Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. DILEXI TE!
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  10. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  11. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  12. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

Österreichisches Liturgisches Institut erläutert Rahmenordnung für Gottesdienste

13. November 2020 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Auf Anfrage von kath.net nahm das Liturgische Institut zu Gottesdiensten im Freien und zur Handkommunion Stellung. Die Regeln sind von großer Vorsicht geprägt.


Salzburg (kath.net/jg)

Das Österreichische Liturgische Institut hat auf Anfrage von kath.net zwei Regelungen der derzeit geltenden Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten näher erläutert. Das Liturgische Institut hat die Rahmenordnung im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz erarbeitet, die seit 3. November gilt.

 

Generell ist festzustellen, dass die Rahmenordnung von großer Vorsicht geprägt ist, wohl auch aus Rücksicht auf die Altersstruktur der Teilnehmer an den Gottesdiensten.

 

Die erste Anfrage betraf die Regelung für Gottesdienste im Freien. Die Rahmenordnung sieht hier keine Ausnahme von der Maskenpflicht vor.

 

Das Liturgische Institut weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Rahmenordnung relativ schnell über Allerheiligen/Allerseelen ausgearbeitet werden musste. Sie soll für 28 Tage im November gelten. In dieser Zeit, dürfte es so gut wie keine Gottesdienste im Freien geben. Dies auch deshalb, weil laut Vereinbarung zwischen Kultusamt und Religionsgesellschaften für alle Mitfeiernden Sitzplätze bereitgestellt werden müssen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Um diese Jahreszeit gebe es keine Anlässe, die unter freiem Himmel in Form eines Gottesdienstes begangen werden, weshalb auf eine eventuell verwirrende Differenzierung verzichtet werden konnte, schreibt das Liturgische Institut.


 

Die zweite Anfrage betraf die Anordnung, dass laut Rahmenordnung derzeit nur die Handkommunion möglich ist.

 

Es gebe hinsichtlich der Mundkommunion wie bei vielen anderen Aspekten der Pandemie unter Fachleuten unterschiedliche Einschätzungen. Es sei legitim, daraus unterschiedliche Maßnahmen abzuleiten. Grundsätzlich gelte das Recht auf Mundkommunion, welches in der Instruktion „Redemptionis sacramentum“ festgelegt ist. In der „heißen Phase“ der Pandemie mit vielen Neuinfektionen hätten sich die Bischöfe entschieden, „auf Nummer sicher zu gehen“ und nur die Handkommunion zuzulassen. Die Maßnahme gelte nur für 28 Tage, darunter seien drei Sonntage, stellt das Liturgische Institut fest.

 

Es verweist diesbezüglich auf ein Schreiben von Robert Kardinal Sarah, Präfekt der Gottesdienstkongregation, vom 15. August dieses Jahres an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen. Kardinal Sarah spricht in diesem Brief das Recht der Gläubigen an, „in den vorgesehenen Formen den Leib Christi zu empfangen und den in der Eucharistie anwesenden Herrn anzubeten, und zwar ohne über das von den in den hygienischen Normen der öffentlichen Autoritäten oder der Bischöfe vorgesehenen Maß hinausgehende Einschränkungen.“ Das Liturgische Institut verweist ausdrücklich darauf, dass Kardinal Sarah den Bischöfen das Recht einräumt, vorübergehend bestimmte Einschränkungen für den Empfang der Kommunion vorzuschreiben.

 

Kardinal Sarah betont in seinem Brief weiters, dass die Bischöfe und Bischofskonferenzen in schwierigen Zeiten vorläufige Bestimmungen erlassen können, an die man sich zu halten habe. Als Beispiele für schwierige Zeiten nennt Kardinal Sarah Kriege und Pandemien. Das Liturgische Institut weist darauf hin, dass Kardinal Sarah den Gehorsam gegenüber den Regeln der Bischöfe beziehungsweise Bischofskonferenzen betont.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  2. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  3. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  4. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  5. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  6. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  7. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  8. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  9. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  10. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  5. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  6. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  7. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  8. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  9. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  10. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  11. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  12. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  15. Was macht die Menschenwürde unantastbar?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz