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Dubium: „Liegt ein Schisma im Sinne des can. 751 vor?“

8. Juni 2021 in Weltkirche, 19 Lesermeinungen
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Katholische Laien der katholischen Kirche in Deutschland reichen beim Vatikan ein Dubium ein! – kath.net dokumentiert den TEXT DES DUBIUMS in voller Länge


Essen-Vatikan (kath.net) Eine Gruppe von Gläubigen aus dem Bistum Essen hat ein Dubium auf den Weg nach Rom gebracht. Die Gläubigen haben Zweifel an der Einheit der deutschen, katholischen Kirche mit Rom.

Diese Zweifel begründen sich in den zur Lehrmeinung der Kirche abweichenden Tendenzen im Rahmen des synodalen Wegs der deutschen Bischöfe.

Dazu die Initiatoren aus dem Bistum Essen: „Die aufkommenden Fragezeichen rund um viele Aspekte des katholischen Glaubens führen zunehmend zu einer Polarisierung in den Ortsgemeinden. Diese Unsicherheiten und Verwirrungen tragen das Potenzial einer Spaltung mit sich.“

Ein zentrales Ziel der Initiative ist die Einheit der deutschen Kirche mit Rom. Dazu muss aus Sicht der Initiatoren die Frage gestellt werden: „Liegt ein Schisma im Sinne des can. 751 vor?


kath.net dokumentiert den Text des Dubiums in voller Länge:

Schisma ist die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche (can. 751).

Dubium

Wenn

1. auf dem Synodalen Weges in Deutschland die Forderung nach der Priesterweihe für Frauen erhoben wird und die Diskussion darüber weitergeht, obwohl Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis von 1994 erklärt hat, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen zu Priestern zu weihen, diese Lehre mit der Offenbarung aufs Engste verbunden ist, zum Depositum fidei gehört und darum die endgültige Zustimmung der Gläubigen verlangt, weil die Lehre auf dem geschriebenen Wort gegründet ist und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt worden ist und vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar, definitiv und unveränderlich vorgetragen worden ist (vgl. Vatikanum II, Lumen gentium 25, 2);

2. auf dem Synodalen Weg in Deutschland des Weiteren die Veränderung und Anpassung der kirchlichen Sexualmoral vorangetrieben wird;

3. durch die Segnung homosexueller Paare gegen das ausdrückliche Verbot der Glaubenskongregation gehandelt und damit der Straftatbestand des can. 1371, 2° erfüllt worden ist;

4. wenn die auf dem Ökumenischen Kirchentag, der vom 13. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, praktizierte Form der Interkommunion die Grenzen des can. 844 § 4 eindeutig überschritten hat und damit der Straftatbestand der verbotenen Gottesdienstgemeinschaft nach can. 1365 erfüllt worden ist;

5. Laien weiterhin demonstrativ das Predigtverbot in der Eucharistiefeier missachten, obwohl nach can. 767 § 1 die Homilie in der Eucharistiefeier den Priestern und Diakonen vorbehalten ist und nach einer authentischen Interpretation des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 20.6.1987 (AAS 79 [1987] 1249) die Bischöfe von dieser Norm nicht dispensieren können, so dass kein Diözesanbischof einen Laien zur Homilie in der Eucharistiefeier beauftragen kann;

liegt dann ein Schisma im Sinne des can. 751 vor?

Bochum, 23.05.2021

Grafik (c) kath.net


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