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| ![]() Größte Oppositionspartei Polens für legale Abtreibungen bis zur 12. Woche27. Februar 2021 in Prolife, 10 Lesermeinungen Unter schwierigen persönlichen Umständen und nach medizinischer und psychologischer Beratung soll eine Frau ihr Baby legal abtreiben können. Warschau (kath.net/LifeSiteNews/jg) Die polnische Partei „Bürgerplattform“ (Platform Obywatelska, PO) hat ihren vor wenigen Tagen ihren neuen „Pakt für Frauen“ vorgestellt. Darin sind Forderungen nach gratis abzugebenden Verhütungsmitteln, künstliche Befruchtung und legale Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche enthalten. Unter „schwierigen persönlichen Umständen“ und nach medizinischer und psychologischer Beratung sollte eine Frau nach den Vorstellungen der PO die Möglichkeit haben, ihr Baby abzutreiben. Das Positionspapier sieht auch mehr finanzielle Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern vor. Die Partei sieht ihr Positionspapier als Konzept für eine bessere Absicherung von Frauen. Parteivorsitzender Borys Budka sagte, die „Bürgerplattform“ sei der Ansicht, der Staat solle sich besonders um die polnischen Frauen kümmern. Frauen müssten sich „sicher fühlen“, der Staat sollte eine umfassende Versorgung garantieren, damit Frauen „bewusst und sicher Entscheidungen über ihre Zukunft treffen können, einschließlich Mutterschaft“, sagte er bei einer Pressekonferenz. Kaja Godek von der polnischen Lebensschutzorganisation „Stiftung für Leben und Familie“ glaubt nicht, dass die PO mit ihrem „Pakt für Frauen“ viel Erfolg haben wird. Selbst nach den feministischen Streiks im Dezember 2020 seien nur 18 bis 20 Prozent der Polen der Ansicht gewesen, Frauen in schwierigen Situationen sollten legal abtreiben dürfen. Um die Stimmen der Abtreibungsbefürworter würden vier oder fünf Parteien werben, ergänzte sie. Polen habe sich in den letzten Jahren zu einem Pro-Life Land entwickelt“, schrieb sie in einer E-Mail an LifeSiteNews. In Polen sind Abtreibungen verboten, außer wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind oder wenn das Kind durch Vergewaltigung oder Inzest empfangen wurde. Im Herbst 2020 hat der Verfassungsgerichtshof eine Ausnahme vom Abtreibungsverbot bei Verdacht auf ernsthafte Behinderung des Kindes aufgehoben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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