Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  2. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  3. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  4. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  5. Johannes Hartl: „Junge Menschen fragen wieder nach Gott! Atheismus ist eher für ältere Generation“
  6. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  7. Papst sprach mit Familie eines Opfers des Amoklaufs an Grazer Schule
  8. „Kein bloßer Verein“: Kardinal Woelki betont die Kirche als „Leib Christi“
  9. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  10. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  11. Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werden
  12. Radikale Feministin Michelle Bachelet könnte nächste UN-Generalsekretärin werden
  13. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  14. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  15. Das gebrochene Brot und die gebeugten Knie. Die innere Form der Eucharistie

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Muslimin darf keinen Niqab tragen, während sie ein Auto steuert

2. Dezember 2020 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gerichtsbeschluss betont: Wer am Autosteuer einen Niqab trägt, gefährdet die Verkehrssicherheit sowie Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer


Düsseldorf (kath.net) In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Muslimin, die Niqab trägt, keine Ausnahmegenehmigung erhält, um damit ein Auto zu steuern. Gegen die Entscheidung ist Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erläutert, dass das Gesicht eines Fahrers während der Autofahrt erkennbar bleiben müsse, dies sei auch mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit in Artikel vier Grundgesetz vereinbar, da der Niqab nur am Steuer nicht getragen werden dürfe und damit die Glaubensfreiheit nur in einem „Randbereich“ betroffen sei. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Der Niqab, mit dem Kopf und Halsbereicht völlig verdeckt und nur einen Schlitz für die Augen freilasse, soll der Trägerin Schutz vor unsittlicher Annäherung Dritter geben, doch sei dies innerhalb eines Fahrzeugs auch ohne Niqab bereits weitestgehend gewährleistet, so das Gericht.


Der Niqab könne nicht nur die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend behindern, nicht zuletzt dann, wenn es während der Fahrt verrutsche. Außerdem könne nur ein unverdecktes Gesicht den Behörden die Verfolgung von Verkehrsverstößen wirksam ermöglichen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  4. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  5. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  6. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  7. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  8. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  9. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  10. Hab Erbarmen mit uns und mit der ganzen Welt
  11. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  12. Britisches Innenministerium stoppt Ermittlungen gegen legale Online-Posts
  13. Terror-Warnung zu Ostern: ISIS ruft zu Anschlägen auf Kirchen und Synagogen auf
  14. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  15. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz