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Österreichische Bischöfe meinen: Impfen ist Ausdruck christlicher Verantwortung

13. November 2020 in Österreich, 39 Lesermeinungen
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Bischöfe geben in Erklärung erstmals zu, dass die covid-Maßnahmen in den Kirchen derzeit strenger sind, als es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen


Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red) Christliche Verantwortung in Zeiten der Covid-19-Pandemie zeigt sich in Eigenverantwortung, Rücksicht und Solidarität. Das vertreten die östereichischen Bischöfe in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Bischofskonferenz-Herbstvollversammlung. Diese christliche Verantwortung müsse auch dann zum Tragen kommen, sobald es einen geeigneten Impfstoff gibt. Impfstoffe müssten weltweit zu vertretbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden, mahnen die Bischöfe ein. Nationale Egoismen oder wirtschaftliche Interessen müssten diesem Prinzip untergeordnet werden. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei zudem Ausdruck eigenverantwortlichen christlichen Haltung, so die Bischöfe. Personen, die wegen ihrer beruflichen Funktion sehr häufig mit infizierten Personen in Kontakt kommen oder besonders schutzbedürftig sind, sollten freilich bei der Verteilung der anfänglich knappen Impfdosen bevorzugt werden.


Die Bischöfe erklärten auch, dass sie anlässlich des aktuellen zweiten Lockdowns mit den im eigenen Bereich gesetzten Maßnahmen einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten wollen. So gilt bei öffentlichen Gottesdiensten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Beide Maßnahmen seien strenger als die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wird in der Erklärung betont. Darüber hinaus habe sich die katholische Kirche von selbst dazu verpflichtet, alle Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen zu verschieben.

Die Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, das durch die Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten seien so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein, heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz. Daher würden die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit geht.


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