Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  5. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  6. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  7. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

USA: In Ohio besteht künftig Beerdigungspflicht für Kinder, die durch Abtreibung getötet wurden

29. Dezember 2020 in Prolife, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Abtreibungs-„Kliniken“ müssen künftig sicherstellen, dass die durch Abtreibung getöteten Kinder nicht als medizinischer Abfall entsorgt werden, andernfalls machen sie sich strafbar.


Columbus (kath.net/pl) Der US-Bundesstaat hat Gesetze erlassen, wonach Abtreibungs-„Kliniken“ künftig sicherstellen müssen, dass die durch Abtreibung getöteten Kinder nicht als medizinischer Abfall entsorgt werden. Die Abtreibungseinrichtungen müssen die Kinder auf ihre eigenen Kosten entweder beerdigen oder einäschern lassen, andernfalls machen sie sich strafbar. Das berichtete „LifeSiteNews“.


„Die ungeborenen Abtreibungsopfer verdienen dieselbe Sorgfalt, die wir allen Menschen gewähren: eine würdige Beerdigung“, kommentierte Mike Gonidakis, Präsident von Ohio Right to Life, diese Entscheidung. „Obwohl wir uns nach dem Tag sehnen, an dem wir keinen zerstörten Leib von Abtreibungsopfern aus Ohio mehr beerdigen müssen, sind wir gleichzeitig dankbar dafür, dass unser Staat einen weiteren Schritt unternommen hat, um die Menschlichkeit der ungeborenen Kinder anzuerkennen.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 2. Jänner 2021 

Ein blühender Organhandel soll dadurch eingebremst werden - aber wer kontrolliert?

Zumindest bedeutet das Gesetz bei manchen ein Umdenken - kein "Schwangerschaftsgewebe", sondern ein menschlicher Körper : langsam wird es es den (Mit)schuldigen an den Tötungen bewußt werden.


0
 
 Steve Acker 30. Dezember 2020 
 

Auf jeden fall eine gute Sache

es fördert das Bewusstsein, dass ein Fötus im Mutterleib ein Mensch ist.
und es schiebt dem Handel mit abgetriebenen Kindern einen Riegel vor.


2
 
 Fatima 1713 29. Dezember 2020 
 

Ob Gewissen oder nicht

Wenigstens landen die getöteten Körperchen nicht im Sondermüll.


4
 
 Flo33 29. Dezember 2020 
 

Na wenigstens

Na wenigstens , kommen dadurch einige-viele zum spekulieren (???) GOTT sei uns GNÄDIG


1
 
 Veritatis Splendor 29. Dezember 2020 

Top!

Damit wird endlich die grauenhafte pharmazeutische-kosmetische Gier nach pluripotenten "Gewebe" gebremst! Das müsste allerdings weltweit geschehen, um Wirkung zu zeigen.

Müsste man unbedingt auch in Europa wahlwirksam thematisieren!!!


6
 
 Stock 29. Dezember 2020 
 

Schmutzige Verlogenheit

Dem wehrlosen Kind verweigert man die misericordia, seinem getöteten Körperchen aber lässt man uralte pietas zukommen. Wie penibel! Dabei ist doch nach römischem Recht die Leiche eine Sache, woher also plötzlich diese Gewissenhaftigkeit? Eines ist mir klar: Mit "Gewissen" hat diese Regelung rein gar nichts zu tun.

kath.net/news/73706


1
 
 Wiederkunft 29. Dezember 2020 
 

Sehr schöne Idee

Das wäre eine gute Forderung der Lebensschützer an unsere Politiker. Man darf gespannt sein wie die Antwort ausfiele.


5
 
 Robensl 29. Dezember 2020 
 

@woodstock - ist doch kein Abtreibungsverbot

Macht die Sache für die Kindstöter "nur" aufwendiger und teurer.

Trägt aber auch so wohl zur Wahrheit bei. Dass es eben Leichen sind, keine Organe oder so was.

So nebenbei: in Italien wurde beschlossen, Kindergeld schon in (den letzten Monaten) der Schwangerschaft zu zahlen. Auch das finde ich ein nachahmendswertes Signal, dass im Bauch eben ein Kind und nix sonst mit der Mutter lebt (hoffentlich unterm Schutz des Vaters). Politiker hier wollen davon bislang nix wissen.


3
 
 Woodstock 29. Dezember 2020 
 

Schachzug

Das ist quasi ein Abtreibungsverbot durch die Hintertür. Kluger Schachzug!


4
 
 Ulrich Motte 29. Dezember 2020 
 

Gute Idee - nachahmenswert!


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  2. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  3. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  4. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  5. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  8. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  9. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  10. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  11. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  12. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  13. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  14. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  15. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz