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Suizidbeihilfe: Bischöfe verlangen restriktive gesetzliche Vorgaben

18. Juni 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
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Vorsitzender der Bischofskonferenz Erzbischof Lackner: Aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid darf kein "inneres Sollen" werden - Intensive Gespräche mit allen politischen Parteien


Wien (kath.net/KAP/ÖBK) Österreichs Bischöfe appellieren an den Gesetzgeber, restriktive Maßnahmen zu setzen, die verhindern, dass aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid ein "inneres Sollen" wird. Das hat Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, betont. Bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz betonte Lackner einmal mehr, dass die Bischöfe die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes innerlich nicht mittragen könnten, auch wenn man es hinnehmen müsse.

Er hob die aus Sicht der Bischöfe dafür notwendigsten Punkte hervor. Dazu gehöre etwa die Absicherung und der Ausbau der Suizidprävention. Lackner: "Suizidprävention muss weiterhin das erklärte staatliche Gesundheitsziel bleiben." Suizide seien existenzielle Tragödien, "sie reißen tiefe Wunden in den Hinterbliebenen". Nachsatz: "Jetzt kommen wir in die seltsame Situation, dass es einen guten und einen schlechten Suizid gibt."


Zur Suizidprävention zählten auch die flächendeckende, wohnortnahe und leistbare Palliativ- und Hospizversorgung sowie psychosoziale Begleitung in Krisensituationen "für alle, die sie brauchen, bis hin zu einem Rechtsanspruch", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Irrtümer und  die Einflussnahme Dritter müssten ebenfalls gesetzlich verhindert werden. Suizidwillige müssten vor der Einflussnahme Dritter geschützt werden und es brauche eine verlässliche Diagnose und Prognose ihrer Krankheit, eine verpflichtende Beratung über die konkreten Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung sowie das Angebot einer psychotherapeutischen Beratung.

Weiters fordern die Bischöfe, dass Suizidassistenz weder als Leistung von Ärzten noch sonst eines Gesundheits- oder Pflegeberufs klassifiziert werden darf. Diese stünden "im Dienst des Lebens und nicht des Todes".

Niemand dürfe zudem zur direkten oder indirekten Mitwirkung an einem Suizid gedrängt werden; weder als Privatperson noch als organisatorische Einheit wie etwa Krankenhausträger oder Pflegeheime.

Wie Lackner weiter sagte, habe der Verfassungsgerichtshof bisher noch nicht das "Verbot der Tötung auf Verlangen" aufgehoben,  ein Umstand, der vonseiten der Politik auch mehrheitlich begrüßt wurde. Dieses Verbot sollte deshalb mit einer Verfassungsmehrheit im Parlament abgesichert werden, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Die Bischöfe wären  lieber bei der früheren Rechtslage in Österreich geblieben. Diese habe dem Anliegen Rechnung getragen, "dass jeder Mensch es wert ist, geschützt zu werden". Lackner: "Anfang und Ende des Lebens sind ausgezeichnete Momente des Lebens selbst, die in eine andere Wirklichkeit hineinweisen. Je mehr sich der Mensch anmaßt, Anfang und Ende unter eine von Interessen geleitete Machbarkeit zu stellen, desto mehr wird auch die Lebenszeit dazwischen geschwächt." Die Bischöfe versuchten nun, im Gespräch mit allen politischen Parteien bzw. auch vielen einzelnen Abgeordneten, Überzeugungsarbeit zu leisten.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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