 2022 in Kommentar, 22 Lesermeinungen
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„Das tut Schüller, obwohl er natürlich weiß, dass es dafür keinen Anlass gibt, denn selbst die Münchener Gutachter Westpfahl-Spilker-Wastl hatten...“. Von Prof. Werner Münch, Ministerpräsident a. D.


Freiburg (kath.net) Der emeritierte Papst Benedikt XVI. entschuldigt sich zum zweiten Mal: Er spricht öffentlich von seinem „Schmerz über die Vergehen und Fehler“, die in seinen Amtszeiten an den verschiedenen Orten geschehen sind. Er bringt seine „tiefe Scham“, seinen „großen Schmerz“ und seine „aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs“ durch Priester zum Ausdruck. Man spürt förmlich, wie er heute noch leidet, und deshalb bittet er alle Gläubigen um ein Gebet für ihn, obwohl er persönlich nie schuldig geworden ist.

Aber trotzdem wird er weiter öffentlich angegriffen, und zwar herausgehoben vom Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster. Wir kennen ihn aus seinen Attacken gegen Kardinal Rainer Maria Woelki in Köln und von seinem ersten Angriff gegen Benedikt XVI. nach Vorlage des Münchener Gutachtens, als er Benedikt einen „Lügner“ nannte aufgrund einer versehentlich unrichtigen Angabe in der ersten Stellungnahme von ihm, für die er sich sofort entschuldigt hat, nachdem sie ihm bekannt geworden war.


Jetzt wirft Schüller ihm vor, dass er zwar von Fehlern und Vergehen spreche, sich diese aber nicht selbst anlasten würde. Er sei nicht bereit, „persönliche Verantwortung“ zu übernehmen und „persönliche Konsequenzen“ zu ziehen. Damit würde er „die Überlebenden sexualisierter Gewalt erneut traumatisieren“, ein ungeheuerlicher Vorwurf!

Das tut Schüller, obwohl er natürlich weiß, dass es dafür keinen Anlass gibt, denn selbst die Münchener Gutachter Westpfahl-Spilker-Wastl hatten bei den vier Fällen sexuellen Missbrauchs von Priestern in Erzbistum München und Freising, die in der Amtszeit von Benedikt als Bischof dort geschahen, keine Beweise für schuldhaftes Verhalten von Benedikt vorlegen können. Stattdessen hatten sie sich auf die für Anwälte unübliche und nicht gerichtsfeste Formulierung von „überwiegend wahrscheinlich“ zurückgezogen und ein „Fehlverhalten“ von Benedikt als „nicht regelkonform und angemessen“ bezeichnet. Inzwischen sind alle windigen Vorwürfe der Münchener Kanzlei gegen Ratzinger auch von einem gründlichen „Faktenscheck“ seiner Anwälte entschieden zurückgewiesen worden.

Wir kennen die Motive von Schüller nicht, aber wir charakterisieren ein solches Verhalten als grenzenlos unbarmherzig und unglaublich hassgeprägt. Ob es da vielleicht auch einen Zusammenhang gibt mit seiner fast 20jährigen Sozialisation im Bistum Limburg – er war dort 15 Jahre Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat und vier Jahre persönlicher Referent des ehemaligen Bischofs Franz Kamphaus – und den Attacken, die auch heute noch von dort aus gegen Benedikt geführt werden?

Herrn Schüller würde jedenfalls weniger Selbstgerechtigkeit und ein bisschen mehr Demut guttun, die gerade Benedikt so herausragend auszeichnet. Es wäre in jedem Fall zu Schüllers persönlichem Vorteil, denn auch er muss eines Tages Rechenschaft ablegen über alles, was er gesagt und getan hat, und dies muss er dann ohne Unterstützung von ARD, Internet und katholisch.de vollziehen.


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