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ÖVP-Abgeordnete Kugler weist Kritik an Gebet im Parlament zurück

11. Dezember 2020 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Kugler: Es sei "unverständlich", dass in einem pluralistischen Land nicht auch eine Gebetsfeier im Advent stattfinden darf.


Wien (kath.net/KAP) Die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler zeigt kein Verständnis für die Kritik an der jüngsten Online-Gebetsstunde im Parlament. Gegenüber Kathpress und in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA betonte sie zum einen den überkonfessionellen Charakter der Feier und hob zum anderen hervor, dass es sich um keine parteipolitische Veranstaltung gehandelt habe. Es sei "unverständlich", dass in einem pluralistischen Land nicht auch eine Gebetsfeier im Advent stattfinden darf, so Kugler. "Wir sind hier nicht versammelt im Namen von Parteien, auch nicht im Namen des Parlaments oder irgendeiner Institution, sondern als Abgeordnete mit einem persönlichen Glauben", hielt die Nationalrätin gegenüber der APA fest.

Gegenüber Kathpress begründete Kugler die Tatsache, dass keine Muslime mit dabei waren, damit, dass man das Programm Corona-bedingt habe stark kürzen müssen. Deshalb habe man vor allem jene Kirchen- bzw. Religionsvertreter um Statements gebeten, für die der Advent wichtig ist. Mit dem Judentum gebe es hier hinsichtlich des Chanukkafestes gewisse inhaltliche Überschneidungen; mit den Muslimen nicht. Außerdem sei es bislang auch immer so gewesen, dass beim Gebetsfrühstück Muslime mit dabei waren - weil eben auch mit Efgani Dönmez ein muslimischer Abgeordneter bis 2019 "an Bord" war; das sei derzeit nicht mehr der Fall, daher habe es auch keinen muslimischen Vertreter gegeben. Sie habe aber zudem in ihrer Einleitung beim Gebet darauf hingewiesen, dass sich "alle Religionsgemeinschaften mit eingeladen und mitbedacht fühlen" sollten, erinnerte Kugler.

Gegenüber der APA verwies Kugler darauf, dass Österreich international gesehen mit diesem Gebetskreis kein Einzelfall sei: "Es gibt weltweit rund 130 parlamentarische Gebetstreffen. Die prominentesten sind z.B. im Europäischen Parlament, bei der UNO, in den USA - dort nehmen seit über sechzig Jahren immer die Präsidenten teil, in Deutschland, im Vereinigten Königreich, Australien, in den baltischen Staaten, usw." In Österreich bestehe diese Einrichtung jetzt im vierten Jahr. "2019 konnten wir Vertreter von 20 Konfessionen im Parlament begrüßen. Ganz wichtig ist für dieses Format in allen Ländern der Welt die Überfraktionalität und Interkonfessionalität, sowie die Teilnahme von Gästen aus anderen Religionen."


Zudem betonte Kugler, dass es "rund um das Parlament" "unterschiedlichste Events" gebe: "Kunst, Kultur, Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte, Benefiz-Veranstaltungen, wir haben sogar ein Fußballteam. So gibt es auch für jene, die das wollen, eine Gebetsfeier."

Wie Kugler unterstrich, spiele Religion im Leben "von sehr vielen Menschen in Österreich eine große Rolle". Sieben Millionen Österreicher seien Mitglieder einer Religionsgemeinschaft. "Darin liegt eine starke verbindende Kraft." Und Religion spiele auch in der Integration eine große Rolle, so Kugler. "Die Vielfalt der Beiträge der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften hat das auch unterstrichen. Viele haben durch die gemeinsame Gebetsfeier erstmals Kirche und Gebet von Vertretern anderer Konfessionen gesehen. Diese Vielfalt haben wir sichtbar gemacht."

Kritik von vielen Seiten

Die Kritik von verschiedenen Seiten an der Gebetsfeier riss unterdessen auch am Donnerstag nicht ab. Ex-NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss kündigte gegenüber der "Kleinen Zeitung" an, aus Protest gegen die Nichteinladung von Muslimen das "Komitee des Nationalen Parlamentarischen Gebetsfrühstücks" zu verlassen. Die NEOS kündigten eine Anfrage an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) an, der zu dem Gebet geladen hatte. Die SPÖ bezeichnete den Event als "nicht akzeptabel", Verfassungsexperte Heinz Mayer als "deplatziert".

Religionsrechtler Potz: "Frappierende Umwertung"

Der Wiener Religionsrechtsexperte und emeritierte Professor an der Universität Wien, Richard Potz, sah in der Veranstaltung einen Hinweis auf eine "frappierende" Umwertung des Verhältnisses von Kirche und Staat: Die Signale, die eine solche Veranstaltung sende, deuteten darauf hin, dass aus einer historisch gewachsenen "Kooperation" eine "politische Vereinnahmung" werde, sagte Potz zu religion.ORF.at.

"Dabei hat man gerade in den letzten Jahren die Trennung von Kirche und Staat als prägenden europäischen Wert" einer bestimmten Religionsgemeinschaft "geradezu um die Ohren geschmissen", nämlich den Muslimen. Eine Gebetsveranstaltung als "interreligiös anzupreisen und dann die Muslime - und auch die Buddhisten - nicht einzuladen, ist jedenfalls missverständlich", so Potz.

Katholische Jungschar verwundert

Verwunderung über die Einladungspolitik herrschte laut "Standard" auch bei der Katholischen Jungschar. Diese sei zunächst nicht eingeladen gewesen und habe am Freitagabend dann eine Einladung zum Livestream erhalten. Man empfinde es als "sehr schade", dass nicht "wesentlich breiter konfessionsübergreifend eingeladen wurde", sagte deren Vorsitzender Martin Hohl. Auch die Katholische Jugend schloss sich laut "Standard" dieser Kritik an.

Zum Unverständnis der Katholische Jugend über die Nicht-Einladung, sagte Kugler, diese war "wie alle anderen Interessenten" eingeladen, zuzusehen. "Sie waren als Katholiken prominent durch Kardinal Schönborn vertreten."
"Zeichen der Hoffnung in der Krise"

Die Gebetsfeier am Abend von Mariä Empfängnis, an der im Parlament selbst Corona-bedingt nur ganz wenige Personen teilnahmen, die aber im Internet übertragen wurde und von jedermann mitverfolgt werden konnte, war unter dem Motto "Zeichen der Hoffnung in der Krise" gestanden. Eingeladen dazu hatten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler und das Komitee des Nationalen Parlamentarischen Gebetsfrühstücks.

Nach kurzen Lesungen von Abgeordneten folgten eingespielte Videos von Religionsvertretern, die Gebete sprachen oder Gebetsanliegen formulierten. Darunter waren Kardinal Christoph Schönborn, der evangelische Bischof Michael Chalupka, der orthodoxe Metropolit Arsenios (Kardamakis), der serbisch-orthodoxe Bischof Andrej (Cilerdzic), der koptische Bischof Anba Gabriel, der griechisch-katholische Generalvikar Yuriy Kolasa, Reinhard Kummer, Vorsitzender des Rates der "Freikirchen in Österreich", und Oberrabbiner Jaron Engelmayer.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten

Archivfoto Nationalrätin Kugler (c)  photonews.at Georges Schneider


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Lesermeinungen

 lesa 11. Dezember 2020 

Natürlichkeit, gesunder Menschenverstand und zum Glauben stehen

Danke Frau Kugler. Hoffentlich bewahren Sie sich Ihre Natürlichkeit, den gesunden Menschenverstand und den Glauben.
Ein erfrischendes Glaubenzeugnis (das ja immer mehr oder weniger auf Widerstand stoßen wird) hilft dem interreligiösen Dialog wahrscheinlich mehr als, wie die Kritiker krampfhaft "Interreligiosität“ zu beschwören und im Namen der "Toleranz" in Wirklichkeit „Intoleranz auf hohem Niveau" zu praktizieren.
Oder, wie @Athanasius anführte, sich an geschichteliche Ereignisse zu erinnern: „Dass Österreich seinen Staatsvertrag 1955 einzig aufgrund des Rosenkranz-Kreuzzug bekommen hat, ist gezielt von allen inkl der Hl Mutter Kirche in Österreich vergessen worden. Selbiges gilt auf für die Participatio actuosa, die tätige Teilnahme, der damaligen Politiker wie Figl und Raab."


2
 
 Hilfslegionär 11. Dezember 2020 
 

Ich war sehr berührt von der Feier,

wie wahr doch der Spruch des jüdischen Verterters war;"nur wenig Licht vertreibt viel Dunkelheit".

Besonders gefreut hat mich, die im ablaufenden Jahr von einem feigen Anschlag getroffene Lorettogemeinschaft, der ich auch selbst angehöre, vertreten zu sehen. "Von Guten Mächten wurderbar geborgen" ist Ausdruck unseres Lebensgefühls, auch in schwierigen Zeiten.

Wie schwierig die Zeiten sind, konnte man gestern sehen, da wären im Parlament fast Persönlichkeitsrechte und verfassungsmäßige Menschenrechte insbesondere der Schutz der Privatsphäre (privater Wohnraum Artikel 1Z 5a und 5b (§28a Abs 1 und 1a) in Anlehnung an das Epidemiegesetz zur Disposition gestanden.

Vielleicht hat sich dann doch jemand erinnert, dass im Artikel 12, der im Verfassungsrang stehenden Menschenrechte geschrieben steht; "Niemaned darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden."

schwierige Zeiten...

beten wir intensiv und unablässig!

www.menschenrechtserklaerung.de/freiheitssphaere-und-privatsphaere-3614/


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 topi 11. Dezember 2020 

Sehr bedenklich

Was diesr Herr Potz da von sich gibt ist linke atheistische Propaganda. Die Religionsfreiheit gibt jedem das Recht seine Religion frei auszuüben, wann und wo er das möchte, auch im Parlamnet. Natürlich sind hier Grenzen durch die Rechte anderer gesetzt. Wenn sich also nur Katholiken zum Gebet im Parlament treffen wollen, ist das ihr Menschenrecht. Anderen Religionsangehörigen steht dieses Recht freilich ebenso zu. Eine Überkonfessionalität oder gar Interreligiosität ist in keiner Weis notwendig, aber möglich. Trennung von Kirche und Staat bedeutet eben nicht Ausweisung der Gläugiben mit ihren Menschenrechten aus dem Staat.


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